2024 steigt das Renteneintrittsalter. Länger arbeiten ist angesagt!
Im Jahr 2024 steigt das Renteneintrittsalter. Ein Geburtsjahrgang muss länger arbeiten. 2024 steigt das Lebensalter für die Regelaltersrente oder gerne im Volksmund gesagt: das Renteneintrittsalter. Für den Geburtsjahrgang 1959 wird es sogar im Zwei-Monatsschritt angehoben. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, um was und wen es geht und wer besonders von dieser Regelung betroffen ist.
2024 steigt das Renteneintrittsalter. Länger arbeiten ist angesagt. Die Geburtsjahrgänge ab 1959 müssen zwei Monate länger arbeiten und warten, bevor sie mit der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen können.
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2024 steigt das Renteneintrittsalter. Länger arbeiten ist angesagt! Anhebung Regelaltersgrenze
Es ist schon längst kein Geheimnis mehr, denn das Renteneintrittsalter wird seit dem 01.01.2012 schrittweise angehoben. Vom 65. bis zum 67. Lebensjahr geht es in Stufen nach oben. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres in die Regelaltersrente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1947 ging es bis zum Geburtsjahrgang 1958 in Monatsschritten nach oben. 1957 Gebürtige konnten noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 11 Kalendermonate eine Regelaltersrente beanspruchen. Wer 1958 geboren ist, kann mit 66 Jahren in Rente gehen. Für die Geburtsjahrgänge ab 1959 geht es dann in zwei Monatsschritten nach oben.
Tabelle Rentenalter für Regelaltersrente zum Herunterladen
2024 steigt das Renteneintrittsalter. Länger arbeiten ist angesagt! Ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten angehoben
Ab Januar 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Wer am 01.01.1959 kann erstmals am 01.03.2025 mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Kalendermonate die Regelaltersrente erreichen- beanspruchen-beantragen. Der Geburtsjahrgang 1959 muss 2 Monate länger arbeiten, um die Regelaltersrente zu bekommen.
2024 steigt das Renteneintrittsalter. Länger arbeiten ist angesagt! Geburtsjahrgang 1958 kann 2024 erst mit 66 Jahren in Rente gehen
2024 kann der Jahrgang 1958 in Rente gehen, dann aber erst mit Vollendung des 66. Lebensjahres.
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Beispiel: Max ist am 15.05.1958 geboren und vollendet am 14.05.2024 sein 66. Lebensjahr. Somit kann er nach der gesetzlichen Regelung des Beginns seiner Altersrente § 99 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Nummer 6 seine Regelaltersrente frühestens (erstmals) am 01.06.2024 beanspruchen. Max muss mindestens 5 Jahre Beitragszeiten (allgemeine Wartezeit) zum Rentenbeginn nachweisen, weil diese allgemeine Wartezeit die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente ist.
2024 steigt das Renteneintrittsalter. Länger arbeiten ist angesagt!
Für diejenigen, die 1959 geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten. Für die Geburtsjahrgänge 1964 ist im Jahr 2031 dann die (neue) reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht. Kanzler Scholz sagte dazu: „Danach, finde ich, ist auch mal gut“, denn die Regelaltersgrenze soll nicht weiter erhöht werden, wenn es nach Kanzler Scholz geht. „Wer mit 17 die Schule verlasse und eine Lehre beginne, habe 50 Jahre Arbeit vor der Rente vor sich. 50 Jahre ist eine ganz schön lange Zeit“, sagte er. Finden die Rentenberater von rentenbescheid24.de auch!
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