Die Rentengesetze seit 2001 im Überblick. Sicher sind nicht alle neuen Gesetze mit dabei. Wir haben die Rentenanpassungen nicht erwähnt und andere Gesetze. Nur die wichtigsten Rentenänderungen der letzten 18 Jahre bis 2019.
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2001 ging es los:
Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit änderte die bis zum 31.12.2000 bestehenden Regelungen zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten.
Es wurde eine volle Erwerbsminderungsrente, eine teilweise Erwerbsminderungsrente und eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI ab dem 01.01.2001 eingeführt. Es wurde ein Rentenabschlag bei Rentenzugang vor dem vollendeten 63. Lebensjahr eingeführt.
Die Zurechnungszeit wurde verlängert. Für eine Übergangszeit gab es Vertrauensschutzregelungen beim Rentenabschlag nach der Regelung des § 264 c alte Fassung SGB VI in Verbindung mit der Anlage 23 zum SGB VI. Diese Regelungen dürften heute in der Praxis der Erwerbsminderungsrenten keine Rolle mehr spielen. Sie sind auch in den neuen Rentengesetzes des SGB VI schon abgeschafft worden.
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Viele Änderungen in den Rentengesetzen 2001. Wir werden für jedes einzelne Gesetz eine Übersicht der Änderungen bringen. Damit Sie wissen, was sich im Rentenrecht in den letzten Jahren verändert hat. Für die Rechtsanwendung ist diese Detailwissen unersetzbar. Denn nur so kann sich die Rechtslage je nach Rentenfall erklären und nachvollziehen
Ja, ich möchte wissen, ob meine Erwerbsminderungsrente richtig berechnet wurde