Neben der gesetzlichen Altersversorgung aus der Rentenversicherung gibt es eine große Gruppe von Menschen in Deutschland, die eine eigene Altersversorgung haben – die Beamten und Politiker. Im Gegensatz zur klassischen Altersrente nennt man die Altersversorgung der Beamten Pension. In diesem Renten-ABC erläutern wir für Sie die grundsätzlichen Ansprüche von Beamten! Wie hoch die amtsunabhängige Mindestversorgung eines Beamten im Jahr 2021 ist, können Sie hier nachlesen!
Die Pension der Beamten und Politiker ist deren gesetzlich festgelegte Altersversorgung. Die Pension – Pensionsansprüche von Beamte und Politiker erfolgt auf grundsätzlich anderen gesetzlichen Regelungen als die gesetzliche Altersrente!
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Pension der Beamten und Politiker: Was bedeutet der Begriff Pension?
Unter dem Begriff Pension verstehen wir in unserem Sprachverständnis zweierlei:
- Pension, als Zimmer eines Hotels oder eine Herberge oder Unterkunft und
- als Altersversorgung oder regelmäßig ausgezahlte Altersversorgung.
In diesem Renten-ABC geht es um die Auszahlung der Altersversorgung für Beamte. Diese bringt man mit dem Begriff Pension sprachlich in Verbindung, obwohl der Begriff Pension als regelmäßig ausbezahlte Altersversorgung auch gesetzliche Rentenempfänger- siehe Österreich– betreffen kann.
Wir unterscheiden als Pension die Altersversorgung der Beamten und der Politiker. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Pension der Beamten und Politiker: Pension der Beamten
Die Pension der Beamten ist je nach Dienstherr unterschiedlich gesetzlich geregelt. Wir kennen in Deutschland folgende Beamtengruppen:
- Beamte des Bundes,
- Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz
- Beamte der verschiedenen Bundesländer und
- Kommunalbeamte.
Im Regelfall sprechen die Gesetze, welche die Versorgung im Alter für die Beamten regeln nicht von einer Pension, sondern von einem Ruhegehalt.
Pension der Beamten und Politiker: Pension der Politiker
Hingegen die Pensionsansprüche von Politikern ebenfalls auf verschiedenen Ebenen geregelt ist.
- Bundespolitiker als Abgeordnete im Bundestag nach dem Abgeordnetengesetz des Bundes und
- Landespolitiker als Abgeordnete in den jeweiligen Länderparlamenten nach den für die Länder geltenden Abgeordnetengesetze der Länder.
Die Altersversorgung der Abgeordneten bezeichnet dass -oder die Abgeordneten-Gesetze als Altersentschädigung.
Pension der Beamten und Politiker: Arten der Pensionsansprüche der Beamten im Überblick
Bundesbeamte und Richter haben nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes folgende Pensionsansprüche:
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- Unfallfürsorge,
- Übergangsgeld,
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
- Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
- Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
- Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
- Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
- Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5 und
- eventuell Einmalzahlung wegen Anpassung der Versorgungsbezüge.
Ähnliche Regelungen finden wir auch in den Beamtenversorgungsgesetzen der einzelnen Bundesländer.
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Daneben haben überlebende Angehörige eines verstorbenen Beamten noch folgende Ansprüche:
- Hinterbliebenenversorgung und
- mögliche Ansprüche im Fall der Verschollenheit.
Pension der Beamten und Politiker: Arten der Pensionsansprüche der Politiker im Überblick
Auch hier schauen wir exemplarisch auf die Abgeordneten des Bundestages. Dies haben grundsätzlich folgende Altersversorgungsansprüche:
- Übergangsgeld,
- Anspruch auf Altersentschädigung
- Ansprüche bei Gesundheitsschäden,
- Versorgungsabfindung
- Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- Hinterbliebenenversorgung
- Versorgungsausgleich
Bei der Versorgung von Abgeordnete des Bundestages werden Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes sinngemäß angewandt.
Pension der Beamten und Politiker!
In diesem Renten-ABC ging es uns nur darum, dass Sie einen Überblick über die Altersversorgungen von Beamten und Politikern erhalten. Wir haben über die jeweiligen einzelnen Ausformungen der Ansprüche und Höhe der Pensionen in diesem Beitrag nichts gesagt! Dies erfolgt in anderen Beiträgen zum Renten-ABC! Viel Spaß beim Lesen!
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