Die Quasi­versicherung als Gesundheits­hilfe

Nicht kranken­versichert und trotzdem Anspruch auf Kranken­behandlung

Die Krankenversicherung ist ein weites Feld. Oft geht es bei uns Rentenberatern immer um die Frage, wie ist ein Rentner krankenversichert oder wie kann er aus der einen Kranken­versicherung in die andere wechseln. Wir klären in unserem Renten-ABC auf, um was es bei der Quasiversicherung geht! Hier zum Nachlesen!

Hilfen zur Gesundheit die Quasiversicherung ist ein Fall des § 264 SGB Sozialgesetzbuch Nummer 5. Der § 264 Sozialgesetzbuch Nummer 5 regelt die Kostenübernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung.


Gehen Sie sicher bei der Altersrente vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten Sie darüber.Beratung – Meine Altersrente –

Wissen was für die Rente zu tun ist!

Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.

mehr erfahren


Hilfen zur Gesundheit die Quasiversicherung: Allgemeines

So kann die Krankenkasse für nicht gesetzlich gegen Krankheit versicherte Arbeits-und Erwerbslose und für andere Hilfeempfänger die Krankenbehandlung übernehmen, sofern dieser Krankenkasse Ersatz für die vollen Aufwendungen für den Einzelfall gewährleistet wird. Die Einzelheiten für die Kostenübernahme wird durch spezielle Vereinbarungen, die die Landkreise und kreisfreien Städte mit der obersten Landesbehörde vereinbaren , geregelt.

Daneben muss die Krankenkasse die Krankenbehandlungen von Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Zwölften Kapitel des Sozialhilfesrechtes ( SGB XII) übernehmen. Die nach § 264 SGB V behandeltenden Menschen erhalten den Status eines wie real pflichtig Versicherten, also eine Quasiversicherung.

Hilfen zur Gesundheit die Quasiversicherung: Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit oder „Gesundheitshilfe“ sind eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. In den §§ 47 – 52 SGB XII wird durch den Gesetzgeber geregelt, dass Empfänger von Sozialhilfe, die nicht krankenversichert sind, angemessene Leistungen der Gesundheitsfürsorge erhalten können. Diese Empfänger der Sozialhilfe sind nicht automatisch krankenversichert, wie das bei Beziehern von Arbeitslosengeld II in der Regel der Fall ist. Die Anzahl der Bezieher von Hilfen zur Gesundheit ist rückläufig. In Deutschland besteht seit 2007 weitestgehend eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Hilfen zur Gesundheit die Quasiversicherung: Voraussetzungen

Die Erstattung der Leistungen der Krankenkassen durch das Sozialamt ist nach § 264 Sozialgesetzbuch V an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Für Sozialhilfeempfänger,

  • die Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder
  • Hilfe zur Pflege erhalten und keine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben, können Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Wie kann der Wechsel gelingen. Die Initiative von rentenbescheid24.de zeigt die verschiedenen Lösungen auf. Die Initiative auf krankenkasse-wechsel-dich.deInitiative für Deutschland

zurück in die GKV

- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de

mehr erfahren


Weiterhin können Bezieher von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Hilfen zur Gesundheit erhalten. Bedingung ist allerdings, dass kein Einkommen und Vermögen über der Einkommensgrenze vorhanden ist und keine unterhaltspflichtigen Familienangehörigen für die Kosten der Behandlung aufkommen können. Diese nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger erhalten wie die regulären Mitglieder einer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Sie sind keine regulären Mitglieder der Krankenkasse, die sie sich aus einem Angebot des zuständigen Sozialamtes aussuchen können bzw. die ihnen zugeordnet wird. Sie werden im Auftrag des Sozialamtes von der Krankenkasse betreut. Deshalb spricht man auch von einer Quasiversicherung oder einer unechten Versicherung. Es erfolgt durch die Träger der Sozialversicherung keine Beitragszahlung für die Betroffenen, sondern Quartalweise werden durch die Sozialämter die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Fällt der Hilfebedarf weg, endet nach der Meldung durch den Sozialhilfeträger der Leistungsanspruch bei der Krankenkasse.

Hilfen zur Gesundheit die Quasiversicherung: Leistungsumfang

Die Leistungen der Hilfen zur Gesundheit entsprechen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Krankenhilfe ( gleicher Leistungsumfang wie für gesetzlich Versicherte)
  • Hilfen zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und die
  • Hilfe bei Sterilisation

Die Empfänger von Leistungen der Gesundheitshilfe sind im Wesentlichen den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

Sie haben daher Anspruch auf:

  • freie Arztwahl,
  • zahnärztlich und ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Hebammenhilfe,
  • Behandlung im Krankenhaus,
  • Vorsorge- und Reha-Leistungen.
  • Versorgung mit Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln und
  • Zahnersatz, usw.

Zuzahlungen fallen auch wie bei gesetzlich Versicherten für bestimmte Leistungen an.

Weiterhin sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen. Das betrifft u.a. die  Übernahme der Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Einschränkungen für Sehhilfen und Zahnersatz.

Hilfen zur Gesundheit die Quasiversicherung: Ausnahmen

Eine Besonderheit besteht für Nichtkranken­versicherte, die nur kurzfristig Sozial­hilfe­leistungen beziehen (weniger als 1 Monat). Sie werden nicht über eine Krankenkasse betreut, sondern sie müssen sich im Bedarfsfall vor jeder medizinischen Behandlung einen Behandlungs­schein holen. Der Arzt rechnet seine erbrachte Leistung direkt mit dem Sozialamt ab.


Rentenfahrplan für die Rente, Stellen Sie die Weichen zur richtigen Zeit. Mit dem Rentenfahrplan kommen Sie punktgenau zu Ihrer gewünschten Rente.Rente planen

Rente zur gewünschten Zeit

Mit dem Rentenfahrplan von renten­bescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.

mehr erfahren


 

Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung