Die reguläre Altersrente-Regelaltersrente
Viele Versicherte werden im Jahr 2024 in den wohlverdienten Ruhestand gehen und wollen natürlich auch wissen, welche der gesetzlich vorgesehenen Altersrenten für sie passen würde. Sie wollen wissen, ob sie zum Beispiel Anspruch auf die Regelaltersrente haben, die auch gerne als reguläre Rente bezeichnet wird. Die reguläre Rente gibt es als eigenständige Rentenart nicht. Sie umfasst als Begriff die Regelaltersrente. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen über die Regelaltersrente.
Die reguläre Altersrente-Regelaltersrente genannt. Hintergründe zu dieser Altersrente in diesem Beitrag. Die Regelaltersrente ist die am häufigsten bewilligte Altersrente und zwar noch vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Regelaltersrente ist gesetzlich in den §§ 35, 235 Sozialgesetzbuch Nummer 6 geregelt.
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Die reguläre Altersrente-Regelaltersrente: Voraussetzung für den Anspruch auf die Regelaltersrente
§ 35 Sozialgesetzbuch Nummer 6 regelt die Voraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente.
Versicherte müssen das 67. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit bei Rentenbeginn nachweisen-erreicht haben.
Die Vollendung des 67. Lebensjahres gilt nach der Grundnorm des § 35 SGB VI erst für die Geburtsjahrgange ab dem 01.01.1964. Für die Geburtsjahrgänge vom 01.1.1947 bis zum 31.12.1963 wird seit 2012 das Renteneintrittsalter- gerne auch Regelaltersgrenze genannt- erhöht. Die Altersgrenze steigt stufenweise an.
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In der Zeit vom 01.01.1947 bis zum 31.12.1957 für jedes Jahr späterer Geburt um einen Kalendermonat auf den Geburtsjahrgang 1958 auf das 66. Lebensjahr. Ab dem Geburtsjahrgang 1958 bis einschließlich 1963 wird das Renteneintrittsalter dann schon um 2 Kalendermonate je späteren Geburtsjahrgang angehoben.
- Geburtstag 01.01.1947= Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 1 Kalendermonat
- Geburtstag 01.01.1959 = Rentenbeginn mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Kalendermonate und
- Geburtstag 01.01.1960 = Rentenbeginn mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 4 Kalendermonate
Die Vertrauensschutzregelung des § 235 SGB VI endet spätestens mit den Geburtsjahrgang 31.12.1963. Mit dem dem Geburtsjahrgang 01.01.1964 greift dann ausschließlich der § 35 SGB VI!
Die reguläre Altersrente-Regelaltersrente: Wartezeit 5 Jahre
Die reguläre Altersrente- die Regelaltersrente- können fast alle Versicherten bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Für den Rentenanspruch genügen fünf Jahre allgemeine Wartezeit, die eine Mindestversicherungszeit ist. Daher genügen sogar schon die Geburt und Erziehung von 2 Kindern, die vor 1992 geboren sind, um einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, denn für ein Kind gibt es 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten anerkannt und bis zu 2,5 Entgeltpunkte. Als Wartezeit auf die 5 Jahre werden unter anderem berücksichtigt:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
- Pflichtbeitragszeiten aus Krankengeldbezug oder Arbeitslosengeld,
- Pflichtbeitragszeiten aus Bezug Hartz-IV in der Zeit von 2005 bis 31.12.2010
- Freiwillige Beiträge, die Sie selbst gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten
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- Kalendermonate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Kalendermonate aus einem Versorgungsausgleich wegen Scheidung,
- rentenversicherte Minijobzeiten
- bei nicht versicherten Minijobzeiten werden nur anteilig Kalendermonate als Wartezeit auf die 5 Jahre anerkannt
- Kalendermonate aus einem Rentensplitting unter Eheleuten und
- Kalendermonate aus Ersatzzeiten.
Eine Rentenauskunft zeigt Ihnen, ob Sie dies Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllen oder nicht! Fordern Sie diese Auskunft von Ihrer Rentenversicherung an.
Die reguläre Rente hat keinen Abschlag. Diese Altersrente kann gesetzlich keinen Abschlag haben.
Die reguläre Altersrente-Regelaltersrente!
Sie wollen die Regelaltersrente beziehen? Dann stellen Sie einen Antrag. Ohne diesen Antrag können Sie die Rente nicht erhalten. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de empfehlen anders als die Deutsche Rentenversicherung, dass Sie Ihren Rentenantrag mindestens 6 Monate vor Beginn stellen. Damit Sie Ihre Rente pünktlich erhalten. Die Bearbeitungszeiten bei der Rentenversicherung können länger als 3 Monate andauern.
Ja, ich möchte im Jahr 2024 die Regelaltersrente beantragen!
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