Das Ver­letzten­­geld für die Rente

Das Verletztengeld ist eine Sozialleistung, welche für eine spätere Rente wichtige Entgeltpunkte bringt. Als Versicherter in der gesetzlichen Rente ist der Bezug des Verletztengeldes ein Tatbestand der Pflichtversicherung, § SGB VI.

Das Verletztengeld für die Rente ist „Krankengeld“ der Berufsgenossenschaft.

Das Verletztengeld für die Rente: das was und wie?

Das Verletztengeld als Krankengeld wird im Auftrag der entsprechenden Berufsgenossenschaft von der Krankenkasse des Leistungsberechtigten an ihn ausgezahlt. Zuvor muss ein unfall-oder berufskrankheitenbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den Durchgangsarzt festgestellt sein.


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Das Verletztengeld für die Rente: Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf das Verletztengeld hat der Versicherte, wenn er infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig geworden ist oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann und unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf:

Das Verletztengeld kann wird erbracht, wenn Leistungen zu Teilhabe a Arbeitsleben erforderlich sind, diese Maßnahmen sich aus Gründen, die die Versicherten nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar an die Heilbehandlung anschließen, die Versicherten ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können oder ihnen eine andere zumutbare Tätigkeit nicht vermittel werden kann, § 45 Sozialgesetzbuch Nr. 7.


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Wann beginnt das Verletztengeld?

Das Krankengeld der Berufsgenossenschaft wird von dem Tag bezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Oder mit Beginn des Tages des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme.

Zuvor erhält der betroffene Versicherte 7 Wochen Lohnersatzleistung durch seinen Arbeitgeber, so ist es die Regel. Entsprechende Zahlungen kann der Arbeitgeber zum Teil wieder zurückerstatten lassen.

Das Verletztengeld endet nach genau 78 Wochen (546 Tage) oder am Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder nach Abschluss der Heilbehandlungsmaßnahme.

Höhe des Verletztengeldes für die Rente?

Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als das Nettoentgelt.

Beitragspflicht beim Verletztengeld für die Rente.

Der Versicherte der das Verletztengeld erhält muss folgende Beiträge an die Sozialversicherung abführen:

  • halben Beitrag zur Renten-und Arbeitslosenversicherung,
  • die andere Hälfte zahlt die Berufsgenossenschaft,
  • die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlt die Berufsgenossenschaft vollständig allein.

Das Verletztengeld wird immer für 30 Tage im Monat ausgezahlt. Es wird der jährlichen Lohnentwicklung angepasst, so steht es im § 50 Absatz 3 SGB VII.

Sonderregelungen beim Verletztengeld!

Verletztengeld wird in Höhe des Krankengeldes bezahlt, bei:

  • Bezug von ALG1,
  • Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung,
  • Kurzarbeitergeld,
  • bei Bezug von ALG-2 wird Verletztengeld in Höhe des ALG 2 gezahlt.
Einkommensanrechnung auf das Verletztengeld

Auf das Verletztengeld werden angerechnet:

  • das Nettoeinkommen mit Abzügen,
  • Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, langfristig bezogenes Arbeitslosengeld II.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Das Verletzten­geld ist steuerfrei. Es unterliegt dem Progressions­vorbehalt und muss bei der Steuer­erklärung angegeben werden.

Wie zählt das Verletztengeld in der Rente?

Ein wichtige Frage für die Rentenberechnung. Ich bekomme Verletztengeld. Wie wird es in der Rente berechnet?

Wie oben schon erwähnt, wird im Leistungsbezug ein Pflichtbeitrag an Ihre Rentenkasse gezahlt. Dieser Pflichtbeitrag ist eine sogenannte beitragspflichtige Einnahme ist. Der Rentenberechnung werden aber 80 Prozent von Hundert der der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen als Berechnungsgrundlage berücksichtigt. Von diesen Einnahmen sind noch eventuelle Abzüge vorzunehmen. So steht es im § 166 Absatz 1 Nr. 2 SGB Nr.6.

Damit werden die Pflichtbeiträge für Ihre Rente berücksichtigt, aber nicht nach dem vollen Einkommen, sondern nach einem gekürzten Einkommen, was um 20 % niedriger ist. Damit erhalten Sie auch niedrigere Entgeltpunkte in der Rente.


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Das Verletztengeld für die Rente

Das Verletztengeld ist neben dem Krankengeld eine klassische Form der Lohn­ersatzleistung. Sie ist in den Fällen der  Arbeits­unfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zu zahlen. Es ist höher als das „normale“ Krankengeld.

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