Der Besitzschutz an persönlichen Entgeltpunkten ist in § 88 Sozialgesetzbuch Nummer 6 geregelt. Grundsätzlich geht es beim Besitzschutz nicht um den Besitzschutz des Zahlbetrages der Rente, sondern darum, ob einmal zuerkannte persönliche Entgeltpunkte in einer Folgerente weitergelten oder nicht! Was persönliche Entgeltpunkte sind, können Sie hier nachlesen!
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Die Summe aller Entgeltpunkte werden zu persönlichen Entgeltpunkten, in dem die Summe alle Entgeltpunkte mit dem für den Rentenbeginn maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird- im Volksmund auch gerne Abschlag oder Zuschlag genannt!
Besitzschutz bedeutet die Fortgeltung der persönlichen Entgeltpunkte bei Folgerenten aus einer Vorrente (früheren Rente). Diesen Besitzschutz gibt es nicht beliebig. Er ist an besondere Voraussetzungen gebunden. Wir unterscheiden den Besitzschutz für Folgerenten wegen:
Hat der Versicherte eine Altersrente bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Hat ein Versicherter eine EM-Rente oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser EM-Rente erneut eine Rente (meist die Altersrente), werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
Hat der verstorbene Ehegatte oder Elternteil eine Rente aus eigener Versicherung bezogen, erhält die Hinterbliebenenrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus der Versichertenrente des Verstorbenen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der Versichertenrente bezogen wird. Haben eine Witwe, ein Witwer oder eine Waise eine Hinterbliebenenrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine solche Rente, werden ihr mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.
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