Was sind Entgeltersatzleistungen im Sinne der Wartezeit der 45 Jahre? Die Wartezeit von 45 Jahren gilt für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Volksmund auch besser bekannt als Rente ab 63 ohne Abschlag. Kurz und knapp erklärt in unserem Renten-ABC!
Entgeltersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre? Welche Entgeltersatzleistungen werden auf die 45 Jahre Wartezeit mit angerechnet? Hier unsere Antwort! Was Entgeltersatzleistungen sind, können Sie hier nachlesen!
Entgeltersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre: Welche Zeiten an Kalendermonate zählen zu den 45 Jahren dazu?
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Grundsätzlich werden im Rentenrecht für die Wartezeit Kalendermonate gezählt. So gilt die Regel, dass ein Kalendermonat der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Kalendermonat. So steht es in § 122 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nummer 6 geschrieben.
Der Monat April 2020 ist ab nur vom 01.04.2020 bis zum 10.04.2020 mit einer Pflichtbeitragszeit belegt. Ab dem 11.04.2020 bis zum 30.04.2020 ist nichts im Versicherungsverlauf eingetragen! Der Monat April zählt als voller Monat für die 45 Jahre Wartezeit dazu. Die Wartezeit 45 Jahre sind = 540 Kalendermonate.
Die Wartezeit 45 Jahre = 540 Kalendermonate beinhaltet:
- Beitragszeiten aus Arbeit und Berufsausbildung,
- Pflichtbeitragszeiten nach § 2 SGB VI,
- Beitragszeiten aus Sozialleistungsbezug,
- Ersatzzeiten,
- Kindererziehungszeiten, Wehrdienstzeiten,
- Pflichtbeitragszeiten aus der Antragspflichtversicherung,
- Zeiten der Pflege naher Angehöriger,
- Zeiten des Bezugs von ALG-1, außer zwei Jahre vor Beginn der Rente nicht,
- Zeiten der freiwilligen Versicherung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind,
- Kalendermonate an nicht versicherungspflichtigen Minijobzeiten, die aus den entsprechenden Entgeltpunkten berechnet worden sind und
- Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Kindern.
Entgeltersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre: Entgeltersatzleistungen für die 45 Jahre Wartezeit
Für die Wartezeit der 45 Jahre zählen auch Entgeltersatzleistungen im Sinne des Bezugs von Sozialleistungen dazu, wie zum Beispiel:
- Krankengeld, Verletztengeld,
- Unterhaltsgeld von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung,
- Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld usw.,
- ALG-1, in der Regel aber nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn, innerhalb dieses Zeitraumes nur mit Ausnahmen,
Keine anrechenbaren Sozialleistungen auf die 45 Jahre Wartezeit sind die Arbeitslosenhilfe und das ALG-2. So steht es in § 244 SGB VI geschrieben.
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Entgeltersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre
Die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für den Anspruch für eine abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr. Die Altersrente wird nach dem Gesetz als Altersrente für besonders langjährig Versicherte benannt. Im Volksmund auch als Rente mit 63. Oder ab dem 63. Lebensjahr. Wichtig ist für Sie, dass nicht alle Zeiten des Sozialleistungsbezugs oder Entgeltersatzleistungen für die 45 Jahre gelten.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Altersrente ohne Abschläge habe!