Was ist Sozialhilfe

Grundsicherung für Rentner

Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten und vertreten nicht nur in Rentenangelegenheiten. Oft stellen wir uns den Fragen von Menschen, die kein oder wenig Vermögen und Einkommen haben. Diesen Menschen zu helfen, ist uns ein Anliegen! Darum beschäftigen wir und mit den Fragen rund um das Thema Sozialhilfe. Wo? In unserem Renten-ABC.

Was ist Sozialhilfe? Die Sozialhilfe ist der Schutz vor sozialer Ausgrenzung für Menschen, die kein Einkommen beziehen und Vermögen besitzen. Diese Personen sind somit nicht erwerbstätig und sind nicht im Stande, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.


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Was ist Sozialhilfe: Allgemeines

Der Gesetzgeber hat die Regelungen zur Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch XII verankert.

Der Grundsatz der Sozialhilfe besteht laut §1 SGB XII darin: „ Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“ Die Sozialhilfe wird ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Deshalb bestehen unabhängig von der Aussage im §1 Sozialgesetzbuch XII eine Vielzahl von Regelungen für den Erhalt von Sozialhilfe. Leistungen aus der Sozialhilfe werden nur dann an Betroffene gezahlt, wenn weder sie selbst noch Familienmitglieder oder andere Träger von Sozialversicherungen für ihren Bedarf aufkommen.

Was ist Sozialhilfe: Unterhaltspflicht der Lebenspartner und Co.

Für die Familienmitglieder (Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern) besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Familienmitglied mit Bedarf auf Sozialhilfe. Das bedeutet, Sozialhilfe bekommt der Betroffene erst dann, wenn feststeht, dass kein andere für den Unterhalt aufkommen kann.

Andere sind z.B.: Eltern, Kinder, Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kranken- oder  Pflegekasse, die Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, das Jugendamt.


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Für Menschen die Hilfe benötigen, aber erwerbsfähig sind, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Die Voraussetzung ist, dass sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Ihre finanzielle Absicherung erfolgt durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitslosengeld II. Man sagt daher auch, die Sozialhilfe ist gegenüber allen anderen Finanzierungsquellen nachrangig.

Was ist Sozialhilfe: Antragstellung auf Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe beziehen möchte, muss zuerst einen Antrag beim Träger der Sozialhilfe stellen. Die Träger der Sozialhilfe sind zum einen die örtlichen Träger. Das sind die Sozialämter der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe werden vom jeweiligen Bundesland bestimmt und sind dort unterschiedlich angesiedelt. Wichtig für den Antragsteller ist, dass der Antrag auf Sozialhilfe zuerst durch das Sozialamt geprüft und bewilligt werden muss. Das Sozialamt erstattet erst nach der Bewilligung anfallende Kosten.

Was ist Sozialhilfe: Mitwirkungspflicht des Sozialhilfeempfängers

Der Betroffene hat eine Mitwirkungspflicht, wenn er Fürsorgeleistungen des Staates in Anspruch nehmen will. Das bedeutet, er muss beim Sozialamt bei der Antragstellung und während des Bezugs von Sozialhilfe Angaben machen, die

  • die Einkünfte, das Vermögen und die Ausgaben betreffen,
  • über Ehe- und Lebenspartner sowie Familienangehörige und deren Einkünfte und Vermögen,
  • auf Verlangen des Sozialamtes zustimmen, dass z.B. über vorgenannten Personenkreis, Banken und Kreditinstitute, Ärzte Auskünfte eingeholt werden dürfen,
  • auf Verlangen des Sozialamtes Atteste von Ärzten einholen und ggf. zusätzliche Untersuchungen bei Ärzten und Psychologen durchführen lassen.

Eine Kontrolle des Sozialamtes in Form von Besuchen beim Sozialhilfeempfänger zu Hause ist nur im begründeten Ausnahmefall zulässig.


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Was ist Sozialhilfe: Leistungen der Sozialhilfe

Nach § 8 des Sozialgesetzbuches XII umfasst die Sozialhilfe folgende Leistungen:

  • die umgangssprachliche Sozialhilfe- darunter ist die Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend der §§ 27 bis  § 40 SGB XII zu verstehen. Die Höhe der Sozialhilfe wird durch die Regelsätze der Sozialhilfe und weiteren Leistungen bestimmt,
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung §§ 41 bis § 46b SGB XII,
  • Hilfen zur Gesundheit, §§ 47 bis § 52 SGB XII,
  • für Menschen mit Behinderungen die Eingliederungshilfe §§ 53 bis § 60a SGB XII,
  • Hilfe zur Pflege §§ 61 bis § 66a SGB II,
  • Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten §§ 67 § 69 SGB XII und
  • Hilfe in anderen Lebenslagen §§ 70 bis § 74 SGB XII.

Der Gesetzgeber hat Hilfen für alle Lebenslagen in den vorgenannten  Bereichen berücksichtigt, von der Geburt bis zum Tod. Sozialhilfeleistungen werden nach dem Prinzip der strengen Sparsamkeit und in einfacher Form erstattet. Luxus kann hier niemand erwarten. Trotzdem wird dem Grundsatz nach § 1 SGB XII, dass für den Hilfebedürftigen ein Leben in Würde zu sichern ist, gehandelt.

Was ist Sozialhilfe

Zur  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung befindet sich im Renten-ABC von rentenbescheid24.de ein gesonderter Beitrag. Bei dieser Form der Sozialhilfe als ergänzende Leistung zur Rentenversicherung besteht im Gegensatz zu den anderen Leistungsarten keine Unterhaltspflicht der Angehörigen.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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