Sozialleistungsträger, wie die Deutsche Rentenversicherung, müssen, wenn sie bei einer Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, ihr Ermessen entsprechend dem Zweck er Ermächtigung ausüben. Sie müssen dabei die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhalten. Der Versicherte hat in solchen Fällen ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens. Wir klären in unserem Renten-Abc auf, um was es beim Ermessen der Entscheidung der Sozialleistungsbehörde geht.
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung, stellt sich die Frage, wenn es um einen Anspruch auf eine Rente oder eine Reha-Leistung in der gesetzlichen Rente geht.
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Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Die Grundregelung
Die Ermessensentscheidung durch die Rentenversicherung ist in § 39 Sozialgesetzbuch Nr.1 geregelt. Der § 39 SGB I regelt- ähnlich wie § 38 SGB I- für den Bereich des gesamten Sozialrechts allgemein anerkannte Grundsätze des allgemeinen Sozialverwaltungsrechts. Es besteht bei Ermessensleistungen durch die Deutsche Rentenversicherung ein Anspruch auf die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. § 39 SGB I stellt klar, dass bei dem Anspruchsteller, der keinen Anspruch auf die Leistung hat, eine Ermessensentscheidung zugesprochen wird. Dies sind die sogenannten Kann-und Sollvorschriften.
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Keine Sonderregelungen im Rentenrecht
Das gesetzliche Rentenrecht hat keine speziellen Sonderregelungen zu den allgemeinen Regelungen der Ermessensausübungen im SGB I.
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Ermessenspielraum
Eine Ermessensentscheidung räumt der Verwaltung einen Ermessensspielraum für ihre Entscheidung ein. Dabei muss sie ihr Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung ausüben und die Grenzen ihres Spielraums einhalten.
Zu erkennen ist eine Ermessensentscheidung für den Betroffenen am Inhalt und der Begründung des Bescheides durch die Rentenversicherung. Dabei muss die Behörde mitteilen, dass sie eine Ermessensentscheidung getroffen hat und nach welchen Gesichtspunkten sie ihr Ermessen ausgeübt hat.
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Ermessensfehler
Die Deutsche Rentenversicherung kann in ihrer Entscheidung auch Ermessensfehler einbauen, die den Bescheid oder Entscheidung rechtswidrig machen.
Solche Fehler sind:
- Nichtgebrauch des Ermessens, die unterbliebene Ermessensentscheidung kann in einem Rechtsstreit nicht mehr nachgeholt werden,
- Ermessensunterschreitung liegt vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung bei der Entscheidung über die Sozialleistung von seiner ihr zustehenden Ermessen überhaupt keinen Gebrauch macht,
- Ermessensüberschreitung sind falsche Rechtshandlungen, durch die der Leistungsträger den gesetzlichen Rahmen seines Ermessens überschreitet, er also auf Rechtsfolgen setzt, die er gesetzlich nicht hat,
- Ermessensausübung, obwohl keine Ermessensvorschrift besteht,
- Ermessensmißbrauch liegt vor, wenn der Sozialleistungsträger die ihm rechtlich gezogenen Schranken absichtlich oder auch irrtümlich mißachtet, Entscheidungen auf Grund sachfremder Erwägungen, Entscheidungen auf Grund einer Mißachtung des Gleichheitsgrundsatzes und Entscheidungen auf Grund eines unzutreffenden Sachverhaltes,
- Ermessenentscheidung auf Null reduziert bedeutet, dass die Behörde eine Entscheidung treffen muss, weil andere Ermessensentscheidungen rechtswidrig sind.
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Ermessensentscheidungen
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Hier ein paar Beispiele, was Ermessensentscheidungen sind:
- Ansprüche im Bereich von Leistungen der medizinischen Reha, Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben,
- Erbringung sonstiger Leistungen zur Teilhabe für Versicherte, Bezieher einer Rente,
- Ablehnung einer Rente wegen einer Straftat,
- Zahlung von Vorschüssen, Aufrechnung nach § 51 SGB I,
- Absehen von einer Anhörung usw….
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Wie sieht es im Gesetz sprachlich aus?
Ermessen wird der Deutschen Rentenversicherung durch sprachliche Formulierungen im Gesetz wie folgt:
- Worte „ kann“ und „darf“
- In seiner schwächsten Form ist es das Wort „soll“, welches die Behörde zu einer Ermessensentscheidung befugt,
- Sollvorschriften sind die Überweisung von Geldleistungen auf ein Konto des Berechtigten nach § 47 SGB I.
Was ist eine Ermessensentscheidung der Rentenversicherung: Widerspruch und Klage
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Ist die Ermessensentscheidung der Behörde fehlerhaft, so kann der Betroffene Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsverfahren muss die Behörde/ Rentenversicherung muss die Ermessensentscheidung der Ausgangsbehörde nach deren Rechtmäßigkeit und auch nach der Zweckmäßigkeit hin geprüft werden. Stellt ein Gericht durch Urteil fest, dass die Entscheidung ermessensfehlerhaft war, so hebt es die Entscheidung auf. Es verurteilt die deutsche Rentenversicherung zum Erlass eines neuen Bescheids unter Berücksichtigung der vom Gericht in der Urteilsbegründung genannten Grundsätze. Dabei kann, aber muss nicht, die neue Entscheidung der Behörde, die gleiche sein, wie vorher. Das Gericht darf aber in seiner Entscheidung sein Ermessen nicht das Ermessen der Verwaltungsbehörde ersetzen.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.