Der Versicherte muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder 60 Kalendermonaten erfüllt haben und somit allgemein in den versicherten Personenkreis der Deutschen Rentenversicherung gehören.
Zu diesen Zeiten zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit als Pflichtbeitragszeiten.
Als Wartezeiten zählen:
Sind sie wegen ein Arbeitsunfall eine Berufskrankheit oder einer Wehrdienst-oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischer Haft vermindert erwerbsfähig geworden, müssen Sie nur einen einzigen Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben?
Bedingung ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Unfalles versicherungspflichtig waren, ansonsten müssen mindestens 12 Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren abgeführt worden sein. Diese Regelung ist für Berufsanfänger wichtig, die bei Berufsstart einen Arbeitsunfall erleiden und deshalb keine Tätigkeit mehr ausüben können und auf Rente angewiesen sind.
Sind Sie vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden und haben in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 12 Pflichtbeiträge gezahlt gilt die Wartezeit ebenfalls als vorzeitig erfüllt. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17.Lebensjahres , längstens aber um 7 Jahre.
Ein kleines Wartezeitbeispiel:
Ricarda ist seit dem 01.01.2016 dauerhaft erkrankt und kann nicht mehr arbeiten. Sie hatte zuvor 10 Jahre als Angestellte gearbeitet und war pflichtversichert.
Welche Zeiten muss Ricarda nachweisen:
60 Kalendermonate allgemeine Wartezeit ( kann auch Kindererziehungszeit von 2 Kindern die nach 1992 geboren sind, sein oder Zeiten der Arbeit usw.) Für Ricarda ist die allgemeine Wartezeit mit 5 Jahren locker erfüllt.
Die 3/5 Belegung als besondere Wartezeit
Der Antragsteller muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen.
In unserem Beispielsfall ist der Fünfjahreszeitraum:
Im Zeitraum 31.12.2015 bis zum 01.01.2011 muss Ricarda 3 Jahre ( kann auch gestückelt sein) Pflichtbeitragszeiten haben, aus Arbeit, Arbeitslosigkeit oder Sozialleistungsbezug wegen Krankheit.
Ergebnis:
Ricarda hat die so genannte versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der 3/5 Belegung erfüllt.
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Haben Sie unverschuldet Pflichtbeitragszeiten in den 5 Jahreszeiträumen nicht erfüllen können, weil Sie zum Beispiel Schwanger oder krank geworden sind, so wird der 5 Jahreszeitraum um diese Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass man trotzdem die 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten erreichen kann.
Es gibt Wechselfälle des Lebens, da wird ein Mensch krank und kann auf Dauer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten. Für diesen Fall sieht das Rentenrecht in § 43 Sozialgesetzbuch Nr.6 vor, dass dem Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente zustehen kann.
Grundsätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung diesen Schutz auch für Berufsanfänger an. Wer also als Auszubildender am ersten Tag seines Berufslebens einen Unfall erleidet und dann erwerbsgemindert ist, erhält die Erwerbsminderungsrente. Für die privaten Unfallversicherungen sind oftmals andere Regelungen vorgesehen.
Verminderte Erwerbsfähigkeit ist ein Sammelbegriff um gesetzlichen Rentenrecht zum einen für die Erwerbsminderung und zum anderen für die im Bergbau verminderte Berufsunfähigkeit. Das Gesetz unterscheidet 3 verschiedene Arten der Erwerbsminderung. Bei der Erwerbsminderung geht es in aller Linie um eine zeitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. In seltenen Fällen auch um eine qualitative Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel die sogenannte Wegefähigkeit.
Nach dem deutschen Rentengesetz ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Erwerbsminderung muss mindestens 6 Kalendermonate ab dem Tag der Erkrankung vorliegen.
Stellen Sie sich vor, Sie könnten noch arbeiten gehen, aber auf Grund von Krankheit oder Behinderung Ihre Arbeitsstätte oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen. Dann fragen Sie sich, wie soll ich mein Geld verdienen, wovon soll ich leben? Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch in dem Fall, dass ich an sich noch arbeiten kann?!
Die Entgeltpunkte sind wichtig?
Sicher haben Sie von einer solchen Situation schon mal gehört. Ihr Arbeitskollege ist schwer krank geworden und hat seit Beginn seiner Berufsausbildung 20 Jahre gearbeitet. Nun steht er vor der Frage, wie es finanziell weitergeht. Dort hilft als aller erstes die Feststellung der Entgeltpunkte, für eine mögliche Erwerbsminderungsrente, die ihr Kollege in den letzten 20 Jahren erwirtschaftet hat.
Nehmen wir einfach an, er hat pro Jahr ein Entgelt verdient, dies wären jetzt 20 Entgeltpunkte.