Weiterbewilligung EM-Rente: Die Rentenakte sollten Sie kennen
Die EM-Rente wurde bewilligt! Meist befristet. Grundlage für die Entscheidung der Rentenversicherung war, dass aus medizinischen Gründen eine Erwerbsminderung vorliegt. Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte und Gutachten gaben den Ausschlag für die Bewilligung der befristeten EM-Rente. Die Erleichterung ist groß. Dennoch ist klar, die Rente wird nur zeitlich befristet gewährt. Wie soll ich mich während der Befristung verhalten? Wie bereite ich mich auf die Weiterbewilligung der Rente vor? Woher weiß ich eigentlich, was genau die Rentenversicherung entschieden hat? Was steht in dem alles entscheidenden Gutachten, welches Grundlage meiner befristeten Rente ist? Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen. Es ist wichtig, dass Sie gut vorbereitet in die Weiterbewilligung der EM-Rente gehen. Daher müssen sich auch wissen, was in Ihrer Rentenakte steht!
Weiterbewilligung EM-Rente:Die Rentenakte sollten Sie kennen! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de erhalten sehr oft Anfragen zum Thema Erwerbsminderung und Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente. Vor allem geht es um die Frage, ob und wie ich mich als EM-Rentner in der Laufzeit der befristeten EM-Rente verhalten soll.
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Weiterbewilligung EM-Rente:Die Rentenakte sollten Sie kennen: medizinische Behandlungen nicht einstellen
Viele Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, sind erst einmal eines: Erleichtert und froh! Endlich geschafft! Im Grundsatz ist das völlig in Ordnung, wenn die Menschen so denken.
Frank Weise sagt: Nach der Rente ist vor der Rente! Die EM-Rente bekommen Sie nicht ohne Grund! Krankheit oder Behinderung stellen die Ursache für die Erwerbsminderung dar. Daher mein Rat an Sie. Bitte gehen Sie auch bei nach Bewilligung der EM-Rente zu Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin. Brechen Sie nicht die Behandlung ab. Bleiben Sie weiter arbeitsunfähig krank. Ich sage nach der EM-Rente ist vor der EM-Rente. Nach der Bewilligung Ihrer befristeten EM-Rente beginnt die Vorbereitung auf die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung! Stellen Sie nicht Ihre med. Behandlung ein, nur weil Sie jetzt die EM-Rente erhalten haben. Eine solche Entscheidung kann im Weitergewährungsverfahren nach hinten los gehen!
Weiterbewilligung EM-Rente:Die Rentenakte sollten Sie kennen: medizinische Behandlungen nicht einstellen
Aus der Erfahrung von tausenden EM-Rentenverfahren können die Rentenberater von rentenbescheid24.de nur eines sagen. Die Kenntnis der eigenen Rentenakte aus der ersten Bewilligung der beantragten EM-Rente ist extrem wichtig! Daher sollten Sie sich rechtzeitig Kenntnis und den Einblick in die Akte verschaffen! Denn wie wollen Sie sich vernünftig auf die Weitergewährung der eigenen EM-Rente vorbereiten, wenn Sie nicht wissen, was die Gründe für die Entscheidung der Rentenversicherung waren, Ihnen die Rente zu bewilligen.
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Was hat der durch die Rentenversicherung beauftragte Gutachter geschrieben? Ist die Akte vollständig? Sind alle Befundberichte vorhanden? Hat die DRV auch einen Befundbericht von Ihrem behandelnden Arzt abgefordert? Was steht in diesem Bericht geschrieben? Was steht in den Krankenhausentlassungsberichten geschrieben, wenn Sie wegen einer Akutbehandlung dort stationär aufgenommen wurden? Und Und Und….?
Knöppels Rententipp zur Weitergewährung! Unbedingt die eigene Rentenakte einsehen oder durch Ihren Rechtsvertreter abfordern lassen! Bei psychischer Erkrankung ist es oft nicht sinnvoll, dass Sie die Gutachten und Befundberichte selbst lesen, da sollten Sie lieber Ihren Vertreter oder einen Beauftragten zwischenschalten. Aber im Grundsatz ist es für die Weitergewährung der EM-Rente extrem wichtig, gute vorbereitet zu sein. Dazu gehört auch, dass Sie die Rentenakte kennen! Denn nur so wissen Sie, was den Ausschlag für die Bewilligung der befristeten EM-Rente gegeben hat!
Weiterbewilligung EM-Rente:Die Rentenakte sollten Sie kennen: Befundberichte werden erstellt
Das Weitergewährungsverfahren steht an. Die Rentenversicherung erstellt im Regelfall kein neues Gutachten. Sondern sie fordert über Ihre behandelnden Ärzte Befundberichte ab. Stellen Sie sich jetzt vor, dass Ihr Arzt in den Befundbericht schreibt, dass Sie in den letzten 3 Jahren keine angebotene Behandlung mehr wahrgenommen haben! Eine unmittelbare Katastrophe bahnt sich an. Ihr Antrag auf Weitergewährung wäre in Gefahr!
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EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Und genau aus diesem Grunde sagen wir: Gehen Sie während befristet gewährten EM-Rente zum Arzt und lassen sich weiter behandeln.
Denn Ihr Arzt hat dann genügend „Futter“ um einen sachgerechten und für Sie möglicherweise entscheidenden Befundbericht der Rentenversicherung abzuliefern.
Vertrauen ist gut- Kontrolle ist besser! Sprechen Sie mit Ihrem Arzt! Sagen Sie ihm, dass Ihre Weitergewährung ansteht! Und das Befundberichte durch die Rentenversicherung abgefordert werden! Fragen Sie Ihren Arzt, wie er die Sache mit der Ihrer Erwerbsminderung/ Erwerbsfähigkeit sieht. Bitten Sie ihn oder ihre Ärztin den Befundbericht vor der Versendung zu besprechen und kontrollieren Sie den Inhalt! Nur so können Unklarheiten vermieden werden!
Weiterbewilligung EM-Rente:Die Rentenakte sollten Sie kennen!
Die Rentenversicherung wird im Verfahren über die beantragte Weiterbewilligung Ihrer EM-Rente im Normalfall keine weiteren Gutachten anfordern oder erstellen. Sie stützt in der Regel ihre Entscheidung über den Antrag auf Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte und der Bewertung durch ihren Vertrauensarzt aus den eigenen Reihen! Damit Sie positiv Einfluss auf die Weitergewährung nehmen können, sollten Sie sich gut auf ads Verfahren vorbereiten und den Inhalt der eigenen Rentenakte kennen! Nur so können „böse“ Überraschungen vermieden werden!
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