Entgelt­ersatz­leistungen für die 45 Jahre Wartezeit

Welche Sozial­leistungen zählen für die 45 Jahre mit dazu?

Was sind Entgelt­ersatz­leistungen im Sinne der Wartezeit der 45 Jahre? Die Wartezeit von 45 Jahren gilt für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Volksmund auch besser bekannt als Rente ab 63 ohne Abschlag. Kurz und knapp erklärt in unserem Renten-ABC!

Entgeltersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre? Welche Entgeltersatzleistungen werden auf die 45 Jahre Wartezeit mit angerechnet? Hier unsere Antwort! Was Entgeltersatzleistungen sind, können Sie hier nachlesen!

Entgeltersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre: Welche Zeiten an Kalendermonate zählen zu den 45 Jahren dazu?

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Grundsätzlich werden im Rentenrecht für die Wartezeit Kalendermonate gezählt. So gilt die Regel, dass ein Kalendermonat der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Kalendermonat. So steht es in § 122 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nummer 6 geschrieben.

Die Rentenberater fassen zusammen und erklären - die Faustformel für ein bestimmtes The. dargestellt als Bild.Der Monat April 2020 ist ab nur vom 01.04.2020 bis zum 10.04.2020 mit einer Pflichtbeitragszeit belegt. Ab dem 11.04.2020 bis zum 30.04.2020 ist nichts im Versicherungsverlauf eingetragen! Der Monat April zählt als voller Monat für die 45 Jahre Wartezeit dazu. Die Wartezeit 45 Jahre sind = 540 Kalendermonate.

Die Wartezeit 45 Jahre = 540 Kalendermonate beinhaltet:

  • Beitragszeiten aus Arbeit und Berufsausbildung,
  • Pflichtbeitragszeiten nach § 2 SGB VI,
  • Beitragszeiten aus Sozialleistungsbezug,
  • Ersatzzeiten,
  • Kindererziehungszeiten, Wehrdienstzeiten,
  • Pflichtbeitragszeiten aus der Antragspflichtversicherung,
  • Zeiten der Pflege naher Angehöriger,
  • Zeiten des Bezugs von ALG-1, außer zwei Jahre vor Beginn der Rente nicht,
  • Zeiten der freiwilligen Versicherung, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind,
  • Kalendermonate an nicht versicherungspflichtigen Minijobzeiten, die aus den entsprechenden Entgeltpunkten berechnet worden sind und
  • Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Kindern.
Entgelt­ersatzleistungen Wartezeit 45 Jahre: Entgeltersatzleistungen für die 45 Jahre Wartezeit

Für die Wartezeit der 45 Jahre zählen auch Entgeltersatzleistungen im Sinne des Bezugs von Sozialleistungen dazu, wie zum Beispiel:

  • Krankengeld, Verletztengeld,
  • Unterhaltsgeld von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung,
  • Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld usw.,
  • ALG-1, in der Regel aber nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn, innerhalb dieses Zeitraumes nur mit Ausnahmen,

Keine anrechenbaren Sozialleistungen auf die 45 Jahre Wartezeit sind die Arbeitslosenhilfe und das ALG-2. So steht es in § 244 SGB VI geschrieben.


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Entgelt­ersatz­leistungen Wartezeit 45 Jahre

Die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für den Anspruch für eine abschlags­freie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr. Die Altersrente wird nach dem Gesetz als Altersrente für besonders langjährig Versicherte benannt. Im Volksmund auch als Rente mit 63. Oder ab dem 63. Lebensjahr. Wichtig ist für Sie, dass nicht alle Zeiten des Sozial­leistungs­bezugs oder Entgelt­ersatz­leistungen für die 45 Jahre gelten.

Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Altersrente ohne Abschläge habe!

Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

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