Der Begriff des Rentners

Was ist ein Rentner?

Im allgemeinen Sprachgebrauch denkt man, wenn man hört: „ ich bin Rentner“, dass die betreffende Person aufgehört hat zu arbeiten und von der gesetzlichen Rente lebt. Dieser Sprachgebrauch ist aber zu kurz gefasst. Der Begriff Rentner ist umfassender als man denkt. Wir klären in unserem Renten-ABC auf.

Der Rentner ist nicht nur derjenige der eine gesetzliche Rente bezieht. Er kann auch aus vielerlei anderen Gründen eine Geldleistung ohne Arbeit erhalten.


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Der Rentner und seine Definition

Als Rentner versteht man eine natürliche Person, die ihren Lebensunterhalt unter anderem mit einer Rente bestreitet. Es kann eine gesetzliche Rente oder eine private Rente sein. Da sich seit dem Jahr 2017 in der gesetzlichen Rente mit der Flexirente einiges geändert hat, bezieht sich der Begriff des Rentners auch auf Personen die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente und einem Erwerbseinkommen bestreiten.

Ein Erwerbseinkommen neben dem Rentenbezug schließt daher die Begrifflichkeit des Rentners nicht aus. Witwen, Witwer und Waisen werden mit Bezug einer entsprechenden Hinterbliebenenrente auch Rentner! Wissenswertes zum Thema Hinterbliebenenrente können Sie hier nachlesen!

Der Rentner: Der Pensionär

Als Rentner kann man auch die Beamten nach dem deutschen Beamtenrecht bezeichnen, die in den Ruhestand gegangen sind. Diese Art von Rentnern bezeichnet man als Pensionär. Die Pension ist eine Versorgungsleistung durch den Dienstherrn.

Nicht als Rentner bezeichnet man die Personen, die ausschließlich von ihrem Privatvermögen leben. Diese Menschen heißen im allgemeinen Sprachgebrauch Privatier. Menschen die Zahlungen aus einem angelegten Kapital oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen, heißen Rentier. Diese können auch daneben eine gesetzliche Rente beziehen, die aber finanziell gesehen, niedriger ist, als die Einnahmen aus Kapital.

Der Rentner in Österreich

In Österreich heißt der gesetzliche Rentenbezieher „Pensionist“. Die gesetzliche Rente wird im Alpenland als Pension bezeichnet. Somit ähnlich im Gleichklang mit den Versorgungsbezügen von Beamten.

Rentner in Deutschland

Die gesetzlichen Rentner in Deutschland beziehen entweder eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder eine Rente wegen Todes. Daneben gibt es noch Unfallrentner und Rentner aus der landwirtschaftlichen Alterskasse. Dann gibt es noch Rentenbezieher aus dem Bundesversorgungsgesetz.


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Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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