Wird der Vertrauensschutz bei EM-Renten wegen Haushaltslage gestrichen
Wird der Bestandsschutz bei Altersrenten nach einer EM-Rente wegen der verfassungswidrigen Haushaltslage im Jahr 2024 gestrichen? Altersrenten nach dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung erhalten für die Berechnung der monatlichen Rente im Rahmen des sogenannten Besitzschutzes nach § 88 SGB VI wenigstens die persönlichen Entgeltpunkte gutgeschrieben, die Gegenstand der EM-Rente waren. Immer aber nur dann, wenn die Altersrente innerhalb von 2 Jahren nach Ende der EM-Rente bezogen wird, § 88 Absatz 1 Satz 2 SGB VI.
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Wird der Vertrauensschutz bei EM-Renten wegen Haushaltslage gestrichen? So ähnlich die Frage eines besorgten Kunden von rentenbescheid24.de.
Wird der Vertrauensschutz bei EM-Renten wegen Haushaltslage gestrichen? Was steckt hinter dem Bestandsschutz- Besitzschutz
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In der EM-Rente sind unter anderem auch Zurechnungszeiten erfasst und bewertet. Die monatliche EM-Rente wird anhand der errechneten persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Der EM-Rente folgt oft unmittelbar eine Altersrente. Diese Altersrente wird dann nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. In deren Berechnung werden wegen der Regelungen zum Zugangsfaktor (Abschlag oder Zuschlag in der jeweiligen Rente) Entgeltpunkte aus der vorhergehenden EM-Rente mit dem jeweiligen Zugangsfaktor mit einberechnet. Neu hinzutretende Entgeltpunkte erhalten dann einen eigenen Zugangsfaktor.
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Sind die in der Altersrente festgestellten persönlichen Entgeltpunkte niedriger, als die persönlichen Entgeltpunkte in der vorhergehenden EM-Rente, greift der gesetzliche Vertrauensschutz nach § 88 SGB VI.
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Wird der Vertrauensschutz bei EM-Renten wegen Haushaltslage gestrichen? § 88 SGB VI Sonderregelung zu § 64 SGB VI
§ 88 SGB VI ist eine Sonderregelung zum § 64 SGB VI. § 64 SGB VI ist die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente nach der Rentenformel. Mit dem § 88 SGB VI soll sichergestellt werden, dass die Monatsrente der Altersrente nach den besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkten berechnet wird. Die Höhe der Altersrente soll wenigstens so hoch sein, wie die vorhergehende EM-Rente. Befürchtungen, dass dieser Vertrauensschutz der Haushaltslage 2024 geschuldet, geopfert wird, ist uns (Rentenberater von rentenbescheid24.de) nicht bekannt.
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Wird der Vertrauensschutz bei EM-Renten wegen Haushaltslage gestrichen
Es gibt keine erkennbaren gesetzgeberischen Aktivitäten, den Besitzschutz nach § 88 SGB VI wegen Haushaltseinsparungen zu opfern. Versicherte oder Rentenantragsteller einer Altersrente nach der EM-Rente werden sich in geeigneten Fällen auf die Regelung des § 88 SGB VI berufen können*.
* Rechtslage 04.01.2024
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