Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024
Kommt für alle Menschen in Deutschland ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab 2024? Was steht in Habecks neuen Gebäudesanierungsgesetz? Müssen Rentner frieren, weil sie sich keine Heizungsanlage leisten können, die den Vorgaben des § 71g Gebäudesanierungsgesetzes entsprechen? In diesem Textbeitrag erklären wir, was Minister Habeck mit den Holzverbrennungsanlagen, Kaminöfen, Pelletöfen und weiteres so vor hat.
Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024 für Deutschland? Kommt ab Ende 2024 ein umfassendes Holzverbrennungsverbot für alle Holzverbrennungsanlagen. So sagen es einige Stimmen im Internet vorher. Ist das aber wirklich so, dass alle Holzverbrennungsanlagen in Deutschland ab Ende 2024 verboten werden. Zum Beispiel: „Der Einbau von Holzheizungen wird im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verboten.“
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Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024: § 71g GEG
§ 71g des neuen noch nicht beschlossen Gesetzesentwurfs des Gebäudesanierungsgesetzes (GEG)spricht nicht für das Verbot des Einbaus einer Holzverbrennungsanlagen, sondern sagt, dass eine Neuanlage unter bestimmten ( sehr einschränkenden) Bedingungen eingebaut werden kann.
§ 71g GEG Entwurf des Bundeskabinetts nach dem Referentenentwurf
Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024: Verschärfungen des Einbaus in Neubauten ab 2024
Für Holzheizungen (wie Pelletheizungen) wurden die Anforderungen so verschärft, wie sie aktuell bereits für die Förderung gelten. Der Einbau soll künftig nur noch erlaubt sein, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert wird. Außerdem muss die Anlage mit einem Staubfilter ausgestattet werden.
Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024: Bundesimmissionsgesetz zwingt schon zu Stilllegung ab Ende 2024
Für alle Kamin-und Kachelöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden, gilt sowieso schon seit längeren das Laufzeitende bis zum 31.12.2024.
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Aber nur dann, wenn diese Öfen nicht umgerüstet wurden, denn Die Bestandsöfen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben, wenn sie Schadstoff-Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas nicht überschreiten.
Bestandsanlagen, die vom 01.01.1995 bis zum 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden, werden ab dem 31.12.2024 stillgelegt, außer sie erzeugen keine Schadstoffgrenze-Werte von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas oder werden bis zum 31.12.2024 mit einem Feinstaubfilter / Abscheider ausgestattet.
Der örtlich zuständige Schornsteinfeger nimmt eine solche Messung vor sie kostet rund 150 Euro. Das ist im Vergleich zu den üppigen Bußgeldern bis 50.000€ sehr günstig. Wer nämlich meint, das merkt doch keiner, ich nutze den Kamin einfach weiter, auch wenn der Ofen nicht die Grenzwerte erfüllt, dem drohen im schlimmsten Fall 50.000 Euro Strafe.
Bußgelder bis 50.000€ drohen, wenn Sie eine Holzverbrennungsanlage auch nach dem 31.12.2024 betreiben, die nicht den Vorgaben des Bundesimmissionsgesetzes entsprechen! Allerdings muss der Schornsteinfeger eine Frist zur Nachrüstung mit sogenannten Staubabscheidern setzen.
Ohne den sogenannten Feuerstättenbescheid dürfen sowieso keine Öfen in Betrieb genommen werden.
§ 71g GEG Entwurf des Bundeskabinetts nach dem Referentenentwurf
Auch nach den neuen Regelungen des Gebäudesanierungsgesetzes können in Neubauten Holzverbrennungsanlagen eingebaut werden, aber nur noch in Kombination mit Solarthermie oder PV-Strom und einem Feinstaubfilter.
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Altanlagen können auch über dem 31.12.2024 hinaus noch weiter betrieben werden, wenn diese mit einem entsprechenden Staubabscheider nachgerüstet werden.
Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024! Holzindustrie wehrt sich
Von einem umfassenden Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024 kann also keine Rede sein. Trotzdem regt sich massiver Widerstand von Waldbesitzern und der Holzwirtschaft gegen diese neue Regelung. Sie führe zu einem flächendeckenden Sterben der Holzwirtschaft, weil mit dieser neuen Regelung die Menschen weit weniger Holz und Pellets kaufen werden, als aktuell produziert wird. Es ist davon auszugehen, dass bei Neubauten sich wahrscheinlich der Einbau von Holzheizungen auf Grund der Verschärfungen nicht mehr lohnen wird.
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Bei Altanlagen kommt das Ende für viele schon am 31.12.2024, wenn diese Anlage bauarttechnisch nicht mit den entsprechenden Staubabscheidern nachgerüstet werden. Viele der vor allem älteren Rentner werden sich eine solche Umrüstung nicht mehr leisten können oder wollen. Mit der Gefahr, dass die wohlige Wärme ab 2025 nicht mehr da sein wird.
Holzpreise werden fallen, damit wird sich die Produktion von Scheitholz und Pellets nicht mehr lohnen, so der Protest, so der Einwand der Holzindustrie und der Waldbesitzer.
Kommt ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024- Fazit
Ob es wirklich so schlimm kommt, können wir heute nicht sagen. Vielleicht steckt aber in jeder neuen Regelung auch eine Chance auf etwas Neues und gegen frische und saubere Luft hat auch sicher niemand etwas einzuwenden. Ein umfassendes Holzverbrennungsverbot ab Ende 2024 ist somit nicht in Sicht, sondern eine Einschränkung des Einbaus von Holzöfen in Neubauten ab 2024. Warten wir die Entwicklung ab.
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