Was ist die Krankenkostenvollversicherung in der PKV ? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn es um den Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche GKV geht. Der Rentenversicherte, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, hat einen privatrechtlichen Vertrag mit seiner privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Seine rechtlichen Ansprüche und Pflichten regeln das Versicherungsvertragsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
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Unter einer Krankenversicherung wird eine Besicherung gegen die Risiken einer der Erkrankung verstanden. Dies sind die Heilbehandlung, der Verdienstausfall (Leistungsausfall) und die Pflegebedürftigkeit. Die private Krankenversicherung erstattet dem Versicherten entweder voll oder teilweise die anfallenden Kosten der Heilbehandlung und der Pflege oder auch des Verdienstausfalles. Daneben auch die Kosten für die Mutterschaft und eventuell auch bei Unfällen.
Die private Krankenversicherung ist nicht Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Hierfür gibt es die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung.
Die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung sind aber Teile des deutschen Gesundheitssystems
Die private Krankenversicherung wird in seinen Leistungen durch die privatrechtlich geltenden Versicherungsbedingungen in jeweils unterschiedlichen Tarifen geregelt. Man unterscheidet in der PKV zwischen den Volltarifen und Zusatztarifen.
- Status klären: abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit
- mgl. Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nutzen
In den speziellen Zusatztarifen können auch gesetzliche Krankenversicherte sich zusätzlich gegen bestimmte Risiken absichern. Damit durch privatrechtliche Beiträge ein bestimmtes Behandlungsniveau erreichen, welches über dem gesetzlich bestimmten Versicherungsniveau liegt. Jeder Versicherte, der sich privat krankenversichern möchte, kann seine Versicherung frei wählen. Er kann auch die Art der Versicherung frei wählen.
Eine private Krankenkostenvollversicherung deckt die stationäre und ambulante Heilbehandlung ab. Sie umfasst (daher der Begriff Vollversicherung) den gesamtem Versicherungsschutz in der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlung. Sie erfasst auch eine Krankentagegeldversicherung und auch die Krankenhaustagegeldversicherung!
Daneben können für gesetzlich Versicherte auch sogenannte Krankenkostenteilversicherungen als Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden.
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