Erwerbsminderungen sind oft Armutsrenten
Die Renten wegen Erwerbsminderung lassen viele Menschen nicht los. Rund 1,8 Millionen Versicherte beziehen in Deutschland eine Rente wegen Erwerbsminderung. Jedes Jahr bekommen ca.180.000 Menschen auf Antrag eine Rente wegen Erwerbsminderung. Ob als volle oder als teilweise Rente. Wer sich die statistischen Zahlen genauer anschaut, erkennt. Die Rente wegen Erwerbsminderung reicht oft zum Leben nicht aus. Seit der Rechtsänderung im Jahr 2000 leidet die Rente wegen Erwerbsminderung unter einem erheblichen Abschlag. Damit wurden die Renten mit Beginn 01.01.2001 zum Teil erheblich gekürzt. Im Vergleich zu einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die es noch mit Beginn vor dem 01.01.2001 gab.
Erwerbsminderungen sind oft Armutsrenten! Wer im Jahr 2000 eine Rente wegen Erwerbsminderung bekam, musste im Schnitt mit einem Nettobetrag von monatlich 706 Euro auskommen. Schlimmer traf es die Menschen, die im Jahr 2010 die Rente erstmal zugesprochen bekamen, bei denen war es monatlich sogar nur noch rund 600€. Erst mit der Reform der Verlängerung der Zurechnungszeit zum 01.01.2019 und der sogenannten Günstigerprüfung bei der Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 01.07.2014 wurde es besser. Seit dem Jahr 2020 erhalten EM-Rentner im Schnitt monatlich 880 Euro Netto monatlich. Sicherlich kann man sich über die positive Tendenz freuen, aber die Wahrheit ist eine andere.
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Erwerbsminderungen sind oft Armutsrenten: Bestandsrentner vor 2019 schauen in die Röhre
Begünstigte der positiveren Entwicklung sind Menschen, die deren EM-Renten nach dem 31.12.2018 begonnen haben. Diese profitieren von der erheblichen Ausweitung der Zurechnungszeit von damals 62 Jahre und 3 Kalendermonate auf 65 Jahre und 8 Kalendermonate. Rentenempfänger einer EM-Rente, die vor 2019 die EM-Rente erhalten haben, schauen bis heute in die Röhre. Denn sie haben von der verlängerten Zurechnungszeit nichts.
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Erwerbsminderungen sind oft Armutsrenten: Hoffnung auf Entscheidung des BSG und aus dem Koalitionsvertrag
Viele hunderttausende Bestandsrentnerinnen und Rentner einer EM-Rente hoffen auf eine positive Entscheidung des Bundessozialgerichts in Sachen Zurechnungszeit und die Erweiterung dieser Zeit auf Bestandsrentner vor dem 01.01.2019. Diese Hoffnung wird auch genährt durch die Aussage im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition, dass man die Renten wegen Erwerbsminderung aufbessern wolle. Was hier an Entscheidungen kommt oder nicht, ist völlig offen. Niemand kann heute (10.02.2022) sagen, wie das Bundesozialgericht in den drei anhängigen Revisionsverfahren entscheiden wird.
Erwerbsminderungen sind oft Armutsrenten!
Wer monatlich 880€ Netto im Schnitt für eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, kann nicht sagen, dass er gerade übig leben kann. 880€ liegt in Deutschland hart an der Armutsgrenze. Oft erhalten auch EM-Rentner keine Grundrente, weil Zurechnungszeiten und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosigkeit keinen Grundrentenzeiten sind!
Ja, ich möchte wissen, ob ich erwerbsgemindert bin!
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