Die Altersgrenze der Rente

Wie alt muss ich sein, um eine Rente zu bekommen?

Nicht jede Rente ist an ein bestimmtes Alter gebunden. So kann ein 30-Jähriger eine lebenslange Erwerbsminderungsrente wegen Krankheit erhalten. Anders herum muss man 63 Jahre alt sein, um eine vorzeitige Rente zu bekommen. Was hinter der Altersgrenze steckt, wir klären auf.

Der Renteneintritt ist im Allgemeinen an eine Altersgrenze gebunden. Für Altersrenten gibt es unterschiedliche Altersgrenzen, in dem man in die Rente eintreten kann.

Wie erklärt sich der Begriff Altersgrenze?

Eine Altersgrenze ist der Zeitpunkt, in dem ein bestimmtes Lebensalter erreicht wird.


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Anspruchsberechtigte aus der Rente können eine bestimmte Altersrente nur dann beanspruchen, wenn sie eine bestimmte Altersgrenze erreichen.

Regelaltersrente und Co.

Wer vor 1947 geboren ist, kann mit dem 65.Lebensjahr in die Regelaltersrente gehen. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente stückweise angehoben. Dies betrifft im übrigen alle Altersrenten.

Wer nach 2029 in die Regelaltersrente geht, kann diese nur mit dem 67. Lebensjahr erreichen. Dazwischen gibt es die Anhebung nach speziellen Tabellen im Gesetz.

Wer das 63. Lebensjahr und 4 Kalendermonate im Jahr 2017 vollendet und 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann, der kann eine abschlagsfreie Frührente (neue 63er Rente seit dem 01.07.2014) beantragen. Details zu dieser Altersrente können Sie hier nachlesen!

Vielleicht kennen Sie dies noch?

Wer vor 1952 geboren war und zum 01.07.2014 die 45 Jahre Wartezeit voll hatte, konnte mit Vollendung des 63. Lebensjahres sofort in die abschlagsfreie neue 63er Rente gehen.

Der Versicherte kann aber auch schon seit 2012 mit dem 65. Lebensjahr und 540 Kalendermonaten Wartezeit eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen.

Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, kann auch noch vor der Regelaltersrente eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Dann bekommt er unter bestimmten Voraussetzungen keine Abschläge. Wissenswertes zum Thema Abschläge hier in unserem Renten-ABC.


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Eine unbefristete Witwenrente ist ebenfalls an das Lebensalter der Hinterbliebenen oder des Hinterbliebenen gebunden. So muss die Witwe bei einer großen Witwenrente 47 Jahre alt sein, so steht es im Gesetz, § 46 Absatz Sozialgesetzbuch VI. Etwas Anderes gilt nur, wenn die Witwe im Zeitpunkt des Todes ihres Ehemannes erwerbsgemindert ist. § 46 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 gilt für die Witwe oder den Witwer.

Aufgepasst!

Wer vor der Regelaltersrente in eine Altersrente geht, muss mit Abschlägen in seiner Rente rechnen.

Wer erst später als zu Regelaltersrente in Rente geht, bekommt eventuell einen Zuschlag. Für 1 Jahr späteren Renteneintritt sind es 6% mehr Rente!

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Ja, ich möchte wissen, ob ich meine Altersrente beruhigt beantragen kann!

 


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