Brutto- und Nettorente

Was bleibt von der Rente übrig?

In vielen Beratungen in unserer Kanzlei und im Internet kommt immer wieder die Frage: Was kommt Netto bei der Rente raus? Der Rentenkunde will einfach wissen, was er tatsächlich von seiner Rente in seiner Tasche hat! Wir erläutern, was es mit der Brutto und Nettorente auf sich hat.

Brutto und Nettorente sind im allgemeinen unterschiedliche Beträge.

Die Bruttorente gibt es im Regelfall in zwei Varianten.

Variante 1

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Die Bruttorente ist gleich der Nettorente, wenn der Altersrentenbezieher auf seine Rente keine Sozialbeiträge bezahlen muss. Dies ist dann der Fall, wenn der Altersrentner zum Beispiel freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert ist. Dann entspricht die Bruttorente gleich der Nettorente. Zu der Bruttorente kommt dann noch der sogenannte Beitragszuschuss für die freiwilligen Kassenbeiträge oder privaten Krankenkassenprämien. Die Brutto und Nettorente sind demnach in dieses Variante ohne Beitragszuschuss zahlenidentisch. Wissenswertes zum Thema Rente und Einkommen finden Sie hier.

Variante 2

Die Bruttorente entspricht dem Wert der Rente bei der Berechnung der Rente unter Maßgabe des Rentenartfaktors, dem persönlichen Entgeltpunkten, den Zugangsfaktor und dem aktuellen Rentenwert vor Abzug der gesetzlichen Sozialabgaben. Diese „normale“ Altersrente kommt in den meisten der Rentenfälle in Deutschland. Die meisten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen bekommen die klassische Bruttorente.

Die Nettorente

Die Nettorente ist die monatliche Rente nach Abzug der Sozialabgaben ( Krankenkassenbeitrag, Krankenkassenzusatzbeitrag und Pflegebeitrag. Brutto- und Nettorente sind unterschiedlich.


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Ist der Versicherte freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert, wird von der Bruttorente der entsprechende Betrag der Krankenkassenbeiträge und Prämien für die private Krankenversicherung abgezogen. Was dann übrig bleibt ist die Nettorente.

Aufgepasst!

Von diesem Nettorentenbetrag gehen aber unter Umständen noch Einkommensteueranteile ab.

Somit steht fest, dass die eigentliche Nettorente, der Jahreseinkommensbetrag ist, der nach Abzug aller Sozialabgaben und Steuern übrigbleibt.

Für die Frage was nach Steuern übrig bleibt, ist entscheidend, in welchem Jahr der Rentner in Rente geht und wie hoch seine Rente Brutto ist.

Wir machen an einem Berechnungsbeispiel deutlich, dass die Nettojahresrente der Betrag ist, der nach Zahlung der Einkommensteuer tatsächlich zum Ausgeben übrig bleibt.

Beispiel

Unser Rentner, alleinstehend, ist 2017 mit einer monatlichen Bruttorente von 2000 € mit der Steuerklasse 1 in Rente gegangen. Das Jahresrenteneinkommen beträgt 24000€. Er hat keine weiteren Einkünfte.

Brutto und Nettorente 2017

Berechnungsgang

  • 24000 € Bruttojahresrente
  • 17760 € steuerpflichtiger Rentenanteil = 74%
  •  6240 € steuerfreier Rentenbetrag, bleibt immer gleich!

17760 € = steuerbare Rentensumme

  • -102 € Werbungskostenpauschbetrag
  • -36 € Sonderabgabenpauschbetrag
  • -2016 € KV-Beitrag aus 24.000 €
  • -672 € Pflegekassenbeitrag aus 24.000 €

= 14934 € zu versteuerndes Renteneinkommen

–      50 € Solidaritätsbeitrag

–      1221 € Einkommensteuer

= 13663 € Rente nach Steuern

Nettorente im Jahr 2017

= 13663€ + 6240 €

= 19903 € Nettorente

= 1658,58 € Nettorente monatlich


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Die tatsächliche Nettorente ist der Zahlbetrag nach Abzug aller Sozialabgaben und Steuern. Dieser Geldbetrag ist der Betrag, den die Rentner wissen wollen. Natürlich muss die Berechnung der Rente auch stimmen. Hier unser Beitrag zum Thema Nettorente nach Steuern!