Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­leben

Ausbildung, Weiterbildung oder Kraftfahrzeughilfe

Neben den bekannten Leistungen zur Rente, wie eine AltersrenteHinter­bliebenen­rente oder Erwerbs­minderungs­rente muss die deutsche Renten­versicherung noch Leistungen zur Teilhabe / Rehabilitation erbringen. Diese Leistungen sind kürzlich mit dem Teilhabe­gesetz geändert worden. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von renten­bescheid24.de werden im Renten-ABC zu diesem Thema Begriffs­­erläuterungen bringen. In diesem Beitrag geht es um einen allgemeinen Überblick, welche allgemeinen Aufgaben die gesetzliche Rente bei den Leistungen zur Teilhabe im Rentenrecht erfüllt.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in § 16 Sozialgesetzbuch Nummer 6 ( gesetzliches Rentenrecht) geregelt.

Nach einer schwerwiegenden, langen Erkrankung stellt sich für betroffene gesetzlich Versicherte oftmals die Frage, ob eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit möglich ist. Dabei spielt auch die Sorge um den Erhalt des Arbeitsplatzes eine große Rolle.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Allgemeines

Und nicht zuletzt stellt sich dann die Frage, wer bezahlt das alles, z.B. eine Umschulung, den Lebensunterhalt, Fahrtkosten, usw.?

Für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung durch die Träger der Rentenversicherung übernommen. Die Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben sollen die Erwerbsfähigkeit der Versicherten erhalten und wenn erforderlich, neue Möglichkeiten im Berufsleben auftun.

Nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten werden diese Leistungen grundsätzlich immer durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die versicherten Personen getragen. Hier gilt das Vorrangprinzip.

Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind im § 16 Sozialgesetzbuch VI durch den Gesetzgeber bestimmt worden.

Dabei wird auf die §§ 49 bis 54, 57 und 60 des Sozialgesetzbuches IX verwiesen. Hier werden detaillierte Bestimmungen aufgeführt.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Voraussetzungen zum Leistungsanspruch

Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherte eine berufliche Rehabilitation erhalten?


früher in Rente gehen mit der beratung von rentenbescheid24.de erhalten Sie den genauen Plan und die notwendigen Informationen für den vorzeitigen Arbeitsausstieg .Beratung "Früher in Rente gehen"

So gelingt der frühere Rentenbeginn!

- Beratung zum genauen Renteneintrittstermin
- Abschläge vermeiden oder ausgleichen
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen

mehr erfahren


Grundsätzlich gilt: Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen  Beruf nicht mehr ausüben kann, hat die Möglichkeit eine berufliche Rehabilitation zu erhalten. Damit soll der Versicherte weiterhin seinen Beruf ausüben können oder es soll ein Neueinstieg in das Berufsleben erreicht werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben besteht in der Einhaltung der versicherungsrechtlichen Bedingungen. So bedeutet das u.a., die Wartezeit von 15 Jahren muss erfüllt sein. Ohne diese Leistungen wäre das Berufsleben beendet. Das bedeutet, der Versicherte erhält eine Erwerbsminderungsrente.

Ausschlussgründe dürfen ebenfalls nicht vorliegen. Bestimmte Berufsgruppen wie  beispielsweise Beamte, Empfänger von Versorgungsbezügen oder Bezieher von Altersrenten haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch die GRV. Auch wer dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und bis zum Beginn der Altersrente andere Leistungen erhält hat keinen Anspruch.

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung prüfen die Anträge, ob die Voraussetzungen des Versicherten erfüllt sind.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungen der Teilhabe

Welche zusätzlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die gesetzliche Rentenversicherung übernommen?

Das sind zum Beispiel folgende Leistungen oder Hilfen:

  • Zuschüsse zum Autokauf, zum Führerscheinerwerb oder auch die behinderten gerechte Ausstattung des Fahrzeuges,
  • Technische Hilfen oder persönliche Hilfsmittel, sollte es erforderlich sein, dass der Arbeitsplatz durch persönliche Hilfsmittel oder besondere technische Hilfen ausgestattet sein muss, kann eine Bezuschussung oder Kostenübernahme erfolgen,
  • Wohnbereich kann behindertengerecht um- oder ausgebaut, damit der Arbeitsplatz barrierefrei erreicht werden kann,
  • Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung, hier wird Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz gegeben,
  • Finanzielle Unterstützung zur Arbeitsaufnahme  für schwerbehinderte Versicherten für maximal 3 Jahre,
  • Gründungszuschuss für eine selbstständige Tätigkeit, bei passenden Voraussetzungen kann ein Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gewährt werden,
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte, dies setzt voraus, es bestehen keine Möglichkeiten für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die wichtigste Leistung zur beruflichen Rehabilitation ist die Wiedereingliederung des Versicherten in die Erwerbstätigkeit.

Dafür kann ohne weiteres der bisherige Arbeitsplatz als erstes Ziel in Frage kommen, es kann aber auch durch Umschulung, Ausbildung oder Weiterbildung ein völlig neuer Job im gleichen Betrieb oder in einem anderen sein.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungserbringung in Wohnortnähe

Daher müssen bei der Auswahl der Leistungen die individuellen Voraussetzungen des Versicherten berücksichtigt werden. Das sind beispielsweise die bisherige Tätigkeit, der Ausbildungsstand, die persönlichen Neigungen und die Eignung des Betroffenen. Weiterhin hat die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt Einfluss auf die Entscheidung.

Die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation wie Weiterbildung, Ausbildung, Anpassung oder Umschulung sollen am Wohnort des Versicherten bzw. in Wohnortnähe erfolgen. Bei schweren Behinderungen ist ggf. eine stationäre Einrichtung für berufliche Rehabilitation angebracht, zumal dort auch die medizinische oder soziale Betreuung durchgeführt werden kann.

Die Dauer der beruflichen Rehabilitation richtet sich nach den allgemeinen Ausbildungszeiten für die angestrebten Berufsziele. Ganztägige Weiterbildungen sind auf die Dauer von zwei Jahren begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längerfristige Maßnahmen möglich.


Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Kostentragung der Leistung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten für die berufliche Rehabilitation. Der Versicherte hat keine Zuzahlungen zu leisten.

Der Versicherte erhält für die Dauer der beruflichen Rehabilitation Übergangsgeld. Dabei kann unter bestimmten Bedingungen auch Übergangsgeld zwischen zwei zusammenhängenden berufsfördernden Leistungen bzw. in weiteren Sonderfällen gezahlt werden.

Werden Reisekosten vor der Berufsförderung beantragt, übernimmt diese die gesetzliche Rentenversicherung. Das betrifft auch beispielsweise die Kosten für Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Gesetzlicher Unfallschutz

Der Versicherte ist während der beruflichen Reha­bilita­tion grundsätzlich renten-, kranken-,unfall- und pflegeversichert. Für die Arbeits­losen­­versicherung besteht keine  Versicherungspflicht, da es sich um eine Aus- und Weiter­bildungs­­maßnahme handelt. Unfall­­versicherungs­­schutz besteht während der Teilnahme an der beruflichen Rehabilitation für die gesamte Maßnahme einschließlich des Weges von der Wohnung zur Aus­bildungs­­stätte und zurück.


Sorglos-Paket "Erwerbs­minderungs­rente" Erwerbsminderungsrente ohne Stress Ausführlich geplant vom Rentenberater Paket hier auf rentenbescheid24.de Sorglos-Paket „Erwerbs­minderungs­rente“

Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“

- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung