Gilt der Abschlag in der Altersrente für immer
Ich habe eine vorgezogene Altersrente vor meiner Regelaltersgrenze erhalten! In dieser Rente ist ein Abschlag von 10,8 Prozent. Wenn ich meine Regelaltersgrenze erreicht habe, erhalte ich dann als neue Altersrente eine Regelaltersrente ohne Abschlag oder muss ich ein Leben lang den Abschlag in Kauf nehmen?
Gilt der Abschlag in der Altersrente für immer, wenn ich einmal eine Altersrente mit Abschlag bezogen habe? Eine Frage, die uns auf rentenbescheid24.de als Mail erreichte. In dieser Frage stecken zwei Problemkreise, die wir mit diesem Beitrag ansprechen wollen!
Gilt der Abschlag in der Altersrente für immer: Wechsel von der einen Altersrente zur anderen?
Die deutsche Rentenversicherung bewilligt mir eine Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Oder wir Rentenrechtler sagen der Zugangsfaktor beträgt 0,892. Erhalte ich, wenn ich mein Lebensalters für die Regelaltersgrenze erreicht habe, dann meine Regelaltersrente ohne Abschlag?
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Der Wechsel von einer Altersrente zur anderen Altersrente ist nach bindender Bewilligung der ersten Altersrente nicht mehr möglich! Damit können Versicherte grundsätzlich, wenn sie eine Altersrente bindend bewilligt bekommen haben oder für Zeiten des Bezugs eines solchen Rente, nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln. Damit ist der Wechsel von der Altersrente mit Abschlag in die spätere abschlagsfreie Altersrente per Gesetz ausgeschlossen
Es gibt einen Ausnahmefall, wenn der Anspruch auf die vorgezogene Altersrente wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes erlischt, dann kann bei Neuantrag der Altersrente auch eine günstigere Altersrente gewählt werden!
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Gilt der Abschlag in der Altersrente für immer: Abschlag bleibt bestehen!
Wenn die gewählte Altersrente einen verkürzten Zugangsfaktor zur Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte hat, dann bleibt dieser Zugangsfaktor defacto ein Leben lang bestehen. Es gibt wie immer Ausnahmen von dieser Regel und unter anderen in den Fällen:
- in denen der Anspruch auf eine Altersrente wegen der Höhe des Hinzuverdienstes erlischt,
- in den Fällen, in denen die Altersrente wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes als Teilrente bewilligt wird und
- in den Fällen in denen der Besitzschutz zur Anwendung der günstigeren persönlichen Entgeltpunkte führt, zum Beispiel wenn aus einer EM-Rente mit wenig oder ohne Abschlag in einer vorgezogene Altersrente mit Abschlag gewechselt wird
Dann kann sich für die Entgeltpunkte aus der Rentenberechnung, die wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes, nicht in Anspruch genommen worden sind, bei späterer Inanspruchnahme ein günstigerer Zugangsfaktor ergeben! Aber Grundsatz bleibt der Abschlag bei einer einmal als Vollrente in Anspruch genommenen Altersrente gleich- ein Lebenlang.
Gilt der Abschlag in der Altersrente für immer!
Im Grundsatz Ja! Aber es gibt Ausnahmen! Zum Beispiel im Bereich der Anwendung des Besitzschutzes bei der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte für die Rente! Oder wenn durch Anrechnung des Hinzuverdienstes die Altersrente nicht als Vollrente sondern „nur“ als Teilrente ausgezahlt wird!
Ja, ich möchte im Jahr 2022 meine Altersrente erhalten!
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