Das niederländische Rentensystem hat drei Säulen. Zum einen die Grundrente als erste Säule, dann die betriebliche Zusatzrente und die private Altersvorsorge. Zusammen sind es die drei Säulen. Das niederländische Rentensystem zeichnet sich dadurch aus, dass es eine Mischung aus umlagefinanzierter Rente und Kollektivsparen ist. Es gibt keine berufsständischen Versorgungswerke und die Versorgung der Beamten wird nicht aus Steuern finanziert. Das niederländische Rentensystem ist nicht mit dem deutschen System vergleichbar.
Es gibt ab dem 15. Lebensjahr bis zur Regelaltersrente für alle Niederländer eine Versicherungspflicht in der Rente, sie ist eine Volksversicherung. Der Beitragssatz zur Rente liegt bei 17,9 % des Einkommens bis maximal 33.791 EUR ( Stand 2017). Der Arbeitgeber führt den Beitrag vom Lohn/Gehalt ab.
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Wer in Holland lebt und das 65. Lebensjahr erreicht hat, hat Anspruch auf die Grundrente. Diese deckt ungefähr das Existenzminimum ab. Und zwar unabhängig davon, ob der Anspruchsteller Beiträge gezahlt hat. Die Rente beträgt 45 Prozent seines Durchschnittslohnes. Bei Alleinstehenden mindestens 70% des Mindestlohnes. Die Grundrente finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten im Umlageverfahren. Dazu kommt noch ein Zuschuss des Staates. Arbeitgeber finanzieren die Beiträge zur Rente nicht mit. Es gibt kein paritätisches Beitragsverfahren.
Aufgepasst! Zum 01. Januar 2018 ist das Renteneintrittsalter bei der AOW-Rente von dem 65. Lebensjahr auf das 66. Lebensjahr angehoben worden. Ab 2021 gilt das 67. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Ab dem Jahr 2022 kann dann das Renteneintrittsalter um jeweils 3 Monate angehoben werden, in Abhängigkeit der Entwicklung der Demografie in den Niederlanden.
Versicherte die seit dem 15.Lebensjahr bis zur Regelaltersgrenze in die AOW eingezahlt haben, bekommen mindestens 70 % des Mindestlohnes zuzüglich Urlaubsgeld. Dies wird im Mai eines jeden Jahres gezahlt, nach einer bestimmten Höhe. 2016 betrug die Grundrente bei Alleinstehenden 1138€ im Monat und bei Eheleuten jeweils 784 €.
1.138 € im Monat für Alleinstehende und 784 €. Die AOW hat zum Ziel die Altersarmut zu vermeiden. Es gibt in der Grundrente keinen vorzeitigen Leistungsbezug. Die Grundrente ist eine Basisabsicherung. Wer mehr haben möchte, muss sich in der Betriebsrente versichern.
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Die betriebliche Altersversorgung können nur Arbeitnehmer aufbauen. Sie ist an sich paritätisch aufgebaut und zwar durch tarifvertragliche Regelungen. Da die meisten Tarifverträge in den Niederlanden allgemeinverbindlich sind, erfassen sie ca. 90 Prozent aller Beschäftigten. Sie haben eine quasi obligatorische Verbindlichkeit erreicht. Selbstständige zum Beispiel sind in diesem System nicht versichert.
Zusammen mit der Grundrente ist die Betriebsrente so aufgebaut, dass die Rentenleistungen zusammen einen bestimmten Prozentsatz des letzten verdienten Einkommens erreichen kann. Die Betriebsrenten werden als Leistungszusagen gewährt, bei denen die Grundrente angerechnet wird. Das gekoppelte Rentenniveau soll dabei mindestens 70 Prozent betragen. In jedem Jahr der Zugehörigkeit zur Betriebsrente werden 1,75 % der zweiten Rente aufgebaut. Die Betriebsrente ist kapitalgedeckt. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge, von denen der Arbeitgeber 2/3 und der Arbeitnehmer 1/3 zahlt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zwischen 15 und 25 % des Einkommens.
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