Rentenabschlag steigt im Jahr 2024 weiter an
2024 wird ein Rekordjahr in Sachen Rente werden. Wir erwarten einen deutlichen Anstieg der Anträge/ Zugänge zu den Altersrenten. Die meisten Menschen gehen vorzeitig in eine Altersrente mit oder ohne Abschlag. Wer aber mit Abschlag vorzeitig in Rente gehen will, muss sich diesen teuer erkaufen, denn die Abschläge bei Rentenbeginn im Jahr 2024 sind wieder gestiegen.
Der Rentenabschlag steigt im Jahr 2024 weiter an. Wer im Jahr 2024 erstmals vorzeitig in Rente geht und Abschläge hat, muss tief in die Tasche greifen. Geburtsjahrgang um Geburtsjahrgang steigt der Abschlag für die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Altersrente kann man schon frühestmöglich mit vollendeten 63. Lebensjahr beanspruchen, wenn man 35 Jahre Wartezeit erreicht hat. Das Problem ist aber, dass der Rentenabschlag seit 2012 für jeden späteren Geburtsjahrgang ansteigt. Dies hat etwas mit der im Jahr 2012 neu eingeführten Regelaltersgrenze 67. Lebensjahr zu tun.
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Rentenabschlag steigt im Jahr 2024 weiter an: Höhe des Abschlages steigt und steigt
Entscheidend für die Höhe des Abschlages in der Rente ist nämlich der Zeitraum vom erstmaligen Rentenbeginn der Altersrente für langjährig Versicherte bis zur individuellen Regelaltersgrenze.
Der Geburtsjahrgang 1952 kam ohne die damals noch geltenden Vertrauensschutzregelungen mit einem Abschlag von 10,8 Prozent davon, mit Vertrauensschutz waren es noch 9 %, wenn er oder sie mit 63 in Rente gegangen sind.
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Versicherte die 1964 geboren sind, werden richtig viel Geld bei der Rentenversicherung lassen, denn der Abschlag in der Rente beträgt dann 14,4 % ab Rentenbeginn 63. Lebensjahr berechnet bis zum 67. Lebensjahr. Die Regelaltersgrenze beträgt ab dem Geburtsjahrgang 1964 genau 67 Jahre.
Rentenabschlag steigt im Jahr 2024 weiter an: Wie teuer wird der vorzeitige Rentenbeginn mit dem Abschlag 12,6 % für 2024
Arbeitnehmer*innen die 2024 erstmals mit vollendeten 63. Lebensjahr in Rente gehen wollen ( wir sprechen hier ausdrücklich nicht von Menschen mit einer Schwerbehinderung ab GdB 50) müssen dafür einen Rentenabschlag von 12,6 Prozent in Kauf nehmen. Wer also am 01.01.1961 geboren ist, kann zum 01. Januar 2024 in die Altersrente für langjährig Versicherte mit 12,6 % Abschlag gehen. Die Regelaltersgrenze erreicht der Rentner dann am 01.07.2027. Der Rahmen vom 01.01.2024 bis zum 30.06.27 ist der Abschlagszeitraum. Dies sind genau 42 Kalendermonate. Für jeden Kalendermonat vorzeitigen Rentenbeginn gibt es einen Abschlag von 0,3 Prozent. Macht für 42 Monate genau 12,6 % aus.
Beispiel
Martha ist am 01.03.1961 geboren und möchte am 01.03.2024 in Rente gehen. Die Rentenauskunft weist für sie eine Regelaltersrente mit Stand der letzten Speicherung 29.02.2024 von 1.500€ Brutto aus.
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Wenn Martha am 01.03.2024 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss Martha von den 1.500€ Brutto 12,6 Prozent abziehen. Dies sind genau 189€ monatlich Brutto weniger Rente. Ihre Monatsrente würde ab dem 01.03.2024 dann genau 1311€ betragen. Wenn Martha 80 Jahre alt werden sollte, so beträgt der Verlust an Rente genau 38.556€.
Rentenabschlag steigt im Jahr 2024 weiter an!
Wer vorzeitig mit 63 in Rente gehen will, muss dies teuer erkaufen. Unser Rechenbeispiel zeigt, dass der Abschlag im Jahr 2024 genau bei 12,6 Prozent liegt. Wer 2025 erstmals in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen will muss dann schon 13,2 Prozent auf den Tisch legen oder muss 13,2% weniger Rente hinnehmen. Ob sich das jeder bei weiter steigenden Lebenshaltungskosten leisten kann, ist offen! Daher sollte man sich genau überlegen, ob man tatsächlich mit 63 schon in Rente gehen will und ob man sich einen Rentenabschlag überhaupt leisten kann.
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