Der Ver­sicherten­älteste der Renten­ver­sicherung

Die Deutsche Rentenversicherung ist eine Selbstverwaltung. Sie hat angestellte Mitarbeiter und Beamte. Sie wählt sich für einen bestimmten Zeitraum eine Vertreter­versammlung. Daneben gibt es noch die Versichertenältesten der Rentenversicherung. Wir klären auf, was sich hinter diesen Personen verbirgt. Hier die Begriffsklärung.

Der Versichertenälteste der Rentenversicherung ist eine natürliche Person, die eine Tätigkeit für die Versicherten der Rentenversicherung im Ehrenamt ausübt. Gesetzlich geregelt ist der Begriff des Versichertenältesten im Sozialgesetzbuch Nummer 4. Und zwar ab § 39 SGB IV und laufende.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Der Versichertenälteste der Rentenversicherung: allgemeiner Hintergrund

Wer denkt, dass der Versichertenälteste mit dem Lebensalter in Verbindung bringt irrt. Nicht der Älteste der Versicherte übt ein Ehrenamt aus, sondern die Person mit einem gewissen Grad an Wissen und Hintergrund im Rentenrecht. Der Versichertenälteste steht somit für Erfahrung und Wissen.

Die Versichertenältesten haben die Aufgabe, die Versicherten zu beraten und zu betreuen. Sie üben ihre Tätigkeit im Ehrenamt aus und erhalten dafür eine Entschädigung.

Nach § 42 Sozialgesetzbuch Nummer 4 haften die Versichertenältesten in entsprechender Anwendung der § 839 BGB für Verschulden bei ihrer Tätigkeit. Dazu näheres weiter unten.


Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung leicht gemacht!aus der PKV in die GKV wechseln

Wechselcheck - ab in die GKV

- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren

zum Wechselcheck


Der Versichertenälteste der Rentenversicherung: Umfang der Beratung

Die Beratung durch den Versichertenältesten ist Teil der Beratung der Versicherten durch den Versicherungsträger. So steht es in § 14 SGB I geschrieben. Die Betreuung durch den Versichertenältesten ist sehr weitgehend, siehe § 39 Absatz 3 SGB IV. Der Versichertenälteste leistet  Hilfestellung bei:

  • Rentenanträgen,
  • Rehaanträgen,
  • beim Ausfüllen der KVdR-Meldung,
  • beim Beschaffen möglicher Unterlagen.

Die Beratungspflicht des Versichertenältesten ersterckt sich grundsätzlich auf alle sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die für den Ratsuchenden zur seiner Beurteilung seiner Rechte und Pflichten von Bedeutung sind oder in der Zukunft von Bedeutung sein können.

Die Beratung durch den Versichertenältesten ist auf den konkreten Einzelfall bezogen. Sie erstreckt sich auf die Mitteilung auf alle notwendigen Umstände und die Rechtslage.

Der Versicherte muss vollständig, richtig und unmißverständlich beraten werden.

Zu den Aufgaben des Versichertenältesten gibt es eine Geschäftsanweisung der Träger der DRV, zum Beispiel vom 15.10.2009- Geschäftsanweisung für die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der DRV-Bund.

Der Versichertenberater sollte im Zweifel- wenn er Fragen nicht beantworten kann- den Versicherten an die nächste Geschäftsstelle der DRV verweisen.

Der Versicherten­älteste der Renten­versicherung: Rechts­grundlage

Die Träger der Rentenversicherung wählt die Vertreterversammlung die Versichertenältesten. So sieht es § 61 SGB IV vor. Eine Satzung kann abweichendes bestimmen. Bei dem Regionalträger der Rentenversicherung in Sachsen-Anhalt ( DRV Mitteldeutschland) bestimmt der § 23  der Satzung der DRV MD die Wahl des Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen.  Nach § 39 SGB IV hat der Versichertenälteste folgende Aufgaben:

  • ortsnahe Verbindung des Versicherungsträger mit den Versicherten und den Leistungsberechtigten herstellen und
  • diese beraten und betreuen.

Der Versichertenälteste vertritt die Versicherten nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Die Satzung der DRV Mitteldeutschland führt nicht an, welche Aufgaben der Versichertenälteste zu erledigen hat. Daher greifen die gesetzlichen Bestimmungen des einfachen Rechts, SGB IV.

Der Versichertenälteste der Rentenversicherung: Haftung des Versichertenältesten

Haftet der Versicherten­älteste dafür, wenn durch seinen Rat oder seine Tätigkeit dem Versicherten ein Schaden entsteht. Generell muss man sagen, Ja.  Die Haftung des Versicherten­ältesten richtet sich nach § 42 Absatz 4 Sozial­gesetzbuch Nummer 4 in Verbindung mit §839 BGB und Artikel 34 Grundgesetz. In § 839 BGB ist die Haftung bei Amts­haft­pflicht­verletztung geregelt. Nach dieser Vorschrift haftet ein Beamter für Vorsatz und Fahr­lässigkeit, wenn er dadurch eine Amtspflicht verletzt und dem Dritten hieraus ein Schaden entsteht. Diese Regelung wird entsprechend auch für Angestellte und Versicherten­älteste der DRV angewandt. Bei diesem aber mit einer Ausnahme: Gegenüber dem Versicherungs­träger haftet der Versicherten­älteste nur für Schäden aus einer vorsätz­lichen oder grob fahrlässigen  Pflicht­verletzung.


Sorglos-Paket "Renten­antrag plus Renten­bescheid"      Rentenantrag und Rentenbescheidprüfung ohne Stress     Ausführlich geplant vom Rentenberater     Paket hier direkt buchen!Sorglos-Paket Renten­antrag plus Renten­bescheid

Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!

- zum Rentenantrag und zur Renten­bescheid­prüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung