Homeoffice Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion
Das Thema gesetzliche Unfallversicherung steht auch bei den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de auf der Tagesordnung. Es geht in unserer täglichen Arbeit immer wieder um die Fragen, liegt ein Arbeitsunfall vor oder hat der Kunde Anspruch auf eine Verletztenrente wegen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Gradmesser für die Auslegung von Rechtsfragen ist die Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichtes. Hier wieder ein interessantes Urteil des BSG. Diesmal ging es um die Frage, ob ein selbstständiger Busunternehmer, der bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert war, auch im Homeoffice einen Arbeitsunfall erleiden kann.
Homeoffice Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion kann bestehen, so ein Urteil des 2. Senates des Bundessozialgerichts vom 21.03.2024.
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Leitsatz der Entscheidung: Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Urteil des BSG vom 21.03.2024. Aktenzeichen B 2 U 14/21 R.
Homeoffice Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion: Um was klagte der Busunternehmer?
Ein selbstständiger Busunternehmer war bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus. Er arbeitete im Homeoffice und zwar in seinem Wohnzimmer, welches er als häuslichen Arbeitsplatz für anfallende Büroarbeiten nutzte. Der Kläger holte seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend im Homeoffice an seinem Schreibtisch. Dabei stellte er fest, dass die Heizkörper kalt waren. Er prüfte deshalb seine Kesselanlage im Keller seines Hauses. Dabei drehte er den Temperaturschalter hoch, es kam auf Grund eines Defektes der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel. Der Kläger erlitt deshalb eine schwere Augenverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ab. Dem folgten das Sozialgericht und das Landessozialgericht.
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Homeoffice Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion: BSG urteilte zu Gunsten des Busunternehmers
Das Bundessozialgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung des Arbeitsunfalles. Der Kläger wollte nicht nur die Heizung für seine Kinder hochdrehen, sondern auch für seinen Arbeitsplatz im Wohnzimmer. Diese Handlung ist deshalb unternehmensdienlich und kein unversichertes privates Risiko.
Bei unternehmensdienlichen Verrichtungen sind indes auch im Homeoffice die von privaten Gegenständen ausgehenden Gefahren versichert. Die eingeschränkten Möglichkeiten zur präventiven, sicheren Gestaltung von häuslichen Arbeitsplätzen rechtfertigen keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Homeoffice Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion!
Nicht jede private Handlung bei Arbeiten im häuslichen Bereich ist dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz entzogen. Bei Unfällen im Homeoffice muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes klar abgegrenzt werden, ob die Handlung oder Tätigkeit privater Natur oder unternehmensbezogen ist. Ein wichtiges Urteil des BSG für die Rechtspraxis.
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