Rückkehr zur GKV
Im Alter privat krankenversichert und die monatlichen Prämien nicht zahlen können. Leider ist dies traurige Realität für viele Ruheständler. Wir konnten einer Mandantin helfen, den Sprung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen. Ein Erfolg für unsere Mandantin, mit großer finanzieller Entlastung durch die Rückkehr zur GKV.
Die Rückkehr zur GKV im Rentenalter ist ein schwieriges Unterfangen. Oft wird behauptet, ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung sei im Rentenalter nicht möglich. Unser Praxisbeispiel zeigt einen Weg, wie es gehen kann.
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Die Kindererziehungszeiten sind „Schuld“!
Unsere Mandantin, 1942 geboren und 74 Jahre alt, wechselte mit ca. 55 Jahren in die private Krankenversicherung. Der Grund: sie hatte sich selbstständig gemacht. Ein Versicherungsvertreter machte damals unserer Mandantin den geradezu unverantwortlichen Vorschlag des Wechsels von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenkasse (mit dem 55. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2008 bezieht unsere Mandantin die Regelaltersrente. Sie hat 5 Kinder geboren.
Genau die 5 Kinder sind es jetzt, warum unsere Mandantin in die Krankenversicherung der Rentner wechseln kann. Als Pflichtmitglied mit deutlich monatlich geringeren Krankenversicherungsbeiträgen als mit den Prämien aus der privaten Krankenversicherung.
Zum 01.August dieses Jahres ändert sich eine Vorschrift in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir hatten in unserem Beitrag vom 29.04.2017 berichtet. Details über die Änderungen können Sie in diesem Beitrag nachlesen!
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Der Weg bis zur Bestätigung!
Wir stellten im Auftrag unserer Mandantin bei der letzten gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Feststellung der Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Informationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.
Es ging Post zwischen unserer Kanzlei und der Krankenkasse hin und her. Nachweise über die Kindererziehungszeiten mussten beigebracht werden.
In der Zeit der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit und dem Rentenbeginn (gut 10 Jahre) war sie privat krankenversichert. Genau diese Zeit fehlte ihr für die 9/10 Belegung in der KVdR.
Mit ihren 5 Kindern und den Kinderziehungszeiten ist dieses Problem gelöst. Für jedes ihrer Kinder bekommt sie für die Vorversicherungszeit jeweils 3 Jahre anerkannt, insgesamt 15 Jahre. Ausreichend, um die Lücke zu füllen. In entsprechender Anwendung der neuen Rechtslage ab dem 01.08.2017 bestätigte die Krankenkasse unserer Mandantin nunmehr die Erfüllung der Vorversicherungszeit. Weiterhin sagte sie unserer Mandantin ab dem 01.08.2017 die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zu. Die Deutsche Rentenversicherung wird unsere Kundin in die Pflichtmitgliedschaft der Rentner ebenfalls zu diesem Zeitpunkt aufnehmen. Die Altersrente wird geändert, da ab dem 01.08.2017 Kranken-und Pflegekassenbeiträge von der Rente abgezogen werden.
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Herzlichen Glückwunsch für die Rückkehr zur GKV!
Unsere Mandantin hat sich riesig gefreut. Eine immense finanzielle Entlastung für sie im Alter, weil sie hohe Beiträge spart. Sie hat keine Ängste mehr, von ihrer Rente nicht leben zu können.
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Unser Tipp!
Im Alter horrende Prämien in der privaten Krankenversicherung zahlen, bringt viele Menschen mit einer gesetzlichen Rente an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Unser Erfolg kann vielen Betroffenen Hoffnung machen. Nicht immer klappt es mit einem Wechsel! Eine Rückkehr zur GKV sollte sorgfältig geplant werden. Fachlicher Rat und Unterstützung von versierten Anwälten und Rentenberatern ist daher dringend zu empfehlen.
Ja, ich möchte aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Kasse zurückkehren.
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Unsere Beiträge zu diesem Thema: