Warum gibt den Abschlag bei der EM-Rente
Wer als Versicherter ab dem 01.01.2001 eine Rente wegen Erwerbsminderungsrente als Neurentner bezog, bekam diese Rente nicht mehr als Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch als Rente wegen voller oder teilweiser EM-Rente gezahlt. Mit dem sogenannten Rentenreformgesetz zur Erwerbsminderungsrente vom 20.12.2000 wurde unter anderem ein Abschlag auf die Rentenhöhe eingeführt. Federführend für dieses sogenannte Reformgesetz waren die SPD und die Grünen unter ihrem Kanzler Schröder. Wir klären auf, warum der Abschlag nach dem Willen der damaligen Bundesregierung überhaupt bei den neuen EM-Renten mit Beginn 01.01.2001 gab!
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Warum gibt den Abschlag bei der EM-Rente: Ausgangslage bis 31.12.2000
Die Bundesregierung Schröder unter seinem damaligen Bundesarbeitsminister sah im Jahr 1998/1999 erheblichen Reformbedarf bei den Renten wegen Erwerbsminderung. Immer mehr Versicherte beantragten die bis zum 31.12.2000 geltende Rente wegen Erwerbsunfähigekeit oder Berufsunfähigkeit. Die Ausgaben für die Renten wegen Erwerbsminderung stiegen an. Deshalb kam es mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20.12.2000 zu dem Start der neuen Erwerbsminderungsrente. Der Grund für den neuen ab dem 01.01.2001 geltenden Rentenabschlag in der Rentenhöhe der neuen Rente wegen Erwerbsminderung war ein ganz einfacher!
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Warum gibt den Abschlag bei der EM-Rente: Grund für die Einführung des Rentenabschlages
Wiederholt drängten der Bundesrat die Bundesregierung und den Bundestag sowie der Bundesrechnungshof zu einer Reform der Renten wegen Erwerbsminderung! Der Bundesrechnungshof kritisierte unter anderem, dass die Rentenversicherung für viele Versicherte nicht nur das versicherteInvaliditätsrisiko trage, sondern auch das Arbeitsmarktrisiko. Viele Versicherte, die wegen der schlechten Arbeitsmarktlage ihren Job verloren haben, würden den Weg über die Prestigerente der Rente wegen Berufsunfähigkeit suchen, um die drohenden Abschläge in einer vorgezogenen Altersrente zu verhindern/ vermeiden. Vor allem Versicherte mit besonderen Qualifikationen versuchten so, drohende Rentenabschläge über den Umweg eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.
Simpel gesagt, die Bundesregierung Schröder hat den Rentenabschlag in der neuen EM-Rente ab 2001 nur deshalb eingeführt, weil sie vermeiden wollte, dass die Versicherten mit Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit drohende Rentenabschläge in einer Altersrente vermeiden.
Warum gibt den Abschlag bei der EM-Rente: Zugangsfaktor mit Übergangsphase ab 2004
Der Zugangsfaktor, also der Faktor, der bestimmt, ob es eine Rente mit oder ohne Rentenabschlag gibt, wurde im § 264c SGB VI in der damaligen Fassung eine Übergangsregelung zum § 77 Absatz 2 Ziffer 3 SGB Vi. Und zwar auch wieder in der Fassung des damaligen Rentenreformgesetzes.
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Nach den Regelungen des § 77 Absatz 2 Ziffer 3 SGb VI in der Fassung 2001 gab es für Rentnerinnen und Rentner, die die EM-Rente für jeden Kalendermonat vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nahmen, eine Verminderung des Zugangsfaktors von 0,003 oder von 0,3 % pro Monat. Wenn die Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres begonnen hat, war für die Bestimmung des Zugangsfaktors das 60. Lebensjahr maßgebend. Somit war sichergestellt, dass der Abschlag in der EM-Rente maximal 10,8 % betragen konnte.
Bis zum Jahr 2004 gab es in der Übergangsregelung des § 264c SGB VI eine Regelung, bei der bei der Ermittlung des Zugangsfaktors anstelle der Vollendung des 60. Lebensjahres die Vollendung des in Anlage 23 angegebenen Lebensalters maßgebend war. Diese Regelungen sind durch Zeitablauf unwirksam geworden.
Warum gibt den Abschlag bei der EM-Rente!
Was 2001 vielleich den Ausschlag für die Einführung des Abschlages bei der EM-Rente gab, dürfte aus aktueller Sicht (2021) sich völlig anders darstellen. In zeiten des Arbeitskräftemangels und der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze gehen die Versicherten immer später in Rente und nehmen immer weniger Abschläge in Kauf. Damit dürfte allein aus diesem Grunde die Sinnhaftigkeit des Rentenabschlages sich überholt haben. Auch aus sozialen Aspekten ist der Rentenabschlag schwer ertragbar. 10,8 Prozent weniger Rente, weil man wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, wirkt wie eine Bestrafung und hat nichts mit dem eigentlichen Grund des Abschlages zu tun! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de fordern seit längerem, dass der Rentenabschlag bei der EM-Rente abgeschafft wird.
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