Private Unfallrente

Die gesetzliche Unfallversicherung ist vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch VII geregelt worden. Sie tritt im Schadensfall für versicherte abhängig Beschäftigte bei einem Arbeits- oder  Wegeunfall von und zur Arbeit und bei Dienstreisen ein. Auch bei einer Berufskrankheit besteht ein Leistungsanspruch, wenn diese Krankheit ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und wenn sie in der Berufskranken- Verordnung enthalten ist. Neben einem relativ großen Umfang von Leistungen zur Wiederherstellung der Arbeitskraft kann auch bei bleibenden Körperschäden eine Teilunfallrente oder volle Unfallrente gezahlt werden. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de klären auf, was hinter der privaten Unfallrente steht.

Die private Unfallrente ist eine Rentenleistungen aus dem privaten Versicherungsrecht. Sie hat nichts mit der gesetzlichen Unfallrente zu tun.

Dieser Versicherungsschutz besteht allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Für alle anderen Personen besteht keine Absicherung für mögliche Unfallfolgen. Selbst die Arbeitnehmer haben im Freizeitbereich keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche  Unfallversicherung.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Laut Statistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ereignen sich ohnehin über 60 % aller Unfälle im Freizeitbereich.

Die private Unfallrente: Tarife der Versicherungsunternehmen

Die privaten Versicherungsunternehmen bieten daher viele Tarife an, wo sich der Versicherungsnehmer weltweit sowohl im Arbeits- als auch im Freizeitbereich, auf Reisen und bei der Ausübung von Hobbys mit u.a. mit einer Unfallrentenversicherung gegen die finanziellen Auswirkungen eines dauerhaften Körperschadens absichern kann.

Die private Unfallrente: Körperschaden

In der privaten Versicherungswirtschaft ist bei Versicherungsverträgen zur Unfallversicherung Grundlage, dass eine Absicherung eines dauerhaften Körperschadens erfolgt. Dazu wird eine Invaliditätssumme vereinbart, die durch Progression ab einem bestimmten Schädigungsgrad mitunter sehr hohe Kapitalleistungen vorsieht. Dieser Schädigungsgrad wird durch einen ärztlichen Gutachter auf der Basis der sogenannten Gliedertaxe ermittelt.

Inwieweit die Gliedertaxe des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft Anwendung findet, richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Die private Unfallrente: Der Unfallbegriff

Grundlage für die Einschätzung, ob ein Unfall vorliegt ist der sogenannte  Unfallbegriff, der in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2014 wie folgt definiert ist:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Die Gesundheitsschädigung muss von Dauer sein, laut den Allgemeinen Unfallbedingungen 2014 wird der Invaliditätsbegriff wie folgt definiert:


Beratung zur Erwerbsminderungsrente, vom Anspruch über Reha-Antrag oder Vertretung vor Geriichten.Beratung "Erwerbsminderungsrente"

Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern

- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen

mehr erfahren


„Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.“

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung kann durch den Versicherungsnehmer eine private Unfallrente vereinbart werden, die allerdings nicht kostenfrei ist. Diese Unfallrente tritt zumeist ab einem Invaliditätsgrad von 50% ein und wird voll ausgezahlt. Individuell kann das bei manchem Versicherungsunternehmen durch Vereinbarung abweichen. Die Dauer der Zahlung der Unfallrente wird ebenfalls individuell vereinbart. Weiterhin ist es möglich, eine Vielzahl von zusätzlichen Extras festzulegen, z.B. die Erweiterung des Unfallbegriffs auf bestimmte Vorerkrankungen oder Leistungen bereits unter 50% des Invaliditätsgrades.

Beim Abschluss des Versicherungsvertrages wird die Höhe der privaten Unfallrente  selbst festgelegt. Sie sollte ausreichen, um einen möglichen Verdienstausfall auszugleichen und neu entstandene Mehrkosten für die Lebensführung zu tragen. Die privaten Versicherungsunternehmen bestimmen allerdings die maximalen Höhen der Unfallrenten. Es gibt sowohl Unfallrentenmodelle, wonach sich ab einem besonders hohen Invaliditätsgrad die Rentenhöhe vervielfacht als auch integrierte Beitrags- und Leistungsdynamiken zur Anpassung an die  jährlich steigenden  Inflationsraten. Daher ist die Beachtung der Klauseln  in den Vertragsbedingungen der privaten Versicherer sehr wichtig.

Die privaten Unfallrenten sind nicht sozialversicherungspflichtig. Daher erfolgt kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen.

Die private Unfallrente: Auszahlung der privaten Unfallrente

Die Auszahlung der privaten Unfallrente erfolgt ab dem Tag des Unfalls. Die Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt zumeist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfalltag durch einen ärztlichen Gutachter. Daher wird die Unfallrente rückwirkend ab Unfalltag gezahlt.

Der private Versicherer hat innerhalb von drei Monaten bei Vorliegen aller Auskünfte und Unterlagen über den Bezug der Privaten Unfallrente zu entscheiden. Der Versicherer zahlt die Unfallrente bei positiver Entscheidung innerhalb von 14 Tagen jeden Monat ein Leben lang oder bis zum vereinbarten Termin.


Sorglos-Paket "Erwerbs­minderungs­rente" Erwerbsminderungsrente ohne Stress Ausführlich geplant vom Rentenberater Paket hier auf rentenbescheid24.de Sorglos-Paket „Erwerbs­minderungs­rente“

Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“

- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherte den  Invaliditätsgrad neu begutachten lassen. Das kann zu Veränderungen der Zahlungen führen.

Die private Unfallrente: Keine Anrechnung auf eine gesetzliche EM-Rente

Der Bezug einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder EM-Rente schmälert nicht die Rentenzahlung aus einer privaten Unfallrente. Zu beachten sind sowohl bei der Beitragszahlung für eine Unfallrente als auch bei einem möglichen Bezug einer privaten Unfallrente die steuerlichen Gegebenheiten. Beitragszahlungen sind im Kalenderjahr absetzbar. Die Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallrente sind in Deutschland allerdings steuerpflichtig.


Sichern der Erwerbsminderungsrente, manchmal ein weiter Weg. Die rentenberater von rentenbescheid24.de begleiten Sie auf diesem Weg mit Herz und Verstand!Erwerbsminderungsrente

Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern

- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Renten­versicherung sichern

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung