Krankengeld für Rentner mit Beschäftigung gefordert
Der Bundesrat fordert das Krankengeld für Rentner mit Beschäftigung! Rentnerinnen und Rentner sollen nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie neben der Rente weiter arbeiten. Dann sollen sie, wie alle anderen krankenversicherten Arbeitnehmer*innen auch Anspruch auf Krankengeld haben. Unabhängig davon, ob sie eine Teil-oder Vollrente wegen Alters beziehen! Sollte eine solche Regelung kommen, wäre diese sehr zu begrüssen, sagen die Rentenberater*innen von rentenbescheid24.de!
Es wird ein Krankengeld für Rentner mit Beschäftigung gefordert! Auf Antrag des Landes Schleswig-Holstein hat der Bundesrat am 08.03.2022 (Bundesratsdrucksache 104/22) den entsprechenden Entschließungsantrag veröffentlicht.
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Der Gesetzgeber soll ein Wahlrecht statt des Ausschlusses des Anspruchs auf Krankengeld bei Bezug einer Vollrente wegen Alters und vergleichbarer
Lohnersatzleistungen prüfen.
Krankengeld für Rentner mit Beschäftigung gefordert: Entschließungsantrages
Im Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Regelungen zum generellen Ausschluss des Krankengeldanspruchs bei gleichzeitigen Bezugs einer Altersvollrente zu Gunsten eines Wahlrechts für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner geändert werden kann!
Anspruch auf Krankengeld besteht für beschäftigte Rentner*innen nur dann, wenn sie eine Teilrente als Altersrente beziehen! So bestätigt es auch der Entschließungsantrag vom 08.03.2022!
Der Bundesregierung solle prüfen, ob der Unterschied zwischen Vollrente und Teilrente aufgegeben wird.
Die Initiative des Landes Schleswig-Holstein fordert weiterhin die Einführung eines Wahlrechts zu Gunsten des Versicherten. Dieses Wahlrecht soll dem Versicherten die Möglichkeit geben auch bei Vorliegen einer Vollrente wegen Alters Krankengeld aus der gesetzlichen KV zu erhalten.
Bundesregierung soll prüfen!
- Einführung eines grundsätzlichen Krankengeldes auch für Rentner*innen mit Beschäftigung mit Ausübung eines Verzichts auf das Wahlrecht,
- Bundesregierung soll Grenzen für die Ausübung eines Wahlrechts prüfen, damit Mißbrauch durch INanspruchnahme des Wahlrechts auf Krankengeldanspruch verhindert wird,
- Einführung einer generellen Altersgrenze für die Ausübung des Wahlrechts!
Krankengeld für Rentner mit Beschäftigung gefordert: Ungleichbehandlung zwischen beschäftigten Rentenbeziehern und Arbeitnehmer*innen
Beschäftigte Rentner*innen werden im Krankenversicherungsrecht gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Frage der Versicherungspflicht oder Freiheit in der gesetzlichen KV gleich behandelt. Liegt bei einem Rentner ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, so ist er oder sie voll krankenversicherungspflichtig. Es gibt dort keinen Unterschied zum nicht verrenteten Arbeitnehmer.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Wird der Rentenempfänger krank, erhält er oder sie wie alle anderen Arbeitnehmer auch, bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Bezieht der beschäftigte Rentner eine Vollrente wegen Alters ist nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung Schluss. Dann erhält er oder sie kein Krankengeld. Denn das gesetzliche Krankenversicherungsrecht schließt einen Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes in solchen Fällen aus. Und dies obwohl der Rentenbezieher aus seiner Beschäftigung seine Beiträge (AN-Anteil) an die Krankenkasse zahlt.
Frank Weise sagt: Anspruch auf Krankengeld besteht für beschäftigte Rentner*innen nur dann, wenn sie eine 10 bis 99 % Teilrente als Altersrente erhalten! Diese Rechtslage bestätigt auch der Bundesrat in seiner Initiative vom 08.03.2022! Die Möglichkeit durch Ausübung des legalen Wahlrechtes für eine Teilrente seinen Anspruch auf Krankengeld bei Beschäftigung neben der Rente zu erreichen, kennen die meisten arbeitenden Rentner*innen nicht!
Für viele Menschen mit Renten, die noch nebenher in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, bedeutet Krankheit oft massiven Einkommensverlust. Ältere Arbeitnehmer*innen mit geringen Renten sind auf den Lohn aus der Beschäftigung angewiesen. Bei längerer Krankheit und Bezug einer Vollrente als Altersrente droht somit massiver Einkommensverlust und damit auch Altersarmut!
Die Wahrscheinlichkeit das ältere Arbeitnehmer*innen krank werden, ist deutlich höher als bei jüngeren Beschäftigten. Deshalb sind viele arbeitende Rentenbezieher*innen auf das Krankengeld neben der Altersrente angewiesen. Somit besteht (Jahr 2022) im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht eine massive Ungleichbehandlung zwischen arbeitenden Rentenbeziehern und „normalen“ Arbeitnehmer*innen beim Zugang zum Anspruch auf Krankengeld!
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Das Wahlrecht, ob die Versicherten unabhängig vom Bezug einer Teil-oder Vollrente wegen Alters einen Anspruch auf Krankengeld haben können, würde diese Ungleichbehandlung beenden. Mit dem Wahlrecht auf Krankengeld wird auch bestimmt, ob der beschäftigte Rentner entweder den vollen oder ermäßigten Beitragssatz in der gesetzlichen KV zahlt.
- entscheidet sich der Rentner für das Krankengeld, zahlt er den vollen Beitragssatz in die KV,
- entscheidet sich der Rentner nicht für das Krankengeld, zahlt er den ermäßgten Beitragssatz zur KV, so der Vorschlag der Initiative,
- egal, wie sich der oder die Rentner*in entscheidet, aus seinem Rentenbezug heraus, bezahlt er oder sie weiter den Beitragssatz nach §§ 231, 247 SGB V,
- um einen Mißbrauch zu verhindern, soll es eine Altersgrenze für die Ausübung des Wahlrechtes geben, denn mit steigenden Alter steigt auch das Risiko der längeren Arbeitsunfähigkeit mit erheblichen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung!
Krankengeld für Rentner mit Beschäftigung gefordert!
Die Bundesratsinitiative geht in die richtige Richtung! Ob die Bundesregierung mit dem Gesundheitsminister Lauterbach dem Vorschlag folgen wird, ist eine völlig andere Frage. Aber nach aktuellem Stand kann der arbeitende Rentenbezieher einen Anspruch auf Krankengeld nur dann realisieren, wenn er eine Teilrente wegen Alters bezieht!
Rente zur gewünschten Zeit
Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.