Die gesetz­liche Kranken­ver­sich­er­ung

Ein Überblick, wer alles versichert ist!

In der Krankenversicherung der Rentner versichert sein, das wünschen sich viele Rentnerinnen und Rentner. Was sich so leicht anhört: „Rentner sein und günstig versichert, ist in Wahrheit echte Juristerei“. Wir geben einen ersten Überblick, wer alles in die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtmitglied hineingehört.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung!

Die Krankenversicherung der Rentner ist eine gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung für Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihren Ursprung hat sie in der Vorschrift des § 5 Absatz 1 Nr.11 Sozialgesetzbuch Nr. 5 (Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung). Sie ist nur ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.  Wer alles genau in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein kann, sagen wir Ihnen in unserem Renten-ABC. Hier nachlesen!


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Gesetzliche Krankenversicherung: wer ist alles versichert!

In § 5 Sozialgesetzbuch Nr. 5 ist die Versicherungspflicht vorrangig geregelt.

Pflichtig versichert ist:

  • Abhängig Beschäftigte, § 5 Absatz 1 Nr. 1 SGB V,
  • Beschäftigte zur Berufsausbildung, § 5 Absatz 1 Nr. 1 SGB V,
  • Bezieher von Leistungen nach der Arbeitsförderung= ALG 1 usw,
  • Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV),
  • Landwirte und deren mitarbeitenden Familienangehörige,
  • Publizisten und Künstler,
  • Jugendliche, die in einer Jugendhilfeeinrichtung befähigt werden sollen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen,
  • Menschen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, § 5 Absatz 1 Nr. 6 SGB V,
  • Menschen mit Behinderung, die für eine anerkannte Behindertenwerkstatt in Heimarbeit arbeiten, § 5 Absatz 1 Nr.7 SGB V,
  • Studenten, die an einer staatlichen Hochschule studieren,
  • Beschäftigte in der Berufsausbildung und Praktikanten ohne eigenes Entgelt,
  • Menschen ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V.
Gesetzliche Krankenversicherung: Die Pflichtversicherung der Rentner

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch verschiedene Arten von Rentenbezieher versichert. Hier der Überblick:

  • Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, § 5 Absatz 1 Nr.11, 11a und 12 SGB V,
  • Neu ab dem 01.01.2017 Bezieher eine Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Neu ab dem 01. 01.2017: Bezieher einer Waisenrente einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wenn der verstorbene Elternteil von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zuletzt befreit war,
Versicherungspflicht aus mehreren Gründe

Die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung kann aus mehreren Gründen bestehen. Liegt eine Vorrangversicherung vor, so gilt diese.

Die Regelung zum Vorrang verschiedener Tatbestände der Versicherungspflicht ist in § 5 Absatz 5 bis 8 a SGB V enthalten.


Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ausgeschlossen, wenn gleichzeitig mit der KVdR eine Versicherungspflicht für behinderte Menschen nach § 5 Absatz 1 Nr. 7 vorliegt.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt erhalten, wenn der Tatbestand der Versicherungspflicht (ALG-1 -Bezug usw.) unterbrochen wird durch:

Aufgepasst!

Die oben beschriebenen Sozial­leistungen lösen keine eigenständige Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung aus. Damit fallen auch keine Beiträge in der GKV an. Dennoch werden sämtliche anderen Einnahmen aus der gesetzlichen Rente beitragspflichtig, so steht es im Gesetz geschrieben, § 226 SGB V und andere Vorschriften!


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Interessiert Sie die Geschichte der KVdR, so können Sie hier nachlesen!

Die Krankenversicherungspflicht der Rentner

Die Vorversicherungszeit

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung