Die Krankenversicherung der Rentner
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten sich zu versichern. Entweder als Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder in der kostenfreien Familienversicherung. In der Pflichtversicherung sind wiederum verschiedene Varianten einer Pflichtversicherung möglich. An erster Stelle steht immer die Pflichtversicherung ab Beginn einer sozialversicherten Beschäftigung. Diese Pflichtversicherung schließt alle anderen Pflichtversicherungen aus, wenn diese nebeneinander bestehen würden. Eine besondere Form der gesetzlichen Pflichtversicherung ist die Krankenpflichtversicherung der Rentner. In diesem Beitrag geht es erst einmal nur darum, Ihnen einen Wegweiser durch diese Pflichtversicherung zu geben. In verschiedenen anderen Beiträgen gehen wir dann auf die Einzelheiten der Pflichtversicherung für Rentner ein.
Die Krankenversicherung der Rentner ist im Sozialgesetzbuch Nummer 5 (Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) geregelt. Diese Pflichtversicherung steht im Reigen der verschiedenen möglichen Pflichtversicherungstatbestände im § 5 SGB V. Sie finden Sie in § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V. Die Krankenversicherung der Rentner wird abgekürzt ausgedrückt : KVdR. Wenn wir also in diesem Beitrag von der KVdR sprechen, dann meinen wir auch die Krankenpflichtversicherung der Rentner.
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Aufgepasst: Wenn Sie als Rentner noch sozialversicherungspflichtig arbeiten, dann hat die Versicherungspflicht aus einer Beschäftigung Vorrang vor der KVdR.
Rentner, die Voraussetzungen der KVdR erfüllen, sind in der KVdR pflichtig nach § 5 SGB V versichert. Die KVdR ist eine Pflichtversicherung. Ein Antrag zur Aufnahme in die Krankenpflichtversicherung der Rentner ist nicht notwendig. Diese Pflicht-Versicherung entsteht Kraft Gesetzes. Die Feststellung, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR erfüllen, trifft ausschließlich Ihre zuständige Krankenkasse (AOK und Co.), in der Sie Mitglied sind.
Krankenversicherung der Rentner
- erfahren Sie genau, ob und wie Sie in die KVdR wechseln können,
- was zu beachten ist und welche Vorteile die KVdR für sie als Rentner hat.
Die Krankenversicherung der Rentner: Gesetzeswortlaut der KVdR
Personen sind nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 versicherungspflichtig:
- die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren.
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Die Krankenversicherung der Rentner: Überblick über die einzelnen Rechtsthemen innerhalb der KVdR
Folgende Rechtsfragen sind für die Begründung der Krankenpflichtversicherung der Rentner wichtig:
- wer hat Anspruch auf die Aufnahme in der KVdR
- was ist die Rahmenfrist, wann beginnt und wann endet sie
- was bedeutet, erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- 90 % Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte der Rahmenfrist, welche Zeiten zählen,
- welche Bedeutung haben eigene Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder adoptierte Kinder für die Vorsicherungszeit
- wann ist die KVdR für mich ausgeschlossen
- erbe ich die Vorversicherungszeit meiner /es verstorbenen Ehegatten
- werden Waise automatisch Mitglied in der KVdR
- Wird die Vorversicherungszeit bei neuer Rente nach einer bestehenden Rente neu geprüft?
- Welche Einkommen werden als KVDR-Rentner nicht extra in der gKV verbeitragt
Die Krankenversicherung der Rentner!
Die Krankenpflichtversicherung der Rentner ist ein Buch mit Sieben Siegeln. Was so unscheinbar im Gesetz klingt, ist in der Rechtspraxis oftmals sehr schwierig. Nicht jeder, der eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beantragt, kann in die KVdR kommen. Oftmals spielt auch das 55. Lebensjahr oder fehlende Vorversicherungszeit eine entscheidende Rolle. Wir werden weitere Beiträge zum Thema veröffentlichen und Ihnen ein Bild über die allgemeine Rechtslage in der KVdR geben.
Ja, ich möchte wissen, ob ich ab dem Rentenantrag in der KVdR versichert sein kann?
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