813€ Bürgergeld ab 2024 als effektiver Armutsschutz gefordert
Auf 813 Euro muss der Bürgergeld-Regelsatz 2024 steigen. Das Bürgergeld müsste so hoch sein, damit es vor Armut schützt. Das haben Forscherinnen und Forscher in einem aktuellen Gutachten der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes mit amtlichen Zahlen errechnet. Tatsächlich gibt es ab 2024 „nur“ 563 Euro Bürgergeld in der Regelbedarfsstufe I. Die Bürgergelderhöhung zum 01.01.2024 ist allenfalls ein Inflationsausgleich, aber in Wirklichkeit keine Erhöhung. Betrachtet man die Bürgergelderhöhung im Jahr 2022 bei 0,6 Prozent im Zusammenhang mit der Inflation im Jahr 2022 von über 5 Prozent, wird klar, dass die Bürgergeldempfänger in Deutschland massiv unter der Geldentwertung gelitten haben und immer noch leiden.
813€ Bürgergeld ab 2024 als effektiver Armutsschutz gefordert. Experten vom Paritätischen Wohlfahrtsverband errechnen einen Bürgergeld-Bedarf von 813 Euro als armutssichernde Existenzsicherung. 563 Euro reichen keinesfalls aus, um vor Armut zu schützen.
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813€ Bürgergeld ab 2024 als effektiver Armutsschutz gefordert: Was hat der Paritätische errechnet?
Experten der Forschungsstelle des paritätischen Gesamtverbandes haben in einer aktuellen Analyse-Studie festgestellt, dass das ab 2024 vorgesehene sogenannte Bürgergeld in Höhe von 563 Euro bei weitem nicht ausreicht, um vor Armut zu schützen.
Hier die Expertise des Paritätischen zum Herunterladen!
813€ Bürgergeld ab 2024 als effektiver Armutsschutz gefordert: Wie rechnet die Bundesregierung?
Es gibt ein zweistufiges Berechnungsverfahren der Bürgergeldanpassung durch die Bundesregierung.
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Für die Bürgergeldanpassung zum 01.01.2024 werden nicht die aktuell geltenden Regelbedarfe als Ausgangspunkt des zweistufigen Berechnungsverfahrens genommen, sondern die Werte, die sich für 2023 allein aus dem Mischindex ergeben, also ohne zusätzliche Fortschreibung entsprechend der Preisentwicklung (von 6,9 Prozent).
Der Ausgangswert 2023 liegt für die Anpassung zum 1.1.2024 für eine allein lebende Person mit 469 € unter dem aktuellen Regelbedarf von 502 €. Nach dem Verordnungsentwurf zur Bürgergeldanpassung zum 1.1.2024 ergibt sich eine Anpassung von 9 Prozent (Preis-und Lohnentwicklung: 10,6 und 5,5 Prozent).
Im zweiten Schritt erfolgt die ergänzende Fortschreibung (Preisentwicklung im 2. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr) in Höhe von 9,9 Prozent. Alle Berechnungsschritte in Kombination ergeben dann den Anpassungswert der Regelbedarfe bei rund 12 Prozent.
813€ Bürgergeld ab 2024 als effektiver Armutsschutz gefordert: Der Paritätische rechnet anders
Die Paritätische Forschungsstelle rechnet auch in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden veränderte Werte für das Jahr 2023 ermittelt. Es wird die ergänzende Fortschreibung ausgesetzt und nur die Basisfortschreibung von 2022 auf 2023 durchgeführt.
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Im zweiten Schritt wurden diese neu ermittelten Werte für 2023 auf das Jahr 2024 fortgeschrieben. Ausgangspunkt für die Alternativrechnung zum 1.Januar 2024 sind die Ergebnisse der Alternativrechnung zum 1.1.2022. Danach ergibt sich für 2022 ein Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) in Höhe von 649 Euro. Damals schon deutlich höher als tatsächlich durch Bundesregierung errechnet mit 449€. Eine damalige Erhöhung um geradezu lächerlich 3 Euro gegenüber der Regelbedarfsstufe 1 für 2021 mit 446€.
Der Betrag von 649€ ( Berechnung Bedarf Paritätischer Forschungsstelle für 2022) wird nur die Basisfortschreibung für 2023 mit Mischindex 4,54% durchgeführt. Danach wird in einem weiteren Schritt der so ermittelte Basiswert mit der Fortschreibung 2024 von 9,07 % und der ergänzenden Fortschreibung 9,9 multipliziert. Im Ergebnis kommt der Paritätische Gesamtverband so auf 813€ Regelbedarfsstufe I.
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813€ Bürgergeld ab 2024 als effektiver Armutsschutz gefordert: Kritik auch von anderen!
Die Anpassung des Bürgergeldes auf 563€ zum 01.01.2024 wird nicht nur durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband als viel zu niedrig empfunden. Die Bürgergelderhöhung ist nur der Inflationsausgleich und deckt damit nur das Existenzminimum. Die CDU hat im übrigen nach einem Bericht des Tagesspiegels vom 08.12.2023 gegen den Willen von Friedrich März auf der Arbeits-und Sozialministerkonferenz der 16 Bundesländer die Bürgergelderhöhung durchgewunken. Sie wird dennoch von vielen Sozialökonomen als viel zu niedrig empfunden. Effektiver Armutsschutz sieht anders aus.
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