Der Nachhaltigkeitsfaktor für die Rentenanpassung 2017 wird in der mathematischen Berechnung für die Rentenerhöhung berücksichtigt.
Entscheidend für diesen Faktor ist, wie sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern entwickelt. Es werden in dem Dämpfungsfaktor, so wird der Faktor auch genannt, demografische Einflüsse und die Konjunkturentwicklung berücksichtigt. Eingeführt wurde er durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2004. Seine Rechtsgrundlage findet sich in § 68 Abs. 4 SGB Nr. 6.
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Er soll verhindern, dass durch die Rentenanpassungen der Beitragssatz in der Rentenversicherung bis 2030 höher als 22 % steigt. Alles zum Thema der Rentenanpassung 2017 können Sie hier nachlesen!
Der Gesetzgeber möchte das Rentensystem für die Zukunft finanzierbar halten. Daher wirkt sich der Dämpfungsfaktor so aus, dass die Rentenanpassungen gegenüber der Lohnentwicklung zurückbleiben. Es gibt keine 1 zu 1 Rentenanpassung wegen einer positiven Lohnentwicklung. Anderseits kann bei sehr guter Wirtschaftslage der Dämpfungsfaktor dazu führen, dass die Rente höher angepasst wird. Grundsätzlich ist das Berechnungssystem so aufgebaut, dass die Renten steigen dürfen, wenn nicht gleichzeitig der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt.
Grund für die Rentenerhöhung war neben der allgemeinen Lohnsteigerung auch ein positiver Nachhaltigkeitsfaktor zur Rente.
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Da aber generell die Rentenanpassung hinter der Lohnentwicklung zurückbleibt, müssen die Bürgerinnen und Bürger der BRD neben der gesetzlichen Rente, private Altersvorsorge betreiben. Somit soll sichergestellt werden, dass eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alters vorhanden ist.