Die Krankenzusatzversicherung ist eine privatrechtliche Krankenversicherung. Sie ist eine besondere Form der privaten Krankenversicherung. Sie soll Risiken von gesetzlich Krankenpflichtversicherten absichern. Damit somit die Lücken der Krankenversicherung aus der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Daneben können aber auch freiwillig gesetzlich Krankenversicherte diese besondere Form der Krankenversicherung nutzen. Oder auch die Bezieher freier Heilfürsorge.
Privat Krankenversicherte die im Basistarif versichert sind, können auch über eine private Zusatzversicherung in der Krankenkasse Versorgungslücken schließen.
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In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig Versicherte bekommen Heilbehandlungsleistungen im Rahmen der Vorschriften des gesetzlichen Leistungskataloges. Daneben müssen sie aber auch für bestimmte Heilbehandlungen Zuzahlungen leisten. Ein Schwergewicht ist die Zahnbehandlung in der GKV. Durch die Privatzusatzversicherung lässt sich der Zuzahlungsgrund entweder komplett oder teilweise vermeiden. Dabei trägt die private Krankenversicherung das vertraglich vereinbarte Leistungsrisiko im Deckungsfall.
Private Krankenzusatzversicherung tragen somit im Gegensatz zum Krankenkostenvollschutz nur ein teilweises Risiko. Die privaten Krankenversicherungen bieten in einer großen Vielzahl verschiedene Zusatzkrankentarife an. Dabei werden persönliche Bedürfnisse und wirtschaftliche Zwänge des Versicherten abgedeckt.
Als Klassiker der privaten Krankenkostenzusatzversicherung werden genannt:
Eine ganz besondere Art der Krankenkostenzusatzversicherung ist die ambulante Restkostenversicherung.
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Der gesetzlich Versicherte und der Bezieher freier Heilfürsorge kann diese Zusatzversicherung wählen, wenn diese in ähnlicher Weise Behandlungen durch Ärzte bekommen, wie privat Krankenversicherte.
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