Haben Deutsche Rentner in Thailand Anspruch auf die Grundrente? Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de bieten unsere Dienstleistung Internationale Rentenberatung für Deutsche in Thailand an. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Viele Deutsche leben in Thailand. Der Weg zur Deutschen Rentenversicherung ist weit. Einfach so mal ins Flugzeug steigen und zur Beratung nach Deutschland fliegen, ist für die meisten Deutschen in Thailand nicht ohne weiteres möglich. Von den Kosten einmal zu schweigen. Oder der Weg zum nächsten Konsulat ist weit. Internet und Handy sind weit verbreitet. Ein Klick von Ihnen und die Internationale Rentenberatung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung! Entweder via Mail, Telefon oder Skype/ und andere Nachrichtendienste ermöglichen es Ihnen schnell und ohne Komplikationen, weite Reisewege oder viele Kosten unsere Dienste in Anspruch zunehmen. In diesem Beitrag/ auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die allgemeinen Fragen zur Grundrente und ob Sie einen Anspruch auf diese „Rente“ haben können?
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart. Sie ist ein politisches Wort. In dem Kampf um die Altersarmut. Seit gut 15 Jahren versuchte die Politik eine Art Rentenabsicherung einzuführen, damit Menschen mit wenig Rente einen Aufschlag zur bestehenden Rente erhalten. Die Grundrente ist nichts anderes als ein Zuschlag an weiterer Rente auf eine bestehende Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen- dies dürfte klar sein!
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Kurz gesagt: Viele Menschen, die eine kleine monatliche Rente beziehen, können Anspruch auf einen Zuschlag auf die Rente haben, der ihre Rente erhöht!
1. Grundrentenzeiten
Anspruch auf die Grundrente hat der Versicherte, der mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann. Was sich hinter den Grundrentenzeiten verbirgt, können Sie hier nachlesen! Wer nur 34 Jahre oder 33 Jahre nachweisen kann, soll dennoch Zugang zur Grundrente haben und zwar über eine Gleitzone. Wie genau dieser weiche Übergangskorridor aussehen soll und welche Zeiten dort angerechnet werden, ist noch offen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von www.rentenbescheid24.de warten noch auf den neuen Gesetzesentwurf zur Grundrente.
2. Keine höhere Rente mit durchschnittlich 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr
Weitere Voraussetzung für die Grundrente ist, dass der Versicherte mindestens:
Liegt der Anspruchsteller unterhalb der 0,3 Grenze hat er keinen Anspruch auf die Grundrente. Dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass er nur im Minijobbereich beruflich tätig war. Hat er mehr als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr im Schnitt, die für seine Rente zu Grunde liegt, ist aus Sicht des Gesetzgebers nicht mehr bedürftig und auf Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfe im Alter) angewiesen. Liegt er zwischen diesen beiden Fixpunkten kann der Versicherte einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten, bis maximal 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Hier unser Berechnungsbeispiel für Sie!
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3. Einkommensanrechnung
Wer die Grundrente haben möchte, muss nachweisen, dass er als Single nicht mehr als 1250€ monatliches Einkommen hat oder bei Paaren sind es 1950€ monatlich. Nach Lesart des vorliegenden Berichtes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.11.2019 fällt unter dem Einkommen folgendes darunter:
Alle Einkünfte haben es gemeinsam, es muss sich um das zuversteuernde Einkommen handeln.
Wer über den Freibetrag liegt, muss mit einer Kürzung der Grundrente rechnen. Im Gespräch ist eine Anrechnung von 40 %, wie bei der Witwen-oder Witwerrente.
Die Grundrente ist keine Sozialleistung im Sinne der Fürsorge! Sie ist eine echte Rentenleistung. Damit unabhängig davon wo der Anspruchsteller lebt. Bei der deutschen Sozialhilfe ist der Anspruch nur gegeben, wenn der Anspruchsteller seinen dauerhaften Aufenthalt / Wohnsitz in Deutschland hat.
Somit können auch Rentnerinnen und Rentner die in Thailand leben und eine Rente nach dem deutschen Recht beziehen, Anspruch auf die Grundrente haben
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Alle Rentenarten können davon betroffen sein:
Es werden nicht nur Neurentner einen Anspruch haben, sondern auch die Menschen die schon eine Rente (Minirente) beziehen. Startpunkt für die Grundrente ist das Jahr 2021. Das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen, weil der überarbeitete Gesetzesentwurf noch nicht veröffentlicht wurde. Es existiert eine „alte“ Version vom Mai-2019.
Die Grundrente soll es wohl so geben, dass der Versicherte durch die Deutsche Rentenversicherung den Aufschlag ohne Antrag erhält, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Schwierigkeiten wird es mit den Menschen geben, die im Ausland leben. Da zwingend eine Einkommensprüfung stattfinden muss, kann es sein, dass die Versicherten ihre Einkünfte oder auch Nichteinkünfte nachweisen müssen. Dies läuft dann über die Steuerbehörden des jeweiligen Landes (wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen geben sollte- mit Thailand gibt es ein DPA). Wie genau die Meldung und die Einkommensprüfung erfolgen soll, ist noch völlig unklar.
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Daneben könnten Versicherte die in Thailand leben, und mit der Grundrente weiterhin nicht über den Grundsicherungssatz in Deutschland kommen, den speziellen neuen Freibetrag in der Grundsicherung nicht für sich in Anspruch nehmen. Dieser neuer Freibetrag führt für die langjährig Versicherten Rentner endlich einen Freibetrag in der Grundsicherung ein, der dazuführt, dass bis zu maximal 202€ gesetzliche Rente nicht an die Grundsicherung mehr angerechnet werden darf! Für Deutsche in Thailand, die dauerhaft ihren Wohnsitz in Thailand haben, gibt es diesen Freibetrag nicht! Wie es auch keine Grundsicherung für Deutsche in Thailand gibt!
Ja, ich wohne in Thailand und habe Fragen zur Grundrente!
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