Die Auszahlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also bei Alters,- Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten erfolgt durch den Rentenversicherungsträger bargeldlos. In der Regel erfolgt die Überweisung am letzten Bankarbeitstag des Monats, rückwirkend für diesen Monat. Die Rente für den Monat Januar würde also Ende des Monats Januar angewiesen werden.
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Wenn der Renteneintritt bereits vor April 2004 erfolgt ist, wird die Rente im Voraus für den folgenden Monat ebenfalls am letzten Bankarbeitstag des Vormonats bezahlt.
Die Auszahlung selbst erfolgt – außer für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See – durch den Renten Service der Deutschen Post.
Für die Überweisung vor Feiertagen, die am Monatsende liegen, ist auch entscheidend, wann der letzte Bankarbeitstag ist. So erfolgte die Buchung auf den Konten der Rentner/innen vor dem Jahreswechsel 2018/2019 am Freitag, dem 28.12.2018.
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Für regionale Feiertage, wie z, B. dem Reformationstag am 31.10. kann es zu unterschiedlichen Zahlungsterminen kommen, da dieser Feiertag nicht in allen Bundesländern besteht. Entscheidend ist, wo die kontoführende Bank/Bankfiliale ansässig ist. Befindet sie sich z. B. in Berlin, ist der letzte Bankarbeitstag der 31.10. Für Banken und Sparkassen im Territorium der Länder, die den Reformationstag als Feiertag begehen, ist der letzte Bankarbeitstag der 30.10. eines jeden Jahres.
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