Der Rentner ist nicht nur derjenige der eine gesetzliche Rente bezieht. Er kann auch aus vielerlei anderen Gründen eine Geldleistung ohne Arbeit erhalten.
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Als Rentner versteht man eine natürliche Person, die ihren Lebensunterhalt unter anderem mit einer Rente bestreitet. Es kann eine gesetzliche Rente oder eine private Rente sein. Da sich seit dem Jahr 2017 in der gesetzlichen Rente mit der Flexirente einiges geändert hat, bezieht sich der Begriff des Rentners auch auf Personen die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente und einem Erwerbseinkommen bestreiten.
Ein Erwerbseinkommen neben dem Rentenbezug schließt daher die Begrifflichkeit des Rentners nicht aus. Witwen, Witwer und Waisen werden mit Bezug einer entsprechenden Hinterbliebenenrente auch Rentner! Wissenswertes zum Thema Hinterbliebenenrente können Sie hier nachlesen!
Als Rentner kann man auch die Beamten nach dem deutschen Beamtenrecht bezeichnen, die in den Ruhestand gegangen sind. Diese Art von Rentnern bezeichnet man als Pensionär. Die Pension ist eine Versorgungsleistung durch den Dienstherrn.
Nicht als Rentner bezeichnet man die Personen, die ausschließlich von ihrem Privatvermögen leben. Diese Menschen heißen im allgemeinen Sprachgebrauch Privatier. Menschen die Zahlungen aus einem angelegten Kapital oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen, heißen Rentier. Diese können auch daneben eine gesetzliche Rente beziehen, die aber finanziell gesehen, niedriger ist, als die Einnahmen aus Kapital.
In Österreich heißt der gesetzliche Rentenbezieher „Pensionist“. Die gesetzliche Rente wird im Alpenland als Pension bezeichnet. Somit ähnlich im Gleichklang mit den Versorgungsbezügen von Beamten.
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