Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente
Alles Gute für das Jahr 2022 wünscht Ihnen das Team von rentenbescheid24.de! In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, was sich im Jahr 2022 in der gesetzliche Rente ändert! Und was die Ampelregierung der SPD, Grünen und FDP mit der gesetzlichen Rente im Jahr 2022 und darüber hinaus plant! Hier zum Nachlesen!
Die Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente für Sie im Fakten-Überblick!
Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Zahlen, Daten, Fakten im Jahr 2022
Die Lohnentwicklung im Jahr 2020 war rückläufig. Daher bleiben die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung weitestgehend stabil.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rente sinkt ganz leicht im Jahr 2022 um 0,7 Prozent. Bei gleichbleibendem Verdienst ist auch der Rentenbeitrag stabil.
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Folgende Werte bestehen für 2022:
- Beitragsbemessungsgrenze RV 2022 = 7.050€; 84.600 im Jahr leicht gesunken
- Beitragsbemessungsgrenze RV Ost 2022 = 6.750€; 81.000 im Jahr leicht gesunken
- Bezugsgröße West = 3.290€ mtl. gleichbleibend
- Bezugsgröße Ost = 3.150e mtl. gleichbleibend
- vorläufige Durchschnittsentgelt 2022 = 38.901 gesunken gegenüber 2021
- entgültiges Durchschnittsentgelt 2020 = 39.167€
- Umrechnungswert Ost 2022 = 1,0420 (Höherwertung in der Rente der Osteinkünfte bis 2024)
- aktueller Rentenwert West = 34,19 € =gleichbleibend bis 30.06.2022
- aktueller Rentenwert Ost = 33,47€ = gleichbleibend bis 30.06.2022
- Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,6% gleichbleibend
- Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge 83,70€ mtl. gleich geblieben
- Höchstbeitrag für freiwillige Beiträge = 1.311,30€ mtl gleichbleibend
- Minijob-Verdienstgrenze ab 01.01.2022 = 450€ (eine Anhebung wird erwartet).
Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Steuern und Rente
Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt im Jahr 2022 auf 18 Prozent für die Rentenbezieher, die im Jahr 2022 erstmals eine gesetzliche Rente erhalten werden! Damit unterliegen 82 % der Rente der Besteuerung.
Von dieser Regelung erfasst sind Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und gesetzliche Hinterbliebenenrenten.
Die Ampelkoalition plant Änderungen in der Rentenbesteuerung! Diese Änderungen sollen ab 2023 greifen.
- für das Jahr 2023 sind Änderungen geplant, weil der Gesetzgeber auf Grund des Doppelbesteuerungsurteils des BFH die stufenweise Senkung des steuerfreien Rentenanteil bis zum Jahr 2060 verlängern will,
- der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente soll ab 2023 nicht bis 2040 um 1% sinken, sondern nur noch bis 2060 um 0,5 %,
- ab dem Jahr 2060 wäre dann die gesamte Rente zu 100% steuerpflichtig,
- der generelle Grundsteuerfreibetrag auf Einkommen erhöht sich 2022 bei Alleinstehenden auf 9.984€ und bei verheirateten Ehepaaren auf 19.968€
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- ab 2023 plant die Ampelkoalition die vollständige Absetzbarkeit von steuerrechtlich anerkannten Altersvorsorgeaufwendungen.
Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Änderungen durch die Ampelkoalition geplant
Die Ampelkoalition, die seit Dezember 2021 regiert, plant ab 2022 Änderungen in der gesetzlichen Rente. Hier die wichtigsten geplanten Vorhaben, die für die gesetzliche Rente Auswirkungen haben:
- Einführung einer Aktienrente, wie genau diese aussehen soll, ist offen,
- Einführung des Mindestlohnes 12 €; Ende des Jahres 2021 kündigte Bundesarbeits-und Sozialminister schon einen konkreten Zeitplan für Gesetzesentwurf am Anfang 2022 an,
- Erhöhung Minijob von 450 € auf 520€ , welche Auswirkungen dies auf die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderung haben wird, ist noch unklar,
- Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige,
- Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte,
- Entfristung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten, was genau geplant ist- hier unser Beitrag!
- Einführung eines neuen Bürgergeldes mit zwei-jähriger Nichtberücksichtigung der aktuellen Wohnsituation, im Zwei-Jahreszeitraum soll auch Erspartes nicht angerechnet werden, Hinzuverdienstregelungen sollen großzügiger gestaltet werden, insgesamt ist aber noch völlig unklar, wie hoch das Bürgergeld statt dem Regelsatz Hartz-IV ausfallen soll und wie genau die „neuen“ gesetzlichen Regelungen ausgestaltet werden
- es soll Verbesserungen für Bestandsrentner*innen bei Erwerbsminderungsrente geben, wie genau dies aussehen wird ist völlig offen und
- die für den 01.07.2022 geplante Rentenerhöhung in West mit ca. 4,4 % und in Ost mit 5,1 %.
