Das Schweizer Rentensystem geht auf das Jahr 1925 zurück, als die Schweizer Bürger für die Schaffung einer AHV abstimmten. Die Versicherung trat dann 1948 in Kraft und die ersten Renten wurden ausbezahlt. Sie beruht, wie in Deutschland, auf dem Generationenvertrag und wird laufend durch die beruflich aktive Bevölkerung finanziert. Das Solidarprinzip geht aber noch weiter. In der Schweiz unterstützen Besserverdienende mit höheren Beiträgen wirtschaftlich schlechter Gestellte und ermögliche höhere Leistungen als beitragsbedingt erworben wurden. Wissenswertes zum Thema Auslandsrenten hier zum Nachlesen!
Für die Kindererziehung oder die Betreuung pflegebedürftiger Verwandter gibt es Betreuungsgutschriften.
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Die AHV soll den geringeren Arbeitsverdienst durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod zu einem großen Teil ersetzen. Ein Überblick über die IV-Rente können Sie hier nachlesen!
Altersrenten ermöglichen einen materiell gesicherten Ruhestand im Alter.
Hinterlassenenrenten sollen finanzielle Notlagen nach dem Tod von Elternteilen oder des Ehegatten verhindern.
Drei-Säulen-Prinzip in der Schweiz
Sie erfolgt mehrheitlich von den Versicherten und den Arbeitgebern.
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Weitere Beiträge kommen aus der Wirtschaft, dem Schweizer Bund und seit 1999 aus einem Teil der Mehrwertsteuer.
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Alle eingenommenen Beiträge werden im gleichen Jahr wieder an die Rentenberechtigten auszahlt, also «umgelegt».
Autor des Beitrages
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.
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