Rentengesetze seit 2001

Rentenpaket 2019, Rentenreform und Co.

In unserem Renten-ABC geben die Rentenberater und Rechtsanwälte eine Übersicht über die vielen Reformgesetze der Rente seit 2001. Dabei werden die einzelnen Rentengesetze erklärt und kommentiert. Viel Spaß beim Lesen und Stöbern im Renten-ABC!

Die Rentengesetze seit 2001 im Überblick. Sicher sind nicht alle neuen Gesetze mit dabei. Wir haben die Rentenanpassungen nicht erwähnt und andere Gesetze. Nur die wichtigsten Rentenänderungen der letzten 18 Jahre bis 2019.


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Rentengesetze seit 2001: Die Übersicht ab 2001

2001 ging es los:

Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit änderte die bis zum 31.12.2000 bestehenden Regelungen zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten.

Es wurde eine volle Erwerbsminderungsrente, eine teilweise Erwerbsminderungsrente und eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI ab dem 01.01.2001 eingeführt. Es wurde ein Rentenabschlag bei Rentenzugang vor dem vollendeten 63. Lebensjahr eingeführt.

Die Zurechnungszeit wurde verlängert. Für eine Übergangszeit gab es Vertrauensschutzregelungen beim Rentenabschlag nach der Regelung des § 264 c alte Fassung SGB VI in Verbindung mit der Anlage 23 zum SGB VI. Diese Regelungen dürften heute in der Praxis der Erwerbsminderungsrenten keine Rolle mehr spielen. Sie sind auch in den neuen Rentengesetzes des SGB VI schon abgeschafft worden.

  • Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Das Altersvermögens- und Altersvermögensergänzungsgesetz aus 2001
  • Gesetz zur Verbesserung der Hinterbliebenenrenten 2001
  • Das Beitragssatzsicherungsgesetz 2002
  • Das zweite und dritte SGB VI Änderungsgesetz 2003
  • RV-Nachhaltigkeitsgesetz 2004
  • Alterseinkünftegesetz 2004
  • Das Gesetz zur Änderung des IV. und VI. Buches Sozialgesetzbuch 2005
  • Gesetz zur Änderung des SGB II 2006
  • Weitergeltungsgesetz der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006
  • RV-und BA-Beitragssatzgesetz 2007
  • Einführung der Rente mit 67 -Altersanpassungsgrenzengesetz 2007
  • Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung 2007
  • Rentenanpassung 2008
Rentengesetze seit 2001: Die Übersicht ab 2001

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  • Gesetz zur Änderung des SGB VI 2009
  • Haushaltsbegleitgesetz 2011 im Jahr 2010
  • Haushaltsbegleitgesetz 2013 im Jahr 2012
  • Beitragssatzgesetz 2013 aus dem Jahr 2012
  • Beitragssatzgesetz 2014 aus dem Jahr 2013
  • RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014 (Mütterrente 1, Zurechnungszeit auf das 62. LJ)
  • Flexirentengesetz 2017
  • EM-Leistungsverbesserungsgesetz für das Jahr 2018
  • Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wegen der Rentenangleichung Ost an West
  • RV-Leistungsverbesserungs-und -Stabilisierungsgesetz ( Rentenpaket 2019 = Mütterrente 2 und neue Zurechnungszeit ab dem 01.01.2019).

Viele Änderungen in den Rentengesetzen 2001. Wir werden für jedes einzelne Gesetz eine Übersicht der Änderungen bringen. Damit Sie wissen, was sich im Rentenrecht in den letzten Jahren verändert hat. Für die Rechts­anwendung ist diese Detailwissen unersetzbar. Denn nur so kann sich die Rechtslage je nach Rentenfall erklären und nachvollziehen

Ja, ich möchte wissen, ob meine Erwerbsminderungsrente richtig berechnet wurde

Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Vom Rentenberater gut beraten

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Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

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