Die Kranken­zusatz­ver­sicherung

Die Zusatz­versicherung für gesetzliche KV-Versicherte

Was ist eine Krankenzusatzversicherung? Wir, die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de klären in unserem Renten-ABC auf, um was es bei der Krankenzusatzversicherung geht. Sicher ist eines, sie ist eine private Krankenversicherung.

Die Krankenzusatzversicherung ist eine privatrechtliche Krankenversicherung. Sie ist eine besondere Form der privaten Krankenversicherung. Sie soll Risiken von gesetzlich Krankenpflichtversicherten absichern. Damit somit die Lücken der Krankenversicherung aus der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Daneben können aber auch freiwillig gesetzlich Krankenversicherte diese besondere Form der Krankenversicherung nutzen. Oder auch die Bezieher freier Heilfürsorge.

Privat Krankenversicherte die im Basistarif versichert sind, können auch über eine private Zusatzversicherung in der Krankenkasse Versorgungslücken schließen.


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Die Krankenzusatzversicherung: Zuzahlungspflicht bei der gesetzlichen KV

In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig Versicherte bekommen Heilbehandlungsleistungen im Rahmen der Vorschriften des gesetzlichen Leistungskataloges. Daneben müssen sie aber auch für bestimmte Heilbehandlungen Zuzahlungen leisten. Ein Schwergewicht ist die Zahnbehandlung in der GKV. Durch die Privatzusatzversicherung lässt sich der Zuzahlungsgrund entweder komplett oder teilweise vermeiden. Dabei trägt die private Krankenversicherung das vertraglich vereinbarte Leistungsrisiko im Deckungsfall.

Private Krankenzusatzversicherung tragen somit im Gegensatz zum Krankenkostenvollschutz nur ein teilweises Risiko. Die privaten Krankenversicherungen bieten in einer großen Vielzahl verschiedene Zusatzkrankentarife an. Dabei werden persönliche Bedürfnisse und wirtschaftliche Zwänge des Versicherten abgedeckt.

Die Krankenzusatzversicherung: Beispiele für Zusatzkostenversicherungen

Als Klassiker der privaten Krankenkostenzusatzversicherung werden genannt:

  • Die Zusatzzahnversicherung,
  • Auslandskrankenversicherung,
  • Krankenhaustagegeldversicherung,
  • Die Brillenversicherung,
  • Krankentagegeldversicherung,
  • Pflegezusatzversicherungen, Pflege-Bahr-Versicherungen,
  • und die ambulante Restkostenversicherung für Arztrechnungen.

Eine ganz besondere Art der Krankenkostenzusatzversicherung ist die ambulante Restkostenversicherung.


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Der gesetzlich Versicherte und der Bezieher freier Heilfürsorge kann diese Zusatzversicherung wählen, wenn diese in ähnlicher Weise Behandlungen durch Ärzte bekommen, wie privat Krankenversicherte.

Die Krankenzusatzversicherung: Zahlen, Daten und Fakten

2014 waren in Deutschland fast 24 Millionen Menschen mit einer privaten Kranken­kosten­zusatz­versicherung versichert. Dabei spielen die Zahn­zusatz­versicherungen oder ambulante Kosten­zuschüsse für spezielle Medikamente, Brillen oder spezielle Hörgeräte eine erhebliche Rolle. Daneben kann der GKV-Versicherte sich noch für die Art der Unterbringung in Krankenhäusern (Einbett-Zimmer) mit stationären Wahl­leistungen privat zusatzversichern.

Die privaten Krankenkostenzusatzversicherung ist somit ein wichtiger Teil der Absicherung für gesetzlich Krankenversicherte geworden.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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