Freiwillige Beiträge als Erwerbsminderungsrentner einzahlen
Oft sind Renten wegen Erwerbsminderung sehr niedrig. Wenn Sie als Dauerrenten gezahlt werden, werden die Renten nur noch durch gesetzliche Rentenanpassungen steigen. Die Aussicht auf eine spätere hohe Altersrente ist daher oftmals nicht gerade rosig. Es stellt sich daher die Frage, was ein EM-Rentenempfänger im Rahmen des gesetzlichen Rentenrechtes tun kann, um seine spätere Altersrente aufzubessern? In diesem Beitrag geht es nicht um irgendwelche Geldanlagen bei privaten Fonds oder Versicherungen!
Kann ich freiwillige Beiträge als Erwerbsminderungsrentner einzahlen, um meine spätere Altersrente aufzubessern?
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Freiwillige Beiträge als Erwerbsminderungsrentner einzahlen: Sachverhalt um den es in der Frage geht
Ich beziehe eine volle Rente wegen Erwerbsminderung. Die monatliche Rente beträgt rund 1.075 € bei ca. 30 Arbeitsjahren. Die Rente ist unbefristet. Ich werde im Jahr 2036 meine Regelaltersrente erreichen. Da meine Erwerbsminderungsrente sehr niedrig ist und die Lebenshaltungskosten steigen, möchte ich meine spätere Regelaltersrente aufbessern. Welche Möglichkeit habe ich da? Bevor wir auf die Frage direkt antworten, nochmals ein kleiner Überblick über die Rechtslage der freiwilligen Versicherung!
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Freiwillige Beiträge als Erwerbsminderungsrentner einzahlen: Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente
Personen, die in der gesetzlichen Rente nicht versicherungspflichtig sind, können sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres in der gesetzlichen Rente freiwillig versichern. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bezieher einer gesetzlichen Altersrente als Vollrente können sich mit Ablauf des Kalendermonats in dem ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht wird, nicht mehr freiwillig in der gesetzlichen Rente versichern. Was unter der Regelaltersgrenze zu verstehen ist, können Sie hier nachlesen!
Es gibt für die freiwilligen Beiträge einen Mindestbeitrag und eine monatlichen Höchstbeitrag, den der freiwillig Versicherte in die Rentenkasse einzahlen kann. Dazwischen kann er die Höhe seiner Beiträge frei wählen. Der Mindest-und Höchstbeitrag in der freiwilligen Rentenversicherung beträgt 2021:
- 83,70€= Mindestbeitrag mtl. und
- 1.320,60€ = Höchstbeitrag mtl.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Dies nur ein kleiner Überblick über die Rechtslage nach § 7 SGB VI. Damit ist aber die eigentliche Frage, ob sich ein EM-Rentenbezieher in der freiwilligen Versicherung zur gesetzlichen Rente versichern kann, nicht geklärt.
Freiwillige Beiträge als Erwerbsminderungsrentner einzahlen: Bezug einer EM-Rente schließt freiwillige Versicherung nicht aus
Solange der Renten-Empfänger einer Erwerbsminderungsrente nicht nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 1-4 Sozialgesetzbuch Nummer 6 durch eine anderweitige Beschäftigung (nicht versicherungsfreier Minijob) versicherungspflichtig wird, kann er oder sie freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. § 7 Sozialgesetzbuch Nummer 6 (Recht der freiwilligen Versicherung) schließt die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse durch einen EM-Rentenbezieher nicht aus. Dieser darf nur nicht durch anderweitige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig werden!
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