Kann es 57,6 Prozent Abschlag bei einer EM-Rente geben
Das Thema Erwerbsminderungsrente ist komplex. Viele Fragen werden uns als versierte Rentenberater zur Erwerbsminderungsrente gestellt. Oft sind es kleine Fragen, aber auch Fragen mit erheblichen Umfang. Für viele Versicherte ist die Erwerbsminderungsrente der einzigste Ausweg, um für die Zukunft einen finanzielle Absicherung zu haben. Bei vielen Menschen besteht aber auch Verunsicherung, oft durch falsche Informationen oder einfach aus Angst. Hier eine Frage eines Versicherten, die bei uns Staunen auslöste. Es geht um die Höhe des Rentenabschlages bei einer Rente wegen Erwerbsminderung!
Kann es 57,6 Prozent Abschlag bei einer EM-Rente geben? Oder einfacher ausgedrückt einen höheren Abschlag als 10,8 %, wenn ich eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt bekommen sollte.
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden
Kann es 57,6 Prozent Abschlag bei einer EM-Rente geben: Sachverhalt gekürzt und verändert
Mir wurde durch meine Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab Beginn 01.02.2022 als Dauerrente in Aussicht gestellt. Ich bin am 01.02.1973 geboren, werde 49 Jahre alt und bin schwer erkrankt. Meine mir verbleibende Lebenszeit ist auf Grund meiner Erkrankung begrenzt. Ich beschäftige mich aktuell sehr mit der Höhe meiner Rente, weil ich auch möchte, dass mein Ehegatte nach meinem Tode eine halbwegs hohe Hinterbliebenenrente bekommt. Aus dem Internet habe ich erfahren, dass meine EM-Rente einen Abschlag haben wird. Da ich noch vor meinem 65. Lebensjahr die Rente bekommen werde, soll ich pro Monat früheren Rentenbeginn einen Abschlag von 0,3 Prozent erhalten. Dies würde bei mir einen Abschlag von sage und schreibe 57,6 Prozent bedeuten. Ich habe so gerechnet: 49.Lebensjahr bis Vollendung 65. Lebensjahr sind 16 Jahre. 16 Jahre x 12 = 192 Kalendermonate. 192 Kalendermonate x 0,3 = 57,6 Prozent Abschlag! Bei einem Rentenabschlag von 57,6 Prozent würde bei mir, von der Rente mehr als die Hälfte wegfallen. Kann das sein?
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Kann es 57,6 Prozent Abschlag bei einer EM-Rente geben: Maximaler Abschlag 10,8 Prozent
In diesem Fall können wir Entwarnung geben. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nach aktueller Rechtslage niemals einen höheren Abschlag als 10,8 % haben.
Warum ist das so?
Der Grundsatz bedeutet bei der Berechnung des Rentenabschlages bei der EM-Rente wie folgt:
- der Abschlag berechnet sich im Normalfall ab Beginn Vollendung des 62. Lebensjahr bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
- wenn die Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnt, gilt trotzdem das 62. Lebensjahr als maßgebend.
Beginnt die EM-Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten, so fingiert der Gesetzgeber den Beginn des Zeitraumes für den Abschlag der Rente auf das 62. Lebensjahr. Das soll heißen, dass beim Versicherten, der jünger als 62. Jahre alt ist, so getan wird, als ob er das 62. Lebensjahr vollendet hat.
Damit ist klar, dass der maximale Zeitrahmen für den Rentenabschlag genau 36 Kalendermonate sein können: 62. LJ bis zum 65. LJ = 36 Kalendermonate. Pro Monat früheren Beginn erhält also der Versicherte einen Abschlag von 0,3 %. 36 x 0,3 = 10,8 Prozent.
Wenn die EM-Rente des Versicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt, so hat er keinen Abschlag auf die festgestellten Summe aller Entgeltpunkte in der Berechnung aller Entgeltpunkte. Damit wird die Summe aller Entgeltpunkte dann mit dem Zugangsfaktor 1,0 vervielfältigt.
Der Zeitraum für die Berechnung des Rentenabschlages einer EM-Rente kann sich im Sonderfall des § 77 Absatz 4 SGB VI auch noch in Richtung Vollendung 60. Lebensjahr bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres bewegen.
Kann es 57,6 Prozent Abschlag bei einer EM-Rente geben!
Es kann keinen Abschlag von 57,6 Prozent Rentenabschlag bei einer Rente wegen Erwerbsminderung geben. Dies ist rechtlich nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Der maximale Rentenabschlag von 10,8 % – eingeführt ab dem 01.01.2001- ist schon eine erhebliche Kürzung der Rente. Für viele Versicherte eine finanzielle Katastrophe.
Ich möchte wissen, ob ich aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert sein kann!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!