Lebenslange Witwenrente wird abgeschafft
Die Witwenrente ist in Deutschland Teil der gesetzlichen Renten. Die Witwenrente wird als Unterhaltsersatzleistung durch die Träger der Rentenversicherung gezahlt. Denn mit der Witwenrente lebt der familienrechtliche Unterhaltsgedanke, dass sich Ehegatten während der Ehe gegenseitig Unterhalt schulden, weiter. Ein Grundsatz der dazu führt, dass es in Deutschland viele Witwen und Witwer gibt, die die Hinterbliebenenrente für viele Jahre gezahlt bekommen, denn oft löst der Todesfall für viele Betroffene eine finanziell prekäre Situation aus. Einkommen des verstorbenen Ehepartners bleibt aus, Kredite müssen weiter gezahlt werden, finanzielle Verpflichtungen, wie Miete, Auto und auch der Unterhalt für die eigenen Kinder läuft weiter. Die Witwenrente hilft dann oft weiter. Nun die Hammernachricht aus der Schweiz. Die Zahlung der lebenslangen Witwenrente wird dort abgeschafft. Die Rentenreform hilft viel Geld sparen. Stürzt aber viele betroffene Frauen in einer prekäre finanzielle Situation.
Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft, aber nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verwitwete Frauen sollen in der Schweiz zukünftig keine lebenslange Witwenrente mehr erhalten. Grund der Änderung der Rechtslage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR) vom 11. Oktober 2022. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält es für diskriminierend, dass in der Schweiz Witwer und Witwen nicht gleichbehandelt werden (EGMR-Beschwerde Nr. 78630/12).
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Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft: Urteil des EMRK ändert Rechtslage in der Schweiz
Hintergrund des Urteils des EMRK war eine Klage eines Schweizer Witwers, der die Hinterbliebenenrente als Witwerrente nur solange erhalten hat, wie sein Kind nicht älter als 18 Jahre alt war. Im Gegensatz dazu verwitwete Frauen auch dann die Witwenrente erhalten, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Der EMRK sah in dieser gesetzlichen Regelung eine Ungleichbehandlung. Da die Schweiz an das Urteil des EMRK gebunden ist, kam postwendend die Änderung der Rechtslage durch den Schweizer Bundesrat. Aber nicht so, wie erhofft, dass Männer in der Schweiz nun auch endlich die lebenslange Witwerrente erhalten. Die lebenslange Witwenrente für Frauen wird abgeschafft. Und es kommt noch schlimmer.
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Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft: Was wird geändert?
Der Schweizer Bundesrat hat Änderungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bis zum Ende März 2024 zur Prüfung eingereicht. Jedoch wird die Rechtsstellung der Witwer nicht derer der Witwen angeglichen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen Witwen in Zukunft keine lebenslange Rente mehr erhalten. Die Schweiz überarbeitet ihr Rentensystem und zwar zu Lasten der Witwen. Ohne Kinder gibt es nur noch 2 Jahre Witwen-oder Witwerrente. Mit Kindern maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Ist das betreute Kind behindert, kann die Witwenrente noch länger gezahlt werden.
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