Die Aus­zahlung von gesetz­lichen Renten

Am Monatsanfang oder am Ende eines Monats

Immer wieder oft gefragt durch unsere Kunden oder Interessenten von rentenbescheid24.de. Wann erfolgt die Rentenzahlung durch die deutsche Rentenversicherung. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben einen kurzen Überblick wann und wie die Zahlung der monatlichen Renten erfolgt!

Die Auszahlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also bei Alters,- Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten erfolgt durch den Rentenversicherungsträger bargeldlos. In der Regel erfolgt die Überweisung am letzten Bankarbeitstag des Monats, rückwirkend für diesen Monat. Die Rente für den Monat Januar würde also Ende des Monats Januar angewiesen werden.


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Auszahlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn der Renteneintritt  bereits vor April 2004 erfolgt ist, wird die  Rente im Voraus für den folgenden Monat ebenfalls am letzten Bankarbeitstag des Vormonats bezahlt.

Die Auszahlung selbst erfolgt – außer für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See – durch den Renten Service der Deutschen Post.

Für die Überweisung vor Feiertagen, die am Monatsende liegen, ist auch entscheidend, wann der letzte Bankarbeitstag ist. So erfolgte die Buchung auf den Konten der Rentner/innen vor dem Jahreswechsel 2018/2019 am Freitag, dem 28.12.2018.


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Für regionale Feiertage, wie z, B. dem Reformationstag am 31.10. kann es zu unterschiedlichen Zahlungsterminen kommen, da dieser Feiertag nicht in allen Bundesländern besteht. Entscheidend ist, wo die kontoführende Bank/Bankfiliale ansässig ist. Befindet sie sich z. B. in Berlin, ist der letzte Bankarbeitstag der 31.10. Für Banken und Sparkassen im Territorium der Länder, die den Reformationstag als Feiertag begehen, ist der letzte Bankarbeitstag der 30.10. eines jeden Jahres.

Auszahlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Betriebsrente/VBL

Im Bereich der VBL-Rente erfolgt die Auszahlung der Betriebsrente durch den Post­renten­service der Deutschen Rentenversicherung. Die Rente wird am Monatsanfang für die laufende Rente in Netto ausgezahlt. Also nach Abzug der gesetzlichen Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung. Bei den Betriebsrenten die über Versicherungen oder Pensions­fonds ausgezahlt werden, gibt es unter­schiedliche Aus­zahlungs­regelungen. Näheres erfährt der Versicherte von seinem Arbeit­geber oder von dem Versicherungs­unternehmen, welches die Versicherung abgeschlossen hat.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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