Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024
Der erste Juli 2024 ist ein wichtiges Datum. An diesem Tag startet die Rentenerhöhung 2024. Daneben gibt es aber auch wichtige Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und Rentner. In diesem Beitrag geben wir einen kleinen informativen Überblick über die kommenden Neuerungen (Stand 1.03.2024). Diese neuen Infos sind notwendig, weil die Auszahlung des Rentenzuschlages bis 7,5 Prozent anders erfolgen wird, als ursprünglich mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungs-Gesetz geplant.
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024 kommen. Zum 01. Juli 2024 tritt eine Neuregelung in Kraft, die Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrente oder aber auch bei Altersrenten umsetzt. Rund 3 Millionen Bestandsrentner werden einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten, uns zwar bei denjenigen Rentnern, bei denen die EM-Rente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
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Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024: Was war ursprünglich geplant?
Die gesetzliche Rentenversicherung sollte ab dem 01.07.2024 einen Rentenzuschlag auszahlen, der eigentlich auf Grundlage persönlicher Entgeltpunkte zu berechnen war und zwar aus der Rente, die der Begünstigte am 30.06.2024 erhält.
Auf Grund technischer und personeller Schwierigkeiten wird es den geplanten Zuschlag auf Basis von persönlichen Entgeltpunkten erst ab dem 01.12.2025 geben. In einer Übergangsphase vom 01.07.2024 bis zum 30.11.2024 zahlt der Postrentenservice den rund 3 Millionen betroffenen Begünstigten auf Basis der Nettorente pauschalisiert den Zuschlag bis zur maximalen Höhe von 7,5 % aus.
Vom Fiasko bei der Deutschen Rentenversicherung hatten wir berichtet!
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024: 4,5 Prozent oder 7,5 Prozent
Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 so beträgt der pauschale Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 so gibt es einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
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Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024: Kreis der Berechtigten
Spannend ist, wer überhaupt berechtigt ist, den Zuschlag zu beanspruchen. Die Rechtsänderung betrifft vor allem die Menschen, bei denen Renten wegen Erwerbsminderung in der Zeit von 2001 bis Ende 2018 begonnen haben. Zusätzlich erhalten alle Bezieher einer laufenden Altersrente oder Hinterbliebenenrente auch einen Zuschlag gezahlt, wenn sie unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
Bezieher einer Hinterbliebenenrente oder Erziehungsrente, bei deren Renten grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Rentenhöhe zu berücksichtigen ist, erhalten auch den pauschalen Zuschlag zur Rente. Die Zahlung ist aber daran geknüpft, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag und der verstorbene Versicherte zuvor keine eigene Rente bezogen haben darf.
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Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024: Höhe des Zuschlages
EM-Rentner werden 7,5 Prozent an Zuschlag erhalten, wenn ihre EM-Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnen hat. Bei einer Monatsrente am Stichtag 30.06.2024 in Höhe von 1.000€ werden dann 75 Euro Zuschlag gezahlt. Beginnt die Rente in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 so gibt es 4,5 % Zuschlag. Bei 1.000 Euro EM-Rente beträgt der Zuschlag dann 45€.
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner 2024: Notlösung zum 01.07.2024
Seit dem 26.02.2024 ist klar, die Berechnung und Auszahlung des Zuschlages erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein pauschalisierter Zuschlag auf Basis der Netto-Rente für den Juli 2024 berechnet. Die Überweisung des Zuschlages erfolgt von der eigentlichen Rente getrennt. Der Zuschlag soll durch die Rentenanpassung 2025 auch erhöht werden. In der zweiten Stufe erfolgt ab Dezember 2025 die Berechnung des Zuschlages so, wie er ursprünglich für den 01.07.204 geplant war, nämlich auf Basis von persönlichen Entgeltpunkten. Die Überweisung des dann errechneten Zuschlages erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe, ähnlich wie bei der Mütterrente 1 und 2.
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