Historisches zur Krankenversicherung der Rentner

Im Dritten Reich am 01.08.1941 wurde die allgemeine Krankenversicherung als Pflichtversicherung der Rentner eingeführt. Zuvor gab es nur eine eigene Krankenversicherungen oder bei Armut die Fürsorge (heute Sozialhilfe). Damit sollte die Kritik an den Rentenkürzungen der Nazis eingedämmt werden. Weiterhin wurde erstmals eine gesetzliche Witwenrente und das Lohnabzugssystem geschaffen.

Die Geschichte der KVdR beginnt 1941 und ging bis zum 01.08.2017 weiter. Hier ein kleiner geschichtlicher Abriß und gesetzliche Entwicklungen, die die Krankenversicherung der Rentner verständlich machen sollen.

Geschichte der KVdR: Anfänge der deutschen Sozialversicherung bis 1941

Der Krankenversicherungsschutz für Rentner, wie wir ihn aktuell (2019) kennen, gab zu Beginn der Sozialversicherung in Deutschland nicht. Der damalige Rentner hatte die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zuversichern ( §§ 176, 313 RVO). Die meisten Rentner konnten sich die Versicherung aber einfach finanziell nicht leisten. Am 19.Juli 1923 wurde mit dem § 363a RVO erstmals eine Art Krankenversicherung für Rentner eingeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen durften für Rentner Krankenpflege gewähren. Die Rentner mussten aber die Kosten der Krankenbehandlung und ein Teil der Verwaltungskosten ersetzen. Für die Rentner aus der „alten“ Zeit in der RVO war diese neue Regelung keine wirkliche Verbesserung, wenn nicht die Fürsorge die Kosten übernahm.

Geschichte der KVdR: 1941 bis heute

Die Krankenversicherung der Rentner wurde am 01.August 1941 durch § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen in der Rentenversicherung vom 27.04.1941 in Verbindung mit der Verordnung über die KVdR vom 04.11.1941 eingeführt. Der Rentner hatte ab dem 01.08.1941 einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Er war aber nicht wie heute üblich Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Denn die Leistungen die er beanspruchen konnte, bezog sich auf die Krankenpflege. Dazu reichte die Vorlage des Rentenbescheides aus. Andere Leistungen- wie Zahnersatz usw. konnte er nicht beanspruchen. Er hatte auch kein Wahlrecht zwischen der Krankenkasse. Für ihn war sie Ortskrankenkasse oder Landeskrankenkasse zuständig.

Bis 1983 mussten die Rentner, die in der KVdR pflichtversichert waren, keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


1983 wurde die allgemeine Beitragspflicht mit 5 % der Bruttomonatsrente eingeführt. Ab 2009 ist die paritätische Beitragspflicht in der KVdR mit einem einheitlichen Beitragssatz eingeführt worden. Der Beitragssatz ist in §§ 241, 247 SGB V gesetzlich geregelt. Der Beitrag ist seit dieser Zeit, von der Deutschen Rentenversicherung und vom Rentner je zur Hälfte zu zahlen.

Mit Einführung des Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung mussten die Rentner bis zum 31.12.2014 insgesamt 0,9 Prozent zusätzlich zum allgemeinen KV-Beitrag zahlen. Seit dem ist der Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 1,1% gestiegen.

Neben dem KV-Beitrag muss der Rentner noch Beiträge auf eine betriebliche Altersversorge oder aus Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit mit dem vollen Beitragssatz zahlen. Es findet keine Teilung der Beitragspflicht, wie bei der KVdR statt. Keine Beitragspflicht fällt bei einer Riesterrente oder eine Rente aus einer privaten Versicherung an.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Die Beitragszahlung je zur Hälfte ergibt sich aus dem § 249 a SGB V.

Dort steht, dass der Rentner und die Rentenversicherung die Beiträge zur KV je zur Hälfte tragen, wenn der Rentner einer Rente nach § 228 SGB V bezieht.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Geschichte der KVdR: Änderungen bis zum 01.08.2017

Hier eine kleine Übersicht der Änderungen der KVdR:

  • Eingliederung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.1989 in das SGB V, damit auch die Regelungen der KVdR durch das Gesundheitsreformgesetz 1988,
  • seit dem 01.01.1991 gelten die Regelungen des SGB V auch für die neuen Bundesländer,
  • Verschärfung der Regelungen der KVdR durch das Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992, mit Wirkung zum 01.01.1993, die Regelungen sind durch Bundesverfassungsgericht im Jahr 200o für verfassungswidrig erklärt worden, es gelten weiter die gesetzlichen Regelung die bis zum 31.12.1992 für die KVdR galten,
  • Verschiedene Tatbestände der Versicherungsfreiheit wurden eingeführt, so am 01.07.2000 im Rahmen des GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, für Personen nach § 6 Absatz 3 a SGB V,
  • zum 01.04.2007 Einführung einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen ohne Versicherung im Krankheitsfall, § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht), Beginn und Ende dieser Versicherung wurde auch geregelt,
  • 01.2016 Abschaffung des Vorranges der Familienversicherung gegenüber der eigenen Versicherungspflicht von ALG-II Bezieher,
  • Januar 2017 Einführung einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher einer Waisenrente, § 5 Absatz 1 Nr.11 b SGB V, eine Vorversicherungszeit ist nicht erforderlich
  • 08.2017, Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vom 04.04.2017, Ergänzung des § 5 Absatz 2 SGB V um den Satz 3, Dieser besagt, dass auf die erforderliche Mitgliedszeit für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine pauschale Zeit von 3 Jahren angerechnet werden kann (Wissenswertes hier zum Nachlesen).

Geschichte der KVdR: andere wichtige gesetzliche Regelungen

Es gibt noch andere gesetzliche Regelungen, die mit der Krankenversicherung der Rentner korrespondieren. Hier einer kleine Übersicht:

  • Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner, § 237 SGB V,
  • 228 SGB V die Rente ist beitragspflichtig,
  • Beitragstragungspflicht nach § 249 a SGB V,
  • wer zahlt die Krankenversicherungsbeiträge, § 255 SGB V,
  • Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherungspflicht, §§ 20,27 SGB XI
  • Regelungen der Krankenversicherung der Landwirte.

Rentenbescheid prüfen lassen, ist ein Muss. Welche Rente Sie bekommen und warum, sthet im Rentenbescheid. Die rentenberater von rentenbescheid24.de decken Lücken auf und finden Fehler. Mögliche Rentennachzahlungen und Rentenerhöhungen sind an der Tagesordnung!Rentenbescheid prüfen

Damit die Rente stimmt!

- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!

mehr erfahren


Wissenswerte Beiträge zum Thema:

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung