EM-Rente: Fiasko bei der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung kurz für Deutsche Rentenversic kann nicht – wie ursprünglich angekündigt – die Zuschläge für Bestands-Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 korrekt berechnen. Grund hierfür sind nach Angaben der DRV kurz für Deutsche Rentenversicherung technische und organisatorische Umsetzungsprobleme. Der VdK bezeichnet diese Probleme als Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung.
Fiasko bei der Rentenversicherung.
Die deutsche Rentenversicherung kann nicht wie vorgesehen die Berechnung und Zahlung der EM-Rente für gut 3 Millionen EM-Bestandsrentner und Hinterbliebenenrentner umsetzen. Grund hierfür seien wohl technische Probleme bei der Umsetzung des seit 2 Jahren bekannten Gesetzes. Nochmals zur Erinnerung.
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Das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den EM-Rentenbestand ist seit Juni 2022 durch den Bundestag und nachfolgend Bundesrat beschlossen worden. Der Gesetzgeber hatte der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Jahre Zeit gegeben, die Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen. Nunmehr ( Stand 28.02.2024) stellte sich heraus, dass die Rentenversicherung auf Grund organisatorischer und personeller Probleme das Gesetz nicht wie vorgesehen umsetzen kann, sondern erst im Dezember 2025 mit den entsprechenden Bescheiden und korrekten Berechnungen! Der VdK kritisiert diese Vorgehensweise als Fiasko für die Rentenverwaltung
In einer Pressemitteilung des VdK vom 26.02.2024 kritisierte die Präsidentin Frau Bentele die DRV:
„Diese Verzögerung ist ein Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung und zeigt, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen vieles im Argen liegt. Mein Appell an Bundessozialminister Heil: Die Behörde muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten, um Leistungsverbesserungen schnell und sachgemäß umzusetzen“.
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Fiasko bei der Rentenversicherung: Warum nun das EM-Rentenbestandverbesserungs-Auszahlgesetz?
Da die Rentenversicherung die Neuberechnung und damit Auszahlung der Zuschläge bis 7,5 Prozent zum 01.07.2024 nicht hinbekommt, musste eine gesetzliche Neuregelung her, damit wenigstens die Zahlung der Zuschläge zum 01.07.2024 gesichert ist.
Diese Neuregelung soll mit dem sogenannten EM-Bestandsrentenverbesserungs-Auszahlungsgesetz erreicht werden. Eine Notlösung, wie auch der VdK es bezeichnete. Mit einer Formulierungshilfe zum EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz will Hubertus Heil dafür sorgen, dass pauschalisiert und vorläufig für die Zeit vom 01.07.2024 bis zum 30.11.2025 behilft sich mit einem einfach berechnetem und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt wird.
Ohne diese Notlösung hätten rund 3 Millionen EM-Rentner die gesetzliche Rentenversicherung mit einer kaum vergleichbaren Überprüfungs-und Klagewelle überziehen können und damit die Behörde lahmlegen können.
Fiasko bei der Rentenversicherung
Die Zahlung des Zuschlages soll über den Umweg des EM-Rentenbestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetzes als Formulierungshilfe mit Hilfe des Rentenservice bei der deutschen Post erfolgen. Der Postrentenservice zahlt gesetzliche Renten im Auftrag der Rentenversicherung aus. Nunmehr muss der Postrentenservice aber auch schnellstmöglich die Vorgaben des neuen Gesetzes umsetzen. Ebenfalls keine einfache Aufgabe. Ob der Postrentenservice das auch wirklich schafft, ist offen. Wir können es nur hoffen. Über die Details des neuen Auszahlungsweges werden wir gesondert berichten.
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