Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es!
Viele hunderttausende Menschen werden im Jahr 2023 eine Altersrente beantragen. Je nach Lage werden auch wieder viele Versicherte Abschläge in ihrer Rente hinnehmen müssen, weil sie vorzeitig in Rente gehen und sie nicht länger auf ihren Ruhestand warten wollen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen erläutern, wie sich der Abschlag in der vorgezogenen Altersrente berechnet, denn wir haben ein Fall-Beispiel für Sie vorbereitet. Damit Sie die Abschlagsberechnung einfach und unkompliziert nachvollziehen können.
Den Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es! Steigen wir ohne lange Vorrede ein. Hier unser kleines Beispiel.
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Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es!: Beispiel zum Nachrechnen
Eine Arbeitnehmerin möchte mit Vollendung des 63. Lebensjahres in die Altersrente gehen. Sie ist am 01.06.1962 geboren. Laut Rentenauskunft mit Speicherungsstand 01.08.2023 hat sie die 35 Jahre Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte erreicht. Bis zum 01.08.2023 hat sie genau 44, 4567 Entgeltpunkte erwirtschaftet. Unsere Versicherte möchte nicht später als mit 63 Jahre die Rente am 01.06.2025 beanspruchen. Die Regelaltersrente kann sie ab dem 01.02.2029 erstmals beantragen. Wie berechnet sich der Abschlag für ihre Altersrente? Wir hoch ist ihr monatlicher Rentenverlust in Euro?
Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es!: Abschlag oder Zugangsfaktor genannt
Wir bezeichnen gerne den Verlust in der Rente als Abschlag, aber rechtstechnisch gesprochen, meinen wir den Zugangsfaktor. Im Gesetz- im Rentenrecht nach dem Sozialgesetzbuch Nummer 6- ist der Zugangsfaktor in § 77 SGB VI geregelt.
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- Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter des Versicherten und bestimmt in welchem Umfang Entgeltpunkte bei Berechnung des Monatsbetrages der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind und
- … bei Renten wegen Alters, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,003 niedriger als 1
Sie Merken sich bitte!
- Zugangsfaktor = 1,0 = kein Abschlag
- Zugangsfaktor kleiner 1,0 = Abschlag und
- Zugangsfaktor größer 1,0 = Zuschlag
Nun zurück zur Berechnung aus unserem Beispielsfall
Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es!: Abschlag oder Zugangsfaktor genannt
Als erstes müssen wir den Zeitraum ermitteln, der für die Berechnung des Abschlages notwendig ist. Da unsere Versicherte ab dem 01.06.2025 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen will, ist die Frage zu stellen, welcher Endtermin für die Berechnung des Abschlages längstens für Sie gilt. Ist es der Termin, in dem sie erstmals abschlagsfrei in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen kann, oder ist Zeitpunkt in dem sie ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht.
Der Zugangsfaktor mindert sich in diesen Fällen jeweils um 0,003 für jeden vollen Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Das heißt, der Abschlag beträgt pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent der Rente.
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Ob und um welche Zahl von Kalendermonaten eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch genommen wird, bestimmt sich allein nach der Differenz zwischen der regulären Altersgrenze für die konkret in Anspruch genommene Altersrentenart und dem tatsächlichen Alter des Versicherten bei Beginn der für diese Rentenart möglichen vorzeitigen Inanspruchnahme. Die Altersgrenzen anderer, für den Versicherten erst nach dem tatsächlichen Rentenbeginn in Betracht kommender Altersrentenarten sind ohne Belang (BSG Urteil vom 11.12.2019, AZ: B 13 R 7/19 R sowie BSG vom 17.06.2020, AZ: B 5 R 2/19 R.
Ausgehend von diesen Grundsätzen bestimmt sich der Abschlagszeitraum wie folgt:
Altersrente für langjährig Versicherte:
- erstmaliger vorzeitiger Rentenbeginn 01.06.2025
- regulärer Rentenbeginn ohne Abschlag für diese Altersrentenart = 01.02.2029- fällt mit Erreichen der Regelaltersgrenze zusammen
- 01.06.2025 bis zum 31.01.2029
- = 44 Kalendermonate
- pro Kalendermonat Kürzung 0,3%
- 44 x 0,3 % = 13,2 Prozent oder
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- 44 x 0,003 = 0,132
- Höhe des Zugangsfaktor
- Zugangsfaktor beträgt ohne Abschlag 1,0
- Kürzung des Zugangsfaktor um 0,132
- 1,0 minus 0,132 = 0,868
- Zugangsfaktor beträgt 0,868
Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es!: Berechnung der Monatsrente nach unserem Fallbeispiel
Wenn unsere Versicherte am 01.06.2025 in Rente gehen würde, würde sie mit Stand der Rentenauskunft gespeicherte Zeiten bis zum 01.08.2023 und den sich hieraus ergebenden Entgeltpunkte von 44,4567 eine folgende Monatsrente erhalten:
- 44,4567 Entgeltpunkte sind mit dem Zugangsfaktor 0,868 zu vervielfältigen
- 44,4567 x 0,868 = 38,5884
- somit ergeben sind 38,5886 persönliche Entgeltpunkte (pEP)
- die pEP sind mit dem Rentenartfaktor 1,0 und dem aktuellen Rentenwert 37,60€ zur Berechnung der Monatsrente zu vervielfältigen+
- 38,5884 pEP x 1,0 x 37,60€ = 1.450,93€
Abschlag für die Altersrente berechnen, so geht es!
Die Monatsrente beträgt für unsere Versicherte 1450,93€. Würde Sie ohne Abschlag regulär in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen, würde der Rentenverlust monatlich 220,65€ betragen. Die Monatsrente ohne Abschlag würde am 01.02.2029 = 1.671,57€. Die Differenz von 1.671,57€ und 1450,93€ ist 220,65€. Die Berechnung ist für den Laien sicher nicht einfach, aber vielleicht sollten Sie mal ein Blatt Papier in die Hand nehmen und nachrechnen. Bitte merken Sie sich auch, dass es für die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keinen Abschlag geben kann, weil es dort grundsätzlich nur einen regulären Beginn gibt.
Ja, ich möchte noch im Jahr 2023 eine Altersrente beziehen.
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