Die Rürup-Rente hat ihren Ursprung aus Reform-Überlegungen des Ökonomen Bert Rürup.
Die Bezeichnung Rürup-Rente ist umgangssprachlich bei den meisten Deutschen bekannt. Eigentlich wird sie als Basis-Rente benannt.
Sie wurde 2005 als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie ist ein Teil der generellen Alterssicherung im Ruhestand! Wissenswertes und Details können Sie hier nachlesen.
Die Basis-Rente steht somit neben der Riester-Rente, der betrieblichen Altersversorgung, der privaten Rente aus der Versicherungswirtschaft und der gesetzlichen Rente als eine Möglichkeit der Altersvorsorge für den Ruhestand.
Konzipiert wurde die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich versichert sind oder in einem berufsständischen Versorgungswerk eingegliedert sind.
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Die Rürup-Rente ist nicht wie die gesetzliche Rente durch Beiträge umlagefinanziert. Sie ist ausschließlich durch das eingezahlte Prämienkapital finanziert. Sie unterscheidet sich von den privaten Rentenversicherungen und der Riester-Rente dadurch, dass es bei ihr kein Kapitalwahlrecht gibt und die Versicherungsansprüche nicht in Form einer Ablaufsumme ausgezahlt werden können.
Die Rürup-Rente ist unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt absetzbar:
Ansprüche aus dem Vertrag: dürfen nicht beliehen, nicht veräußerbar und nicht pfändbar sein, es gibt nur in engen Grenzen ein Bezugsrecht für ganz nahe Verwandte.
Die Rürup-Rente ist deshalb auch im Rahmen der Zivilprozessordnung (ZPO) in der Ansparphase bis zu einem Ansparkapital von 256.000€ pfändungsfrei, § 851c Absatz.2 ZPO.
Damit unterscheidet sich die Basis-Rente von privaten Rentenversicherungen, die nicht steuerlich nach dem Altersvermögensgesetz begünstigt sind, darin, dass diese nicht pfändungsgeschützt sind.
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Die Basis-Rente wird in der Ansparphase steuerlich als Sonderausgaben anerkannt. Die Steuerfreigrenzen sind seit 2015 an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Versicherung angekoppelt. Dies bedeutet für das Jahr 2016, dass der Sonderabgabenabzug für Ledige in Höhe von 82% von 22.766€ oder bei 45.532 € für Verheiratete liegt.
Diese Sonderausgabenbeträge werden jährlich angepasst. Dazu wird der knappschaftliche Beitragssatz von 24,8 Prozent mit der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Knappschaft vervielfältigt.
Bezieht der Rürup-Rentner seine Basis-Rente so ist die Rente nach dem geltenden Steuerrecht nur begrenzt steuerpflichtig. Sie folgt dem Prinzip der Versteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab dem Jahr 2040 sind 100 Prozent der Rentenleistung steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente bleibt ein Leben lang bestehen.
Die Basis-Rente gibt es in folgenden Anlageformen:
Die Basis-Rente ist nicht vererbbar. Im Todesfall verfällt das Vermögen, an die Versichertengemeinschaft. Es gibt Ausnahmen. Es kann für den Todesfall ein Bezugsrecht für das Ansparkapital , eine gesonderte Hinterbliebenenrente und eine gesonderte steuerlich nicht begünstigte Zusatzversicherung auf die Erbschaft vereinbart werden.
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- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Die Basis-Rente hat Nachteile und Vorteile, die man beachten sollte: