Wann gibt es die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente
Die Erwerbsminderungsrente ist für viele Menschen in Deutschland eine wichtige finanzielle Absicherung nach Krankheit oder Behinderung. Der Zugang zu dieser Versichertenrente ist komplex und nicht einfach so zu erreichen. Das Gesetz gewährt die Rente im Regelfall nur befristet. Die Dauer der Befristung läuft bis maximal 3 Jahre. In Ausnahmefällen kann die Rente wegen Erwerbsminderung auch auf Dauer gewährt werden und zwar dann, wenn medizinisch begründet die Ursache der Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. In diesem Beitrag gehen wir auf ein sehr plakatives Urteil des 3. Senates des Landessozialgerichts Hamburg vom 15.08.2023, Aktenzeichen: L 3 R 74/21 ein. Das LSG Hamburg hat in diesem Urteil nachvollziehbar und verständlich erläutert, wann eine EM-Rente als Dauerrente zu gewähren ist.
Wann gibt es die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente? Die Antwort gibt uns ein Urteil des Landessozialgericht Hamburg vom 15. August 2023. Orientierend stellte das Gericht sinngemäß folgendes dem Urteil voran:
“ Der Versicherte hat Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB VI, wenn er unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr drei Stunden arbeitstäglich erwerbsfähig sein kann. Die EM-Rente ist unbefristet (auf Dauer) zu bewilligen, wenn die Leistungseinschränkungen des Versicherten nur mit geringer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit behoben werden können.“
Wann gibt es die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente: Rechtslage als unbefristete Rente
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, danach geht die Rente, soweit der Versicherte nichts anderes bestimmt, in eine Regelaltersrente über.
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Renten wegen Erwerbsminderung sind nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzes, in aller erster Linie befristet zu leisten. Die EM-Rente kann ausnahmsweise auch unbefristet- auf Dauer gewährt werden. § 102 Absatz 2 Satz 5 SGB 6 ( gesetzliches Rentenrecht) sind die EM-Rente als Dauerrente vor.
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist als Dauerrente zu gewähren, wenn eine rentenrechtlich relevante Steigerung der Leistungsfähigkeit des Versicherten als unwahrscheinlich im Sinne des § 102 Abs. 2 S. 5 SGB 6 angesehen werden muss.
Das Landessozialgericht ist in seiner Entscheidung zum Ergebnis gekommen, dass der Kläger Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat. Diese Rente ist durch die Beklagte auch noch als Dauerrente zu gewähren.
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Wann gibt es die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente: Begründung des Gerichtes für die Dauerrente
Spannend wird, was das Gericht als Gründe für die unbefristete Gewährung der Rente urteilt. Das LSG Hamburg verweist in seinen Urteilsgründen auf die Gerichtsentscheidung des Sozialgerichtes. Diese habe mit zutreffender Begründung dargelegt, dass nach erstinstanzlicher Beweisaufnahme eine relevante und “ dauerhafte Erwerbsminderung“ vorliegt. Der Kläger ist seit seiner Antragstellung auf Grund schwerster psychischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage mindestens 3 Stunden täglich Arbeiten zu verrichten. Der Kläger leidet an einer pathologischen Narzissmus-Störung und einhergehender mangelnder Steuerungsfähigkeit. Er ist zur sozialen Interaktion nicht mehr in der Lage. Sein Leistungsvermögen kann nach Einschätzungen der gerichtlich eingeholten Gutachten nicht mehr wieder hergestellt werden. Die Erwerbsminderung besteht auf Dauer.
Wann gibt es die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente
Wir können sagen: Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nur dann als Dauerrente zu gewähren sein, wenn aus medizinischen Gründen feststeht, dass die durch Krankheit verursachte Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann. Die bestehende Krankheit weder durch eine Therapie oder anderweitig anerkannte Behandlung soweit gemindert werden kann, dass die Erwerbsfähigkeit wieder auf mindestens 3 Stunden bestehen kann. Die EM-Rente ist als Dauerrente die Ausnahme, aber in schweren Fällen geboten.
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