Kranken­kosten­voll­versicherung in der PKV

Was steht hinter der privaten Krankenkostenvollversicherung?

Die Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten zu den vielfältigen Fragen im Rentenrecht. Dabei auch zu den Fragen, ob und wie der Versicherte im Rentenfall Anspruch auf die Aufnahme in die Kranken­versicherung der Rentner hat (kurz KVdR). Und wenn diese besondere Pflichtmitgliedschaft nicht möglich ist, ob und wie der Versicherte möglicherweise aus der privaten Krankenversicherung im Rentenalter in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann. Dabei geht es um vielfältige Begriffe im privaten Kranken­versicherungsrecht. Diese werden wir in unserem Renten-ABC näher beleuchten.

Was ist die Krankenkostenvollversicherung in der PKV ? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn es um den Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche GKV geht. Der Rentenversicherte, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, hat einen privatrechtlichen Vertrag mit seiner privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Seine rechtlichen Ansprüche und Pflichten regeln das Versicherungsvertragsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).


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Krankenkosten­vollversicherung in der PKV: Was ist eine Krankenversicherung überhaupt?

Unter einer Krankenversicherung wird eine Besicherung gegen die Risiken einer der Erkrankung verstanden. Dies sind die Heilbehandlung, der Verdienstausfall (Leistungsausfall) und die Pflegebedürftigkeit. Die private Krankenversicherung erstattet dem Versicherten entweder voll oder teilweise die anfallenden Kosten der Heilbehandlung und der Pflege oder auch des Verdienstausfalles. Daneben auch die Kosten für die Mutterschaft und eventuell auch bei Unfällen.

Die private Krankenversicherung ist nicht Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Hierfür gibt es die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung.

Die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung sind aber Teile des deutschen Gesundheitssystems

Krankenkosten­vollversicherung in der PKV: Was ist eine Krankenkostenvollversicherung?

Die private Krankenversicherung wird in seinen Leistungen durch die privatrechtlich geltenden Versicherungsbedingungen in jeweils unterschiedlichen Tarifen geregelt. Man unterscheidet in der PKV zwischen den Volltarifen und Zusatztarifen.


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In den speziellen Zusatztarifen können auch gesetzliche Krankenversicherte sich zusätzlich gegen bestimmte Risiken absichern. Damit durch privatrechtliche Beiträge ein bestimmtes Behandlungsniveau erreichen, welches über dem gesetzlich bestimmten Versicherungsniveau liegt. Jeder Versicherte, der sich privat krankenversichern möchte, kann seine Versicherung frei wählen. Er kann auch die Art der Versicherung frei wählen.

Eine private Krankenkostenvollversicherung deckt die stationäre und ambulante Heilbehandlung ab. Sie umfasst (daher der Begriff Vollversicherung) den gesamtem Versicherungsschutz in der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlung. Sie erfasst auch eine Krankentagegeldversicherung und auch die Krankenhaustagegeldversicherung!

Daneben können für gesetzlich Versicherte auch sogenannte Krankenkostenteilversicherungen als Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden.

Kranken­kosten­vollversicherung in der PKV

Die Kranken­kosten­voll­versicherung in der PKV wird von den vielen Versicherten gewählt. Also mit den Komponenten der Behandlungstarife und Kranken­tagegeldtarifen. Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Österreich eine verpflichtende gesetzliche Kranken­versicherung für aller Österreicher, die in den Leistungen kostenlos ist. Daneben gibt es noch private Krankenzusatzversicherungen!


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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