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Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Freibetrag in der Grundsicherung wirkt für viele Betroffene ab 2022
Der Freibetrag in der Grundsicherung für Rentner, welcher seit dem 01.01.2021 im Zusammenhang mit der Grundrente einegführt wurde, wird 2022 bei maximal 224 € liegen. Viele Betroffene werden durch diesen Freibetrag sogar erstmals im Jahr 2022 die Sozialleistung Grundsicherung im Alter beanspruchen können.Es kann sein, dass im Jahr 2022 rund eine Million Menschen rückwirkend bis zum 01.01.2021 Anspruch auf die Grundsicherungsleistungen haben können.
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Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Pflegeversicherungsbeitrag für kinderlose Rentner und Antragsteller steigt 2022
Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt im 2022 für kinderlose Rentenantragssteller steigt auf 3,4 Prozentpunkte! Für gesetzlich oder privat Pflegeversicherte mit Kinder bleibt es hingegen wie 2021 bei 3,05 %.
Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Zusatzbeitrag in der gesetzlichen KV bleibt im Schnitt stabil, kann aber vereinzelt steigen
Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen KV wird sicher im Jahr 2022 bei einigen gesetzlichen Krankenkasse steigen. In diesen Fällen sollten die Betroffenen auf ihr Sonderkündigungsrecht achten. Der bundesweite durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 1,3 % im jahr 2022 bestehen.
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Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Regelaltersgrenze steigt im Jahr 2022
Für gesetzliche Rentenversicherte steigt im Jahr 2022 die Regelaltersgrenze. Wer 1958 geboren ist, kann erst im Jahr 2024 mit Vollendung des 66. Lebensjahres die Regelaltersrente in Anspruch nehmen. Wer 1956 oder 1957 geboren wurde, kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 10 Kalendermonate oder mit 65. Jahren und 11 Kalendermonaten die Regelaltersrente/ grenze im Jahr 2022 erreichen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt bundeseinheitlich das 67. Lebensjahr als Regelaltersgrenze.
Regelaltersrente = 01.01.1957 geboren
Anton ist am 01.01.1957 geboren. Er vollendet am 01.11.2022 sein 65.Lebensjahr und 11 Kalendermonate. Er erreicht genau an diesem Tag auch seine Regelaltersgrenze. Er kann am 01.11.2022 die Regelaltersrente beantragen oder noch am 31.01.2023 rückwirkend zum 01.11.2022 diese Rente beantragen.
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Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: Altersgrenze für abschlagsfreie vorgezogene Altersrente steigt im Jahr 2022
Das Renteneintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit ( Altersrente für besonders langjährig Versicherte) steigt vom Geburtsjahrgang 1958 auf glatt 64 Jahre an. Wer also im Jahr 2022 diese vorgezogene Altersrente inb Anspruch nehmen will und 1958 geboren ist, muss das 64. Lebensjahr vollendet haben.
Das Lebensalters (Renteneintrittsalter) für eine Altersrente für langjährig Versicherte bleibt auch im Jahr 2022 mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich, dann aber unter Berücksichtigung von zum Teil erheblichen Abschlägen.
Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente: 99,99 Prozent Teilrente nutzen bei Pflege naher Angehöriger über Regelaltersgrenze hinaus
Ein Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes aus dem Monat September 2021 macht es möglich. Statt der von der gesetzlichen Rentenversicherung einseitig vorgegebenen Teilrente von 99 Prozent, können die Versicherten und diejenigen Rentenbezieher, die auch nach der Regelaltersgrenze einen nahen Angehörigen pflegen, mit einer Teilrente weiterhin in den Genuß von Pflegepunkte für die Rente kommen. Die 99,99% Teilrente macht es möglich. Warum es sich auch mit dem Pflegegrad 2 lohnen kann, auf 0,1 Prozent seiner Vollrente zu verzichten. Hier zum Nachlesen!
Urteil des Bundessozialgerichtes zur Zurechnungszeit bei Bestandsrentner*innen einer EM-Rente vor 2019 im Jahr 2022 erwartet!
Das Bundessozialgericht will im Frühjagr 2022 entscheiden, ob Millionen Rentnerinnen und Rentner von EM-Renten Anspruch auf eine Rentenerhöhung haben werden, weil sie wegen der deutliche erweiterten Zurechnungszeit ab 2019 schlechter gestellt werden!
Änderungen im Jahr 2022 in der gesetzlichen Rente
Das Jahr 2022 wird ein spannendes Rentenjahr. Die Ampelkoalition hat einige Veränderungen in der gesetzlichen Rente bekannt gegeben. Aber der große Wurf, also die Einbeziehung aller Deutschen in die gesetzlichen Rente- die Bürgerversicherung- ist noch nicht in Sicht! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen: NOCH nicht! Wir wünschen Ihnen alles Gute für 2022 und beste Gesundheit.
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
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