Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63
Gibt es wirklich noch die abschlagsfreie Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres oder ist dies rechtlich für Geburtsjahrgänge nach 1952 gar nicht mehr möglich? Wie ist die Rechtslage, Herr Knöppel?
Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63 oder kann ich erst viel später abschlagsfrei in eine Altersrente gehen?
Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63?
Jens Spahn, Mitglied des Bundestages, will die abschlagsfreie Rente mit 63 abschaffen. Gibt es wirklich eine abschlagsfreie Rente mit 63 oder ist die Rente mit 63 nur eine politische Umschreibung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die es seit dem 01.07.2014 gibt.
Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63?: Rechtslage seit Einführung der Rente im Jahr 2012
Seit dem 01. Januar 2012 ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in das Sozialgesetzbuch Nummer 6 eingeführt worden. Damals noch unter der Maßgabe mit 45 Jahre Wartezeit und das bei Rentenbeginn das 65. Lebensjahr vorliegt. Im Zuge von Koalitionsverhandlungen hat die SPD und die CDU im Jahr 2013 vereinbart, dass man das Renteneintrittsalter von 65 auf 63 abgesenkt wird.
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Und zwar für die Geburtsjahrgänge vor 1953 Für die Geburtsjahrgänge nach 1952 sollte das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Kalendermonate pro späterem Geburtsjahrgang angehoben werden. So hat es Frau Nahles, damalige Bundesarbeits-und Sozialministerin, am 1.7.2014 gesetzlich umgesetzt. Es gab zum 01. Juli 2014 die Möglichkeit für alle Geburtsjahrgänge vor 1953 mit glatt 63 Jahren abschlagsfrei in die Rente zu gehen, wenn die Versicherten zu diesem Zeitpunkt die 45 Jahre Wartezeit erreicht hatten.
Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63?
Versicherte die nach dem Jahr 1952 geboren waren, konnten nach eindeutiger Rechtslage nicht mit Vollendung des 63. Lebensjahres in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Mit den Geburtsjahrgängen nach 1952 gibt es keine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mehr! Daher gibt es keine abschlagsfreie Rente mit 63 mehr!
Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63?
Wer 1958 geboren ist, konnte nach geltender nur noch mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 45 Jahre Wartezeit abschlagsfrei in die Rente gehen. Es gibt keine Rente mit 63 als eigenständige Rentenart für eine Altersrente. Das Sozialgesetzbuch Nummer 6 definiert klar und eindeutig, welche Altersrente es gibt:
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- Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der Fassung vom 01.07.2014.
Gibt es eigentlich die abschlagsfreie Rente mit 63?
Eine Altersrente ab dem 63. Lebensjahr gibt es – keine Frage. Dies ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit. Der Versicherte kann in diese Rente vorzeitig gehen, dann mit Abschlag oder regulär ohne Abschlag! In Deutschland wird viel über die abschlagsfreie Rente mit 63 gesprochen, oft von Politikern die von Rentenrecht kein oder wenig Ahnung haben. Wir hoffen, wir konnten für Klarheit sorgen, eine Rente mit 63 ohne Abschlag gibt es in Deutschland als Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mehr!
Ja, ich möchte 2023 noch eine abschlagsfreie Altersrente erreichen!
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