Die private Unfallrente ist eine Rentenleistungen aus dem privaten Versicherungsrecht. Sie hat nichts mit der gesetzlichen Unfallrente zu tun.
Dieser Versicherungsschutz besteht allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Für alle anderen Personen besteht keine Absicherung für mögliche Unfallfolgen. Selbst die Arbeitnehmer haben im Freizeitbereich keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
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Laut Statistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ereignen sich ohnehin über 60 % aller Unfälle im Freizeitbereich.
Die privaten Versicherungsunternehmen bieten daher viele Tarife an, wo sich der Versicherungsnehmer weltweit sowohl im Arbeits- als auch im Freizeitbereich, auf Reisen und bei der Ausübung von Hobbys mit u.a. mit einer Unfallrentenversicherung gegen die finanziellen Auswirkungen eines dauerhaften Körperschadens absichern kann.
In der privaten Versicherungswirtschaft ist bei Versicherungsverträgen zur Unfallversicherung Grundlage, dass eine Absicherung eines dauerhaften Körperschadens erfolgt. Dazu wird eine Invaliditätssumme vereinbart, die durch Progression ab einem bestimmten Schädigungsgrad mitunter sehr hohe Kapitalleistungen vorsieht. Dieser Schädigungsgrad wird durch einen ärztlichen Gutachter auf der Basis der sogenannten Gliedertaxe ermittelt.
Inwieweit die Gliedertaxe des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft Anwendung findet, richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Grundlage für die Einschätzung, ob ein Unfall vorliegt ist der sogenannte Unfallbegriff, der in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2014 wie folgt definiert ist:
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Die Gesundheitsschädigung muss von Dauer sein, laut den Allgemeinen Unfallbedingungen 2014 wird der Invaliditätsbegriff wie folgt definiert:
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„Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.“
Zusätzlich zur Invaliditätsleistung kann durch den Versicherungsnehmer eine private Unfallrente vereinbart werden, die allerdings nicht kostenfrei ist. Diese Unfallrente tritt zumeist ab einem Invaliditätsgrad von 50% ein und wird voll ausgezahlt. Individuell kann das bei manchem Versicherungsunternehmen durch Vereinbarung abweichen. Die Dauer der Zahlung der Unfallrente wird ebenfalls individuell vereinbart. Weiterhin ist es möglich, eine Vielzahl von zusätzlichen Extras festzulegen, z.B. die Erweiterung des Unfallbegriffs auf bestimmte Vorerkrankungen oder Leistungen bereits unter 50% des Invaliditätsgrades.
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages wird die Höhe der privaten Unfallrente selbst festgelegt. Sie sollte ausreichen, um einen möglichen Verdienstausfall auszugleichen und neu entstandene Mehrkosten für die Lebensführung zu tragen. Die privaten Versicherungsunternehmen bestimmen allerdings die maximalen Höhen der Unfallrenten. Es gibt sowohl Unfallrentenmodelle, wonach sich ab einem besonders hohen Invaliditätsgrad die Rentenhöhe vervielfacht als auch integrierte Beitrags- und Leistungsdynamiken zur Anpassung an die jährlich steigenden Inflationsraten. Daher ist die Beachtung der Klauseln in den Vertragsbedingungen der privaten Versicherer sehr wichtig.
Die privaten Unfallrenten sind nicht sozialversicherungspflichtig. Daher erfolgt kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Auszahlung der privaten Unfallrente erfolgt ab dem Tag des Unfalls. Die Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt zumeist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfalltag durch einen ärztlichen Gutachter. Daher wird die Unfallrente rückwirkend ab Unfalltag gezahlt.
Der private Versicherer hat innerhalb von drei Monaten bei Vorliegen aller Auskünfte und Unterlagen über den Bezug der Privaten Unfallrente zu entscheiden. Der Versicherer zahlt die Unfallrente bei positiver Entscheidung innerhalb von 14 Tagen jeden Monat ein Leben lang oder bis zum vereinbarten Termin.
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