Gibt es die Rente mit 63 auch für Erwerbsminderungsrentner
Ein Fall aus der Praxis von rentenbescheid24.de – Ich beziehe eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente ist befristet, ich werde kurz vor Ablauf der EM-Rente 63 Jahre alt. Kann ich statt der Weitergewährung der EM-Rente auch eine Altersrente mit 63 beantragen? Ich bin da nicht sicher, oder muss ich bis zur Regelaltersrente warten. Was ist, wenn ich die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung nicht erhalte? In diesem Kurzratgeber Antworten von rentenbescheid24.de zu dieser wichtigen Frage.
Gibt es die Rente mit 63 auch für Erwerbsminderungsrentner? Unsere Antwort kurz und knapp: “ Ja, warum nicht? Die Altersrente mit Vollendung des 63. Lebensjahres ist für viele EM-Rentner möglich. Es kommt im wesentlichen nur auf eine einzige Voraussetzung neben dem Lebensalter an.
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Die Wartezeit von 35 Jahren muss zu Beginn der Altersrente vorliegen. Und nicht zu vergessen, der Rentenantrag für die Altersrente. Dann sollte es mit der Altersrente für langjährig Versicherte oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach der EM-Rente klappen.
Gibt es die Rente mit 63 auch für Erwerbsminderungsrentner? Wartezeit ist entscheidend!
Ich bin EM-Rentner und will nach dem Auslaufen der Rente in die Altersrente wechseln. Für eine vorgezogene Altersrente benötige ich eine gesetzliche vorgesehene Wartezeit. 35 Jahre sind es dann, die gefordert sind. Die Frage, die viele EM-Rentner umtreibt, ist, ob sie mit dem Bezug der EM-Rente die Wartezeit von 35 Jahren erreicht haben.
Bevor ich diese Frage beantworte, hier ein kleiner Überblick, welche rentenrechtlichen Zeiten in die Wartezeit der 35 Jahre einberechnet werden:
Beratung Rente- Arbeit + Arbeitsvertrag
Rente- Arbeit+Arbeitsvertrag
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium, aber Rentenbezugszeit mit Zurechnungszeit
- Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
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Gibt es die Rente mit 63 auch für Erwerbsminderungsrentner? Rentenbezugszeit mit Zurechnungszeit bringt die Entscheidung
EM-Renten enthalten eine Zurechnungszeit. Diese kann bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, 62. Lebensjahres oder sogar bis Regelaltersrente berechnet sein. Rentner einer EM-Rente erhalten für jeden Kalendermonat Rentenbezug mit Zurechnungszeit eine an die Wartezeit der 35 Jahre anrechenbare „Anrechnungszeit“. Anrechnungszeiten sind im Regelfall anrechenbare Rentenzeiten an die 35 Jahre.
Gibt es die Rente mit 63 auch für Erwerbsminderungsrentner?
Ich würde aber kein Rätselraten veranstalten. Fordern Sie vor einem Rentenantrag für die Altersrente einfach eine Wartezeitauskunft für die Altersrente an, die Sie mit 63 haben wollen. Die Rentenversicherung wird Ihnen schwarz auf weiß sagen, ob Sie die 35 Jahre Wartezeit erreicht haben oder nicht. Wenn ja, dann können Sie ohne Furcht den Rentenantrag stellen. Vorher sollten Sie aber noch prüfen, in welcher Höhe die zukünftige Altersrente ausgezahlt wird. Auch da hilft Ihnen die Rentenkasse weiter, mit einer Rentenauskunft über die unverbindliche Höhe einer Altersrente nach der EM-Rente.
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Rente ausfallen kann!
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