Die Wartezeit von 25 Jahren ist keine normale Wartezeit, wie wir sie aus den bekannten Altersrenten kennen. Die vorgezogenen Altersrenten, die heute gelten, haben 35 Jahre Wartezeit oder 45 Jahre Wartezeit. Hintergründe und Details zu den 35 Jahren Wartezeit können Sie hier nachlesen!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Diese 25 Jahren Rentenzeit gilt für folgende Renten:
Auf die Wartezeit werden Kalendemonate mit Beitragszeiten auf Grund einer Beschäftigung mit Arbeiten unter Tage angerechnet
In § 61 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht geschrieben,was ständiges Arbeiten unter Tage ist. Es ist gesetzlich definiert. Der Begriff wurde 1968 im Steinkohlebergbau eingeführt. In der Anlage 9 zum SGB VI finden sich verschiedene Tätigkeiten, die den Tätigkeiten des ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellt sind.
Ersatzzeiten, soweit sie der knappschaftlichen Versicherung zuzuordnen sind, sind ebenfalls bei der Prüfung der Wartezeit von 25 Jahren zu berücksichtigen.
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden die Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter des Bergbaues nach Vollendung des 50. Lebensjahres angerechnet. Voraussetzung ist, dass der betroffene Versicherte zur Bezug des Anpassungsgeldes eine Untertagearbeit ausgeübt hat.